Start | Informations- und KommunikationstechnikerIn

Tätigkeitsmerkmale

Informations- und KommunikationstechnikerInnen befassen sich mit verschiedenen Bauteilen, Komponenten und Baugruppen, z.B. für Computer, Server-Systeme, Computernetzwerke oder Telefonanlagen. Sie entwickeln Bauteile und montieren diese zu Geräten zusammen oder bauen sie in bestehenden Anlagen und Systemen ein. Zudem nehmen sie die Geräte und Anlagen in Betrieb, richten sie ein und überprüfen und warten diese.

Neben dem Bau und der Errichtung von Hardware befassen sich Informations- und KommunikationstechnikerInnen auch mit der Software von Systemen, Anlagen und Netzwerken. Sie programmieren und konfigurieren Betriebssysteme sowie Anwendungssoftware, stellen alle erforderlichen Einstellungen des Geräts ein, nehmen Maßnahmen zum Datenschutz vor und führen Updates durch.

Der Tätigkeitsbereich von Informations- und KommunikationstechnikerInnen ist je nach Fachbereich recht unterschiedlich. So installieren, warten und reparieren sie sowohl Geräte und Artikel der Unterhaltungselektronik, z.B. Smartphones und Fernseher, als auch Geräte und Anlagen aus dem Funkbereich, wie z.B. Antennen- und Satellitenanlagen oder Signaleinrichtungen. Zudem schulen und beraten sie die AnwenderInnen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Telekommunikationstechnische Bauteile und Komponenten entwickeln und herstellen
  • Mobiltelefone, Computer oder Telekommunikationsanlagen installieren und einrichten
  • Hard- und Softwaresysteme warten und pflegen
  • Kabel verlegen
  • Schaltpläne lesen
  • Fehleranalysen durchführen
  • Störungen beheben
  • Defekte Komponenten austauschen
  • KundInnen in technischen Fragen beraten
Siehe auch:
  • Bereitschaft, an unterschiedlichen Orten zu arbeiten
  • IT-Kenntnisse
  • Interesse für Computer
  • Interesse für Elektrotechnik
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Serviceorientierung
  • Technisches Verständnis

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Telekommunikationsunternehmen wie Mobilfunkanbieter oder Netzwerkbetreiber
  • Servicebetriebe im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik
  • Große Unternehmen mit eigenen IT-Serviceabteilungen
  • Technologieunternehmen, die Systemsoftware, Hardware, IT-Produkte, IT-Dienstleistungen oder -Beratungen anbieten
  • IT-Abteilungen großer Industrie- und Handelsbetriebe
  • Unternehmen im Bereich Unterhaltungselektronik

Der Telekommunikationsmarkt wird in Österreich hauptsächlich von ausländischen Unternehmen angeführt. So liegt beispielsweise der Marktanteil der Republik Österreich an dem heimischen Marktführer Telekom Austria (A1) bei 30 Prozent. Auch in Österreich wird das Mobilfunknetz 5G ausgebaut, wodurch Daten durch hohe Geschwindigkeit "in Echtzeit" übertragen werden können. Dazu müssen viele Kilometer Glasfaserkabel verlegt werden.

Es wird davon ausgegangen, dass die Beschäftigungsmöglichkeiten konstant bleiben, jedoch die Anforderungen für Tätigkeiten in diesem Bereich steigen. Im Service-Bereich sind vor allem die kundengerechte Umsetzung technischer Neuerungen sowie das Erstellen von optimalen Kommunikationslösungen für KundInnen gefragt, z.B. auf dem Gebiet der Smart-Home-Anwendungen. Erweiterte Kenntnisse in den Bereichen IT, Datensicherheit, Software- oder Netzwerktechnik können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Informations- und KommunikationstechnikerIn", dem der Beruf "Informations- und KommunikationstechnikerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden Ausbildungen an Fachschulen und höheren technischen Lehranstalten in den Bereichen Elektronik und Technische Informatik, Informationstechnologie oder Elektrotechnik. Ausbildungen im technischen Bereich umfassen meist Fächer wie Software- und Hardwareentwicklung, Kommunikationssysteme und -netze, Digitale Systeme und Computersysteme, Messtechnik und Regelungssysteme sowie Netzwerktechnik und Medientechnik.

Im Zuge der Ausbildungen werden unter anderem Kenntnisse über den Bau von Prototypen elektronischer Systeme, PCB-Design (Printed-Circuit Board) oder WLAN-Systeme vermittelt. Weiters werden in allen Bereichen und Schulen praktische Erfahrungen in schuleigenen Werkstätten und Laboratorien sowie im Rahmen von mehrwöchigen betrieblichen Pflichtpraktika erworben.

Dieser Beruf kann auch auf akademischem Niveau erlernt werden, siehe dazu den Beruf Informations- und KommunikationstechnikerIn (UNI/FH/PH).

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs und Universitäten, z.B. im Bereich Elektrotechnik. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ablegung einer Werkmeisterprüfung.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • CAD-Systeme im Bereich Elektronik
  • Digitaltechnik
  • Mechatronik
  • Netzwerktechnik
  • Hardware-Programmierung
  • Datenschutz
  • IT-Systemtechnik
  • Leistungselektronik

Personen mit technischer Ausbildung und mehrjähriger Berufstätigkeit können den Berufstitel "IngenieurIn" erwerben. Es handelt sich dabei um einen international vergleichbaren Bildungsabschluss, der seit Inkrafttreten des Ingenieurgesetzes 2017 als berufliche Qualifikation, entsprechend dem Bachelor-Niveau (NQR 6), anerkannt ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Verbands Österreichischer Ingenieure sowie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in leitende Positionen, wie z.B. ProjektleiterIn, KaufmännischeR LeiterIn oder AbteilungsleiterIn. Mit einer Ausbildung im Bereich Elektronik bestehen zudem Entwicklungsmöglichkeiten in den Bereichen Forschung, Medizin oder im Ingenieurswesen.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der reglementierten Gewerbe "Ingenieurbüros (Beratende IngenieurInnen)", "MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik; MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung; MechatronikerIn für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)" und "Kommunikationselektronik (Handwerk)" oder des Rechtskraftgewerbes "Elektrotechnik" sowie des freien Gewerbes "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Bei Rechtskraftgewerben benötigt man zusätzlich die Genehmigung durch die Gewerbebehörde. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe und der Liste der freien Gewerbe.

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