Start | Fachkraft in der Offenen Jugendarbeit (m/w)

Tätigkeitsmerkmale

Die Offene Jugendarbeit ist ein Handlungsfeld der Sozialen Arbeit. Ziel von Fachkräften in der Offenen Jugendarbeit ist es, Jugendliche auf dem Weg des Erwachsenwerdens zu begleiten sowie sie in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu fördern. Dies soll durch einen offenen und niederschwelligen Zugang zu Bildungs- und Freizeitangeboten für alle Jugendlichen ermöglicht werden. 

Fachkräfte in der Offenen Jugendarbeit erarbeiten Konzepte, die Jugendliche in verschiedenen Lebenssituationen in ihrer Persönlichkeits- und Identitätsfindung fördern. In Jugendzentren bieten sie verschiedene Angebote in den Bereichen Sport, Bildung, Kultur, Beratung und Vermittlung sowie geschlechtsspezifische, gesundheitsfördernde und spielpädagogische Angebote an. In der Mobilen Jugendarbeit beraten und begleiten sie Jugendliche in ihrem sozialen Umfeld. 

Die Tätigkeiten von Fachkräften in der Offenen Jugendarbeit können sehr unterschiedlich sein. Sie organisieren beispielsweise Freizeitaktivitäten, Ferienprogramme, Ausflüge, Kochworkshops oder Veranstaltungen für Jugendliche. Zudem unterstützen sie Jugendliche bei den Hausaufgaben, informieren und beraten sie hinsichtlich Bildungs- und Berufsmöglichkeiten und stehen ihnen bei Problemen zur Seite. In Jugendzentren, Heimen oder Horten übernehmen sie auch Verwaltungstätigkeiten. Weiters können sie in der Evaluation von sozialen Konzepten oder in der wissenschaftlichen Forschung tätig sein. 

Typische Tätigkeiten sind z.B.: 

  • Konzepte und Angebote für Jugendliche erarbeiten 
  • Freizeitangebote planen und durchführen
  • Jugendliche beraten und unterstützen 
  • Außerschulische Bildungsangebote konzipieren
  • Konflikte schlichten 
  • Jugendlichen bei Hausaufgaben unterstützen
  • Informationsmaterialien erstellen 
  • Veranstaltungen und Ausflüge organisieren
  • Jugendangebote evaluieren
Siehe auch:
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten 
  • Freude am Kontakt mit Menschen 
  • Interesse für Soziales
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Organisationstalent
  • Psychische Belastbarkeit
  • Selbstständiges Arbeiten 
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen:

  • Jugendzentren
  • Freizeitzentren
  • Jugendheime
  • Sportverbände
  • Soziale und kirchliche Einrichtungen
  • Fachhochschulen
  • Forschungsinstitute

Die Zahl der institutionellen Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen steigt österreichweit. Dementsprechend hoch ist die Nachfrage nach Kinder- und Jugendbetreuung, besonders für Jugendliche mit Migrationshintergrund. Zudem besteht ein leicht erhöhter Bedarf an psychosozialer Betreuung von Menschen in Problemlagen, da die Bereitschaft zunimmt, bei Problemen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Berufsaussichten für Fachkräfte in der Offenen Jugendarbeit sind gut. 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Sozialpädagoge/-pädagogin", dem der Beruf "Fachkraft in der Offenen Jugendarbeit (m/w)" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden Bachelor- und Masterstudiengänge an Fachhochschulen im Bereich Soziale Arbeit. Ebenso bietet die Bertha von Suttner Privatuniversität in St. Pölten ein Bachelorstudium im Bereich Soziale Arbeit an. Weiters besteht die Möglichkeit, ein Doktoratsstudium zu absolvieren, in dem insbesondere vertiefte Kenntnisse des wissenschaftlichen Forschens erlangt werden und auf eine Laufbahn im wissenschaftlichen Bereich vorbereiten. 

Bachelorstudien im Bereich Soziale Arbeit umfassen neben Theorien und Methoden der Sozialen Arbeit auch Themen aus den Bereichen Sozialpädagogik, Psychologie, Soziologie, Wirtschaft, Recht und Politik. Zudem beinhaltet das Studium meist Berufspraktika im Ausmaß von mehreren Wochen. Um ein Bachelorstudium im Bereich Soziale Arbeit beginnen zu können, muss in der Regel eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden. 

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen. 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen an Fachhochschulen, z.B. in Form von Lehrgängen und Seminaren in Bereichen wie Traumatherapeutische Intervention, Flüchtlingshilfe, Gesprächsführungstechniken, Inklusive Jugendarbeit, Familienrecht oder Resilienz.

Die ARGE Sozialpädagogik bietet verschiedene Fortbildungen in Form von Seminaren zu Themen wie Sexualpädagogik, Case Management, Krisenintervention und Musik an. 

Weiters bieten teilweise die einzelnen Landesjugendreferate Aus- und Weiterbildungen an. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesweiten Netzwerks Offene Jugendarbeit (BOJA).

Zudem können auch Weiterbildungen bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI oder WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Mediation, Mentaltraining oder Deutsch als Fremdsprache. 

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen z.B. in der Leitung eines Jugendzentrums, einer sozialen Einrichtung oder eines Vereins sowie im Bereich Sozialmanagement. Zudem können Fachkräfte in der Offenen Jugendarbeit an Fachhochschulen in der Lehre und Forschung tätig sein.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der reglementierten Gewerbe "Lebens- und Sozialberatung" und "Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation" sowie des freien Gewerbes "Beaufsichtigung von Kindern ohne Verfolgung erzieherischer Zwecke" möglich. 

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe (BMDW) und der Liste der freien Gewerbe (BMDW).

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