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Tätigkeitsmerkmale

GutsverwalterInnen leiten große landwirtschaftliche Betriebe. Sie planen und kontrollieren die Arbeitsabläufe und optimieren die Produktionsprogramme, z.B. Anbau- und Düngepläne. Sie schätzen die Absatzchancen für bestimmte landwirtschaftliche Produkte ein und versuchen, Qualitätssteigerungen etwa durch Maßnahmen zur Bodenverbesserung zu erzielen, ebenso wie eine kostengünstige Produktion.

GutsverwalterInnen berücksichtigen zudem die Boden- und Witterungsbedingungen und wählen dementsprechend geeignete Nutzpflanzen für den Anbau aus. Weiters berechnen sie die Futterrationen für den Tierbestand und sorgen für den zeitgerechten und preisgünstigen Einkauf von Betriebsmitteln wie Dünger und Futtermittel. In kleineren Betrieben führen GutsverwalterInnen auch die Buchhaltung und erstellen Kostenrechnungen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Personal einteilen und kontrollieren
  • Maschinen überprüfen
  • Reparaturarbeiten veranlassen
  • Neuanschaffungen, z.B. von Maschinen, tätigen
  • Ernteerzeugnisse lagern
  • Qualität der Ernte prüfen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Organisationstalent
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Sinn für Zahlen
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Landwirtschaftliche Interessenvertretungen
  • Landwirtschaftliche Genossenschaften
  • Zulieferbetriebe

Die Berufsaussichten für GutsverwalterInnen sind regional sehr unterschiedlich. Die meisten kleineren landwirtschaftlichen Betriebe werden familienintern geführt. Positiv auf die Beschäftigungssituation einwirken könnte der Trend zur Spezialisierung und Qualitätsorientierung, etwa von Produkten und Erzeugnissen aus biologischem und nachhaltigem Anbau.
 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "FacharbeiterIn in der Landwirtschaft", dem der Beruf "GutsverwalterIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Grundlage für diesen Beruf bieten Fachschulen sowie berufsbildende höhere Schulen mit land- und forstwirtschaftlichem Schwerpunkt.
 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung, die den Zugang zu Kollegs und Universitäten ermöglichen. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen können z.B. beim Landwirtschaftlichen Fortbildungsinstitut absolviert werden. Zudem können Weiterbildungen bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
  • Biologische Landwirtschaft
  • Betriebswirtschaft
  • Direktmarketing
  • Verkauf und Vertrieb

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bestehen in landwirtschaftlichen Organisationen, Interessenvertretungen bis hin zum internationalen Lobbying.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des reglementierten Gewerbes "ImmobilientreuhänderIn (ImmobilienverwalterIn)" oder des freien Berufs "Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe.

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