Start | FacharbeiterIn Landwirtschaft

Tätigkeitsmerkmale

Landwirtschaftliche FacharbeiterInnen bauen landwirtschaftliche Nutzpflanzen an, pflegen diese während des Wachstums und ernten sie. Sie züchten und betreuen landwirtschaftliche Nutztiere und pflegen den Waldbestand des Betriebes. Weiters warten sie die in der Landwirtschaft verwendeten Maschinen und halten die Betriebsgebäude instand.

Die wichtigsten Erzeugnisse der Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen im Bereich des Pflanzenbaues sind Futterpflanzen, Getreide (z.B. Mais, Roggen), Hackfrüchte (z.B. Kartoffeln) sowie Feldgemüse und Obst. In der Tierzucht züchten sie Schweine, Rinder, Schafe und Geflügel. Von den Tieren gewinnen sie vor allem Milch und Eier.

Bei der Feldarbeit bereiten die Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen in den ersten Frühlingswochen mit Pflügen und Eggen bzw. Saatbeetkombinationen das Feld zur Aussaat vor. Sie düngen den Boden mit Stallmist oder Kunstdünger, den sie mit an den Traktor angekoppelten Düngerstreuern oder Güllefässern ausbringen. In das gelockerte Saatbeet säen sie das Saatgut mit Sämaschinen aus. Während des Pflanzenwachstums düngen sie die Jungpflanzen nach und bekämpfen Unkraut und Schädlinge mit natürlichen und künstlichen Pflanzenschutzmitteln, die sie mit speziellen Geräten auf die Pflanzen aufsprühen. Sind die angebauten Nutzpflanzen erntereif, führen die Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen die Erntearbeiten (z.B. Getreideernte, Heuernte) mit verschiedenen Erntemaschinen (z.B. Mähdrescher, Ladewagen) durch. Sie transportieren das Erntegut mit Traktoranhängern zum landwirtschaftlichen Betrieb oder verkaufen es direkt ab Feld an Großabnehmer.

Zur Fütterung der Tiere am Hof mahlen die Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen das Kornfutter (z.B. Futterweizen, Mais) in einer Schrotmühle und vermischen es in einem Mischwerk mit eiweißreichem "Kraftfutter" und Mineralstoffen. Sie verteilen das Futter entweder händisch oder mit einer automatischen Transportanlage in die einzelnen Futtertröge der Tiere. Raufutter (z.B. Heu) wird von einem Futtergang aus an die Tiere verteilt.

Bei der Stallreinigung verwenden die Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen in der Regel mechanische Reinigungsanlagen. Sie sammeln den Mist bei den Tieren und kehren ihn in die Entmistungsrinne. Dort wird er mit einer Fördereinrichtung zur außerhalb des Stalles liegenden Mistlagerungsstätte transportiert. Im Anschluss an die Stallreinigung werfen sie durch Abwurfschächte die benötigte Strohmenge vom Lager in die Stallgänge und verteilen das Stroh zwischen den Tieren. In der Rinderhaltung wird der Mist zum Teil auch flüssig gelagert und befördert, im Stall wird dann kein Stroh eingesetzt.

Im Zuge der Tierbetreuung kontrollieren die Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen in regelmäßigen Zeitabständen den Entwicklungs- und Gesundheitszustand des Viehs. Sie reinigen die Tiere und versorgen kranke Tiere. In der Milchproduktion melken sie die Kühe zweimal täglich und kühlen die Milch in einer Milchkühlanlage. Das Melkgeschirr reinigen sie nach jedem Melkvorgang.

Im Bereich der Waldwirtschaft schlägern die Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen erntereifes Holz und pflanzen auf den abgeholzten Flächen Jungpflanzen aus. Um das Wachstum der Jungpflanzen zu verbessern, düngen sie diese und entfernen wachstumshinderndes Buschwerk.

Die Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen halten die landwirtschaftlichen Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen instand. Sie schmieren regelmäßig die Maschinen, tauschen abgenutzte Teile (Verschleißteile) aus und reinigen sämtliche benutzten Geräte von Verschmutzungen.

Landwirtschaftliche FacharbeiterInnen bauen landwirtschaftliche Nutzpflanzen an, pflegen diese während des Wachstums und ernten sie. Sie züchten und betreuen landwirtschaftliche Nutztiere und pflegen den Waldbestand des Betriebes. Weiters warten sie die in der Landwirtschaft verwendeten Maschinen und halten die Betriebsgebäude instand.

Die wichtigsten Erzeugnisse der Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen im Bereich des Pflanzenbaues sind Futterpflanzen, Getreide (z.B. Mais, Roggen), Hackfrüchte (z.B. Kartoffeln) sowie Feldgemüse und Obst. In der Tierzucht züchten sie Schweine, Rinder, Schafe und Geflügel. Von den Tieren gewinnen sie vor allem Milch und Eier.

Bei der Feldarbeit bereiten die Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen in den ersten Frühlingswochen mit Pflügen und Eggen bzw. Saatbeetkombinationen das Feld zur Aussaat vor. Sie düngen den Boden mit Stallmist oder Kunstdünger, den sie mit an den Traktor angekoppelten Düngerstreuern oder Güllefässern ausbringen. In das gelockerte Saatbeet säen sie das Saatgut mit Sämaschinen aus. Während des Pflanzenwachstums düngen sie die Jungpflanzen nach und bekämpfen Unkraut und Schädlinge mit natürlichen und künstlichen Pflanzenschutzmitteln, die sie mit speziellen Geräten auf die Pflanzen aufsprühen. Sind die angebauten Nutzpflanzen erntereif, führen die Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen die Erntearbeiten (z.B. Getreideernte, Heuernte) mit verschiedenen Erntemaschinen (z.B. Mähdrescher, Ladewagen) durch. Sie transportieren das Erntegut mit Traktoranhängern zum landwirtschaftlichen Betrieb oder verkaufen es direkt ab Feld an Großabnehmer.

Zur Fütterung der Tiere am Hof mahlen die Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen das Kornfutter (z.B. Futterweizen, Mais) in einer Schrotmühle und vermischen es in einem Mischwerk mit eiweißreichem "Kraftfutter" und Mineralstoffen. Sie verteilen das Futter entweder händisch oder mit einer automatischen Transportanlage in die einzelnen Futtertröge der Tiere. Raufutter (z.B. Heu) w…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
FacharbeiterIn Landwirtschaft
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
BURGENLAND - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
BURGENLAND - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
KÄRNTEN - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
KÄRNTEN - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
NIEDERÖSTERREICH - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
NIEDERÖSTERREICH - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
OBERÖSTERREICH - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.09.2023
01.09.2023
OBERÖSTERREICH - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
SALZBURG - Bäuerliche Betriebe (die angegebenen Werte enthalten die monatliche Schmutzzulage von 38 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
SALZBURG - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtBäuerliche Betriebe (die angegebenen Werte enthalten die monatliche Schmutzzulage von 38 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
STEIERMARK - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
STEIERMARK - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
TIROL - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
TIROL - Landwirtschaftliche Genossenschaften (Arbeiter)
gültig ab 01.04.2023
01.04.2023
VORARLBERG - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
WIEN - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
  • gute körperliche Verfassung: Tragen von Futter- und Saatgutsäcken, Aufladen von Erntegut
  • physische Ausdauer: Feld-, Stall- und Waldarbeiten
  • körperliche Wendigkeit: Fütterungsarbeiten, Auspflanzen
  • Handgeschicklichkeit: Einstellen der Maschinen, Wartungsarbeiten
  • Sehvermögen: Prüfen der Pflanzen, z.B. im Hinblick auf Erkrankungen
  • Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln und Dünger
  • technisches Verständnis: Bedienen von landwirtschaftlichen Maschinen, Wartungsarbeiten
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Teamarbeit bei Ernte- und Stallarbeiten
  • Reaktionsfähigkeit: Umgehen mit Tieren, Arbeiten mit Maschinen
  • Selbständigkeit: Ernte- und Stallarbeiten
  • generelle Lernfähigkeit: Neuentwicklungen bei landwirtschaftlichen Maschinen und Anbaumethoden

Betriebe/Lehrbetriebe:
Meist sind landwirtschaftliche FacharbeiterInnen selbstständige Bauern/Bäuerinnen oder arbeiten als mithelfende Familienangehörige in landwirtschaftlichen Klein- und Mittelbetrieben (Familienbetriebe). Der Großteil der unselbstständigen landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen ist in landwirtschaftlichen Groß- und Gutsbetrieben oder in landwirtschaftlichen Betrieben der Öffentlichen Hand beschäftigt. Ein kleiner Teil arbeitet in einschlägigen Berufs- und Fachschulen oder höheren Lehranstalten. Die Groß- und Gutsbetriebe liegen im nordöstlichen Flach- und Hügelland, im Alpenvorland und in breiteren Tälern und Becken in den Alpen.

Lehrstellensituation:
In den land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufen führt der Weg zur Lehrabschlussprüfung oft nicht über eine normale Lehre, sondern über sonstige Ausbildungen (Lehrgänge an Schulen, Vorbereitungskurse und Ähnliches). Daher sind die Lehrlingszahlen nicht sehr aussagekräftig, wenn es um die Beurteilung der Ausbildungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft geht!
Die jährliche Gesamtzahl der Lehrlinge im Lehrberuf "FacharbeiterIn Landwirtschaft" lag in den letzten Jahren beständig zwischen 50 und 70 Personen.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird großteils von Männern erlernt und ausgeübt. Der Anteil der weiblichen Lehrlinge liegt seit Jahren meist unter 20 Prozent.

Berufsaussichten:
Ein Großteil der landwirtschaftlichen Erwerbstätigen sind mithelfende Familienangehörige. Ihre Zahl ist jedoch rückläufig. Demgegenüber steigt die Zahl der familienfremden Arbeitskräfte an. Diese gleichen den Rückgang der familieneigenen Arbeitskräfte aber nicht aus. Tendenziell wird die Zahl der Beschäftigten in der Landwirtschaft weiter sinken. Beispielsweise führt der Einsatz leistungsfähigerer Maschinen in Großbetrieben zu einem Rückgang der Beschäftigungsmöglichkeiten für unselbstständige landwirtschaftliche FacharbeiterInnen.

Beschäftigungsaussichten:
Sowohl das Lehrstellenangebot als auch der Bedarf an ausgebildeten Fachkräften ist begrenzt.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "FacharbeiterIn in der Landwirtschaft", dem der Beruf "FacharbeiterIn Landwirtschaft" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
FacharbeiterIn Landwirtschaft (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 69 65 42 45 52 57 46 52 58 k.A.
weiblich 15 16 11 9 9 8 8 14 12 k.A.
gesamt 84 81 53 54 61 65 54 66 70 k.A.
Frauenanteil 17,9% 19,8% 20,8% 16,7% 14,8% 12,3% 14,8% 21,2% 17,1% k.A.
Quelle: ÖLAKT - Österreichischer Landarbeiterkammertag
Verwandte Lehrberufe Tabelle
FacharbeiterIn Landwirtschaft
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Kein Eintrag.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Landwirtschaftliche FacharbeiterInnen werden von den Landeslandwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen angeboten. Von besonderer Bedeutung sind Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben), Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meisterprüfung und Meisterlehrgänge. Weiters führen die Landeslandwirtschaftskammern und die Kammern für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft gemeinsam mit den ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Weiterbildungskurse für einzelne Betriebszweige durch.

Aufstiegsmöglichkeiten:

Unselbständige Landwirtschaftliche FacharbeiterInnen können in größeren Betrieben (z.B. Gutsbetriebe) zu VorarbeiterInnen, LandwirtschaftsmeisterInnen, VerwalterInnen, WirtschafterInnen und BetriebsleiterInnen aufsteigen.

Selbstständige Berufsausübung:

Landwirtschaftliche FacharbeiterInnen können ihren Beruf selbstständig ausüben. Die selbstständige Berufsausübung in der Land- und Forstwirtschaft ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden. Es ist möglich, eine Meisterprüfung abzulegen. Die Meisterprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "LandwirtschaftsmeisterIn" und zur Ausbildung von Lehrlingen.

Diese Berufe könnten Sie auch interessieren ...

Uber weitere Berufsvorschläge
Weitere Berufe aus dem Bereich "Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft" anzeigen
Suche
AMS
Suchportal