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Tätigkeitsmerkmale

Forstwart(e)innen beaufsichtigen und kontrollieren im Auftrag der zuständigen FörsterInnen alle jene im Forst anfallenden Arbeiten, die von ForstfacharbeiterInnen durchgeführt werden. Ist im Forst eine Baumschlägerung vorzunehmen, so stellen die ForstwartInnen eine Arbeitsgruppe zusammen. Sie planen und überwachen die Schlägerung und sorgen für den fachgerechten Abtransport der Stämme. Nach den Schlägerungsplänen, die von FörsterInnen, ForstmeisterInnen oder von der zuständigen Forstverwaltung erstellt werden, grenzen die ForstwartInnen den Schlägerungsbereich ab. Sie unterrichten die ForstarbeiterInnen, an welcher Stelle des Schlägerungsbereiches mit der Schlägerung begonnen und in welche Richtung sie weitergeführt werden soll. Die ForstwartInnen geben weiters die Art des durchzuführenden Schlages (Kahlschlag oder Einzelstammnutzung) an. Beim Kahlschlag ist innerhalb eines Schlägerungsbereiches jeder Baum zu fällen. Bei der Einzelstammnutzung wird nur ein Teil der Bäume gefällt (z.B. jeder 5. Baum). Je nachdem mit welchen Maschinen und Geräten der Abtransport der Stämme erfolgt, legen die ForstwartInnen die Schlägerungsmethode fest. Wird z.B. der Transport der Stämme mit einem Seilkran durchgeführt, so ist noch vor der Schlägerung ein Seil um den Baum zu legen. Werden die Stämme mit einem Traktor abtransportiert, so zerteilen die ForstarbeiterInnen den Baumstamm am Schlägerungsort. ForstwartInnen planen und überwachen auch Aufforstungsarbeiten. Sie geben den ArbeiterInnen an, in welchen Abständen zueinander die Jungbäume anzupflanzen sind. Zum Aufgabenbereich der ForstwartInnen zählt weiters die Betreuung und Pflege der Jungpflanzen.

Forstbetriebe unter 500 Hektar Wald werden zum Teil von ForstwartInnen selbstständig geführt. In diesem Fall übernehmen sie auch Aufgaben der FörsterInnen, z.B. die Erstellung von Schlägerungs- und Aufforstungsplänen. Bei der Anfertigung von Landkarten über das Waldgebiet führen sie die dabei erforderlichen Vermessungsarbeiten durch.

Sie sind außerdem für verwaltungstechnische Tätigkeiten der Betriebsführung (z.B. die Lohnverrechnung oder das Schreiben von Rechnungen bzw. Lieferscheinen) zuständig. Das Aufgabengebiet der ForstwartInnen erstreckt sich schließlich auch auf verwaltungstechnische und beratende Funktionen in Landwirtschaftskammern und Behörden sowie in genossenschaftlichen Verbänden. Zudem sind ForstwartInnen im Holzhandel als Ein- oder VerkäuferInnen oder in landwirtschaftlichen Schulen als LehrerInnen tätig.

Gerade im Bereich des Umweltschutzes ergibt sich für ForstwartInnen zusätzlicher Wissensbedarf. Das „Ökosystem Wald“ und der Bereich der Schädlingsbekämpfung sind für ForstwartInnen wichtige Einsatzgebiete.

Forstwart(e)innen beaufsichtigen und kontrollieren im Auftrag der zuständigen FörsterInnen alle jene im Forst anfallenden Arbeiten, die von ForstfacharbeiterInnen durchgeführt werden. Ist im Forst eine Baumschlägerung vorzunehmen, so stellen die ForstwartInnen eine Arbeitsgruppe zusammen. Sie planen und überwachen die Schlägerung und sorgen für den fachgerechten Abtransport der Stämme. Nach den Schlägerungsplänen, die von FörsterInnen, ForstmeisterInnen oder von der zuständigen Forstverwaltung erstellt werden, grenzen die ForstwartInnen den Schlägerungsbereich ab. Sie unterrichten die ForstarbeiterInnen, an welcher Stelle des Schlägerungsbereiches mit der Schlägerung begonnen und in welche Richtung sie weitergeführt werden soll. Die ForstwartInnen geben weiters die Art des durchzuführenden Schlages (Kahlschlag oder Einzelstammnutzung) an. Beim Kahlschlag ist innerhalb eines Schlägerungsbereiches jeder Baum zu fällen. Bei der Einzelstammnutzung wird nur ein Teil der Bäume gefällt (z.B. jeder 5. Baum). Je nachdem mit welchen Maschinen und Geräten der Abtransport der Stämme erfolgt, legen die ForstwartInnen die Schlägerungsmethode fest. Wird z.B. der Transport der Stämme mit einem Seilkran durchgeführt, so ist noch vor der Schlägerung ein Seil um den Baum zu legen. Werden die Stämme mit einem Traktor abtransportiert, so zerteilen die ForstarbeiterInnen den Baumstamm am Schlägerungsort. ForstwartInnen planen und überwachen auch Aufforstungsarbeiten. Sie geben den ArbeiterInnen an, in welchen Abständen zueinander die Jungbäume anzupflanzen sind. Zum Aufgabenbereich der ForstwartInnen zählt weiters die Betreuung und Pflege der Jungpflanzen.

Forstbetriebe unter 500 Hektar Wald werden zum Teil von ForstwartInnen selbstständig geführt. In diesem Fall übernehmen sie auch Aufgaben der FörsterInnen, z.B. die Erstellung von Schlägerungs- und Aufforstungsplänen. Bei der Anfertigung von Landkarten über das Waldgebiet führen sie die dabei erforderlichen Vermessungsarbeiten durch.

Sie…

Moderne Landwirtschaft verlangt ein ganzes Spektrum an beruflichen und menschlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Neben dem persönlichen Einsatz (der je nach Ausrichtung des landwirtschaftlichen Betriebes unterschiedlich ist), den entsprechenden fachlichen Kenntnissen, unternehmerischen Fähigkeiten gilt es sich in immer größeren wirtschaftlichen Zusammenhängen zu etablieren. In Österreich kommt insbesondere Spezialisierung und Qualitätsorientierung, aber auch so genannten „Nischenprodukten“, hohe Bedeutung zu.

Für landwirtschaftliche Beratungstätigkeit ist, neben einer adäquaten Ausbildung, vor allem die Bereitschaft zu selbständiger Arbeit sowie Erfahrung im Bereich der landwirtschaftlichen Arbeit erforderlich. Berufliche Anforderungen in diesem Bereich ergeben sich z.B. durch Tätigkeiten im Außendienst.

Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen in eigenen landwirtschaftlichen Betrieben, in landwirtschaftlichen Zulieferunternehmen und -organisationen und bei landwirtschaftlichen Interessenvertretungen. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten im Landwirtschafts- und Agrarbereich bieten neben landwirtschaftlichen Genossenschaften, vor allem landwirtschaftliche Zulieferbetriebe und Handelsfirmen. Beratung wird ebenfalls im Auftrag der landwirtschaftlichen Zulieferindustrie (Saatgut, Pflanzenschutz, Zuchtauswahl, landwirtschaftliche Maschinen usw.) ausgeübt, vor allem aber im Rahmen landwirtschaftlicher Interessenvertretungen (Kammer), regionaler Beratungseinrichtungen u.a.m. Beschäftigungsmöglichkeiten im landwirtschaftlichen Bereich gibt es auch im Ministerium und öffentlichen Einrichtungen wie den landwirtschaftlichen Bundesanstalten. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten vor allem im Nahrungsmittelhandel und -industrie.

Berufstätige mit Spezialisierung auf Berufe im Bereich der Forstwirtschaft sind vor allem bei den Österreichischen Bundesforsten, in privaten Forstbetrieben, im Holzhandel und in Sägewerken beschäftigt.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Forstorgan (m/w)", dem der Beruf "ForstwartIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Im Bereich Landwirtschaft steht ein umfangreiches Spektrum an Ausbildungsmöglichkeiten offen: Fachschulen mit vielfältigen Spezialisierungsbereichen, Höherbildende Schulen bis hin zu den universitären Ausbildungsmöglichkeiten. Vor allem im Bereich der Fachschulen gibt es verschiedenartige Ausbildungsangebote, die auch auf die Mitarbeit in eigenen landwirtschaftlichen Betrieben Rücksicht nehmen. Unter Umständen führen auch wirtschaftliche Ausbildungen (z.B. HASCH, HAK sowie berufsbildende wirtschaftliche Schulen) und Ausbildungen im Bereich Ernährungstechnologie, Lebensmittelchemie zu Berufen in diesem Bereich.

 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Auf Grund der Spezialisierung im landwirtschaftlichen Bereich stehen, ausgehend von einer landwirtschaftlichen Basisausbildung, verschiedenartige Weiterbildungsangebote offen. Entsprechende Schulungen bieten vor allem Sonderlehrgänge im Bereich Landwirtschaft insbesondere Kurse und Ausbildungsgänge die das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) anbietet. Für AbsolventInnen landwirtschaftlicher Fachschulen, die im Bereich des landwirtschaftlichen Handels tätig sind, ist der Besuch einer Handelsakademie für Berufstätige eine Weiterbildungsmöglichkeit.

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten z.B. Aufbaulehrgänge, Studienberechtigungsprüfungen, Meister- und Werkmeisterprüfungen. Darüber hinaus besteht - je nach Bildungsabschluss die Möglichkeit für Berufstätige - einer Höhere Lehranstalt für Berufstätige oder ein Kolleg für Berufstätige zu besuchen. Für FachschulabsolventInnen sowie sonstige Personen, die auf Grund ihres Bildungsabschlusses über keine Studienberechtigung verfügen, besteht die Möglichkeit eine Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfung abzulegen. Die Berufsreifeprüfung berechtigt zum Besuch aller Ausbildungsmöglichkeiten, die ab Maturaniveau angeboten werden, die Studienberechtigungsprüfung führt zu eingeschränkten Weiterbildungsmöglichkeiten innerhalb eines bestimmten Faches oder Bereichs: Ab Maturaniveau stehen prinzipiell alle Bachelorstudien und Diplomstudien, die an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen angeboten werden offen (für einige Studienrichtungen sind allerdings Aufnahmeverfahren zu absolvieren). Zum Besuch von Fachhochschul-Studiengängen sind grundsätzlich auch für Personen mit abgeschlossener Fachschul- oder Lehrberufsausbildung berechtigt (allerdings ist in der Regel ein erweitertes Aufnahmeverfahren zu absolvieren). Darüber hinaus gibt es ein umfangreiches Spektrum an Weiterbildungsmöglichkeiten von Seiten der Berufsbildungsinstitute sowie sonstiger Schulungs- und Erwachsenenbildungseinrichtungen. Ergänzend ist auch auf Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Fernschulen und Fernuniversitäten hinzuweisen.

Entsprechend der spezifischen Aufnahmebestimmungen bieten Fachhochschul-Studiengänge Weiterbildungsmöglichkeiten. Für Personen mit Maturaniveau (nach Absolvierung einer berufsbildenden höheren Schule im Bereich Landwirtschaft) stehen auch Kollegs offen. Derzeit werden in Österreich folgende Fachhochschul-Studiengänge im Bereich Landwirtschaft veranstaltet: Internationales Weinmarketing - Kernkompetenzbereich Wirtschaft mit Schwerpunkt Mittel-Osteuropa (Eisenstadt) sowie Produktmarketing und Projektmanagement (Wieselburg). Im Bereich Forstwirtschaft bietet insbesondere ein Studium der Forst- und Holzwirtschaft an der Universität für Bodenkultur in Wien die Möglichkeit zur Weiterbildung. Außerdem veranstalten die landwirtschaftlichen Kammern, das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI), die Bundesforste und verschiedene Länder und Gemeinden Fortbildungskurse im Bereich Forst- und Holzwirtschaft. Weiterbildungsmöglichkeiten im gesamten Bereich der Land- und Forstwirtschaft bieten darüber hinaus neben den Studien an der Universität für Bodenkultur entsprechende Universitätslehrgänge und Masterstudien.

Die Aufstiegsmöglichkeiten in diesem Berufsbereich sind einerseits von der Größe des zu verwaltenden Forstbetriebes abhängig (bei Betrieben unter 500 Hektar übernehmen ForstwartInnen Aufgabenbereiche der FörsterInnen), andererseits von den Einsatzgebieten, in denen die ForstwartInnen tätig sind (im Schuldienst, in Landwirtschaftskammern, Behörden u.a.). Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in Form von politischen und administrativen Funktionen u.a.m. Im Umfeld der Agrarwirtschaft bestehen darüber hinaus berufliche Entwicklungsmöglichkeiten in landwirtschaftlichen Organisationen, Interessenvertretungen bis hin zum internationale Lobbying.

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