Start | FacharbeiterIn Forstwirtschaft

Hinweis

Wie bei allen landwirtschaftlichen Lehrberufen ist auch die Ausbildung der ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen in den einzelnen Bundesländern durch Landesgesetze geregelt. Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer forstwirtschaftlichen Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist.

Tätigkeitsmerkmale

ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen forsten abgeholzte Waldflächen auf, pflegen den Baumbestand und führen die Holzernte durch.

Bei der Holzernte schlägern, entasten und entrinden die ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen die Bäume, messen die Stämme, schneiden sie in unterschiedlich lange Bloche zu und sorgen für den Abtransport des Holzes.

Die Aufforstung des Waldes umfasst die Entfernung der Schlägerungsreste (Reisig, Äste usw.), die Unkrautbeseitigung und die Auspflanzung junger Bäumchen. Bei der Waldpflege ersetzen die ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen durch Schnee oder Wild beschädigte Jungpflanzen, beseitigen Unkraut und düngen den Jungwald. Sie entfernen regelmäßig kranke oder beschädigte Bäume, um ein zufriedenstellendes Baumwachstum zu sichern.

Die Holzernte ist die wichtigste Aufgabe der ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen. Vor dem Fällen eines Baumes bestimmen sie auf Grund der Geländeverhältnisse und unter Berücksichtigung der späteren Bringungsrichtung (Abtransportrichtung) die Fallrichtung. Den Schlägerungsort säubern sie von Ästen und Steinen, um Stürze zu vermeiden. Um die Schneide der Motorsäge zu schonen, entfernen sie die Wurzelanläufe und die Rinde an der Schnittstelle. Sie starten die Motorsäge und beginnen mit dem Anbringen eines keilförmigen Einschnitts ("Fallkerb") die eigentliche Fällarbeit. Danach bringen sie von der gegenüberliegenden Seite einen um mindestens 2 cm höher gelegenen Fällschnitt an, der bis vor den Fallkerb geführt wird. In diesen Fällschnitt treiben sie Keile, mit denen sie den Baum zum Fallen bringen.

Kurz vor dem Fallen des Baumes warnen die ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen mit einem Warnruf ihre Arbeitskollegen und weichen auf dem vorher festgelegten Fluchtweg zurück.

Den am Boden liegenden Stamm entasten die ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen mit der Motorsäge, wobei sie an der Oberseite beginnen. Dann wenden sie den Stamm mit dem Wendehaken und entasten die Unterseite. Anschließend teilen sie den Stamm in je nach Käuferwunsch und Holzqualität unterschiedlich lange Stücke ("Ausformen"). Sie benutzen dabei zum Abmessen ein Rollmaßband. Das mit einer Kralle versehene Anfangsstück des Rollmaßbandes hängen sie an der Schnittstelle ein und messen die gewünschte Blochlänge aus. Durch einen Trennschnitt mit der Motorsäge zerteilen sie den Stamm an der Messstelle. Mit einer Messzange stellen sie den Durchmesser des Bloches fest. Jedes gemessene Stück kennzeichnen die ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen mit einer fortlaufenden Nummer; die Maße werden in einer Nummernliste eingetragen.

Nach der Holzaufarbeitung und Ausformung bewegen die ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen das Holz mit Traktoren oder Spezialschleppern sowie Sappeln (Werkzeug zur Holzbewegung) zum vorgesehenen Abtransportplatz. Sowohl Fäll- als auch Transportarbeiten führen sie häufig in Gruppen durch.

Die Reparatur und Wartung der Motorsäge, die Instandhaltung und der Bau von Forststraßen sowie die Herstellung einfacher Holzbauten (Hochstände, Futterkrippen) stellen weitere Aufgaben der ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen dar.

ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen forsten abgeholzte Waldflächen auf, pflegen den Baumbestand und führen die Holzernte durch.

Bei der Holzernte schlägern, entasten und entrinden die ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen die Bäume, messen die Stämme, schneiden sie in unterschiedlich lange Bloche zu und sorgen für den Abtransport des Holzes.

Die Aufforstung des Waldes umfasst die Entfernung der Schlägerungsreste (Reisig, Äste usw.), die Unkrautbeseitigung und die Auspflanzung junger Bäumchen. Bei der Waldpflege ersetzen die ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen durch Schnee oder Wild beschädigte Jungpflanzen, beseitigen Unkraut und düngen den Jungwald. Sie entfernen regelmäßig kranke oder beschädigte Bäume, um ein zufriedenstellendes Baumwachstum zu sichern.

Die Holzernte ist die wichtigste Aufgabe der ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen. Vor dem Fällen eines Baumes bestimmen sie auf Grund der Geländeverhältnisse und unter Berücksichtigung der späteren Bringungsrichtung (Abtransportrichtung) die Fallrichtung. Den Schlägerungsort säubern sie von Ästen und Steinen, um Stürze zu vermeiden. Um die Schneide der Motorsäge zu schonen, entfernen sie die Wurzelanläufe und die Rinde an der Schnittstelle. Sie starten die Motorsäge und beginnen mit dem Anbringen eines keilförmigen Einschnitts ("Fallkerb") die eigentliche Fällarbeit. Danach bringen sie von der gegenüberliegenden Seite einen um mindestens 2 cm höher gelegenen Fällschnitt an, der bis vor den Fallkerb geführt wird. In diesen Fällschnitt treiben sie Keile, mit denen sie den Baum zum Fallen bringen.

Kurz vor dem Fallen des Baumes warnen die ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen mit einem Warnruf ihre Arbeitskollegen und weichen auf dem vorher festgelegten Fluchtweg zurück.

Den am Boden liegenden Stamm entasten die ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen mit der Motorsäge, wobei sie an der Oberseite beginnen. Dann wenden sie den Stamm mit dem Wendehaken und entasten die Unterseite. Anschließend teilen sie den Stamm in je nach Käuferwunsch un…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
FacharbeiterIn Forstwirtschaft
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Bundesforste (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Privatforstbetriebe (alle Bundesländer mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg) (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
BURGENLAND - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
KÄRNTEN - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
NIEDERÖSTERREICH - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
OBERÖSTERREICH - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
SALZBURG - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtBäuerliche Betriebe (die angegebenen Werte enthalten die monatliche Schmutzzulage von 38 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
STEIERMARK - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
TIROL - Privatforstbetriebe (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
TIROL - Landwirtschaftliche Genossenschaften (Arbeiter)
gültig ab 01.04.2023
01.04.2023
VORARLBERG - Privatforstbetriebe (Achtung: nicht nach Lehrjahren, sondern nach Alter gestaffelt: 1. Lehrjahr = unter 16, 2. Lehrjahr = 16-18, 3. Lehrjahr = ab 18) (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
WIEN - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
WIEN - Gemeinde WIEN (gemäß Dienstvorschrift für Lehrlinge) (Gemeindebedienstete)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
  • gute körperliche Verfassung: Holzernte und Holzbringung
  • physische Ausdauer: Arbeiten im Freien unter schweren körperlichen Belastungen
  • körperliche Wendigkeit: Fällarbeiten, Entasten
  • Handgeschicklichkeit: Warten der Motorsäge, Messen, Ablängen
  • Auge-Hand-Koordination: Schneiden mit der Motorsäge, Arbeiten mit der Axt
  • Sehvermögen: Feststellen der Qualität des Holzes, Warten von Maschinen
  • technisches Verständnis: Bedienen, Reparieren und Instandhalten der Maschinen und Geräte
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten in Gruppen
  • Reaktionsfähigkeit: Unfallgefahr durch stürzende Bäume und herabfallende Äste, Arbeiten mit der Motorsäge

Betriebe/Lehrbetriebe:
ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen arbeiten zum überwiegenden Teil in größeren privaten oder kirchlichen Forstbetrieben, bei den Österreichischen Bundesforsten oder bei landes- bzw. gemeindeeigenen Forstbetrieben. Auch private Schlägerungsunternehmen, die Aufträge von verschiedenen WaldbesitzerInnen ausführen, bieten Beschäftigungsmöglichkeiten für ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen.

Lehrstellensituation:
In den land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufen führt der Weg zur Lehrabschlussprüfung oft nicht über eine normale Lehre, sondern über sonstige Ausbildungen (Lehrgänge an Schulen, Vorbereitungskurse und Ähnliches). Daher sind die Lehrlingszahlen nicht sehr aussagekräftig, wenn es um die Beurteilung der Ausbildungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft geht!
Die jährliche Gesamtzahl der Lehrlinge im Bereich "Forstwirtschaft" ist in den letzten 5 Jahren von 85 Personen auf derzeit mehr als 120 Personen gestiegen.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird fast ausschließlich von Männern erlernt. Weibliche Lehrlinge gibt es meist nur vereinzelt (jährlich so zwischen 2 und 5).

Berufsaussichten:
Die Steiermark, Niederösterreich und Kärnten sind die waldreichsten Bundesländer Österreichs. Dementsprechend hoch ist in diesen Bundesländern auch die Zahl der Beschäftigten in der Forstwirtschaft.

Beschäftigungsaussichten:
Die Beschäftigungsmöglichkeiten sind trotz der wirtschaftlichen Einbußen in den letzten Jahren positiv, da die nachhaltige Forstwirtschaft und der Rohstoff Holz große Bedeutung haben.

Zusatzinformationen:
Die Arbeitskräftenachfrage in diesem Beruf ist saisonabhängig: Im Winter sind viele ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen ohne Beschäftigung, im Sommer hingegen steigt der Bedarf an Arbeitskräften.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "ForstfacharbeiterIn", dem der Beruf "FacharbeiterIn Forstwirtschaft" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
FacharbeiterIn Forstwirtschaft (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 110 107 96 90 81 84 98 117 120 k.A.
weiblich 0 3 4 3 4 2 2 5 3 k.A.
gesamt 110 110 100 93 85 86 100 122 123 k.A.
Frauenanteil 0,0% 2,7% 4,0% 3,2% 4,7% 2,3% 2,0% 4,1% 2,4% k.A.
Quelle: ÖLAKT - Österreichischer Landarbeiterkammertag
Verwandte Lehrberufe Tabelle
FacharbeiterIn Forstwirtschaft
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
ForsttechnikerIn nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Folgende berufsbildende Schulen bieten eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

zahlreiche land- und forstwirtschaftliche Fachschulen; Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft.

Die Landeslandwirtschaftskammern führen Fortbildungskurse (z.B. Motorsägekurse) durch. Auch die Kammern für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeiterkammern) bieten verschiedene Schulungen (z.B. über Forstarbeitstechnik) an.

Aufstiegsmöglichkeiten:

Vor allem in Großbetrieben bestehen für ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen Aufstiegsmöglichkeiten zu VorarbeiterInnen, MaschinenführerInnen, ForstwirtschaftsmeisterInnen, Forstwarten und Förstern. Voraussetzung ist meist der Besuch von Kursen, einschlägigen Schulen oder eines Meisterlehrganges.

Selbstständige Berufsausübung:

ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen können ihren Beruf selbstständig ausüben. Die selbstständige Berufsausübung in der Land- und Forstwirtschaft ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden. Es ist möglich, eine Meisterprüfung abzulegen. Die Meisterprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "ForstwirtschaftsmeisterIn" und zur Ausbildung von Lehrlingen.

Weiters besteht die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) für ForstwirtschaftsfacharbeiterInnen in folgenden freien Gewerben:

  • Holzschlägerung, -bringung und -zerkleinerung
  • Durchführung von Lohnarbeiten und Dienstleistungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Geräten, die typischerweise in solchen Betrieben verwendet werden, bestehend aus Mähen, Pressen von Heu und Silage, Jauchegrube entleeren, Holzhäckselarbeiten, Ausbringen von Dünger, Erntearbeiten, Bodenbearbeitung (Agrardienstleistungen ausgenommen Fuhrwerksdienste)

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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