Start | FacharbeiterIn Bienenwirtschaft

Hinweis

Die Ablegung der Lehrabschlussprüfung ist auch über den zweiten Bildungsweg nach zumindest dreijähriger Praxis und den Besuch einschlägiger Fachkurse möglich. Diese werden von der Steirischen Imkerschule in Graz-Andritz sowie von der landwirtschaftlichen Fachschule in Warth/NÖ angeboten.

Tätigkeitsmerkmale

BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen sind in der Haltung und Betreuung von Bienenvölkern zur Honig- und Wachsgewinnung tätig. Die wichtigsten Erzeugnisse sind Honig, Wachs, Blütenpollen sowie das vor allem für Medikamente und Kosmetika verwendete Bienenkittharz ("Propolis") und das "Gelee Royal" (Futtersaft für Bienenköniginnen). Weiters züchten sie Bienenköniginnen und Bienenvölker für den Eigenbedarf sowie zum Verkauf und fertigen transportable Bienenstöcke ("Magazinbeuten") mit den dazugehörigen Wabenrahmen an.

Die Tätigkeit der BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen ist dem jährlichen Lebenszyklus der Bienen angepasst. Von Frühjahr bis Herbst betreuen sie die Bienenstöcke, im Winter sind sie vor allem mit Reparatur- und Wartungsarbeiten an den transportablen Bienenstöcken beschäftigt, fertigen Wabenrahmen an und bereiten den Honig für den Verkauf vor.

Die Betreuung der Bienenvölker beginnt zeitig im Frühjahr mit der Reinigung der Bienenstöcke und der Überprüfung des Gesundheitszustandes der Bienenvölker. Die BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen entfernen Rückstände aus Wachsstücken und tote Bienen, die sich während des Winters beim Flugloch sowie auf einem zu Kontrollzwecken im Bienenstock eingelegten Kartonstück ("Stockwindel") gesammelt haben. Dabei untersuchen sie die toten Bienen auf mögliche Krankheitsanzeichen hin. Wurde ein Schädling eingeschleppt (z.B. die in letzter Zeit häufige Varroa-Milbe), treffen die BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen entsprechende Maßnahmen zur Krankheitsbekämpfung (Medikamente, Begasung mit geeigneten Chemikalien).

Das im Frühjahr einsetzende Wachstum der Bienenvölker unterstützen die BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen durch Zufütterung von Pollen oder Pollenersatzstoffen. Durch Erweiterung des Bienenstockes mit sogenannten Zargen (stapelbare Teile mit Wabenrahmen) schaffen sie den Bienen Platz für die Brut und die Honigerzeugung.

Die erste Honigernte erfolgt nach dem Verblühen der Frühjahrspflanzen. Die BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen nehmen die mit Honig gefüllten Waben aus den Bienenstöcken und tragen sie in den Schleuderraum. Hier entfernen sie mit einem speziellen Messer die obere Wachsschicht ("Verdeckelung") der Waben und schleudern sie in einer Zentrifuge, die meist elektrisch, manchmal noch von Hand betrieben wird. Zum Teil verwenden sie heute bereits Zentrifugen mit elektronischer Steuerung. Die leeren Waben geben sie in den Bienenstock zurück.

Um den Honigertrag zu erhöhen, transportieren die BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen die Bienenstöcke zu günstigen Sammelplätzen und stellen sie an windgeschützten Stellen auf ("Wandern"). Diese Arbeit wird - meist gemeinsam mit einigen HelferInnen - in der Nacht durchgeführt, wenn sich alle Bienen in den Stöcken befinden.

Während des Sommers überprüfen die BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen regelmäßig die Entwicklung der Bienenvölker und führen Zucht- und Pflegemaßnahmen durch. Nachdem die Bienen ihre jährliche Sammeltätigkeit beendet haben ("Trachtschluss", etwa Ende Juli), entfernen die BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen die Aufsätze von den Bienenstöcken und schleudern die in ihnen enthaltenen Waben aus. Nach der letzten Schleuderung bereiten sie die Bienenvölker durch spezielle Fütterung auf das Überwintern vor und transportieren die Bienenstöcke zurück zu den Überwinterungsplätzen, wo sie die Bienenstöcke gegen Witterungseinflüsse absichern.

Ein wichtiger Aufgabenbereich der BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen ist schließlich die Zucht von Bienenvölkern, wobei sie überalterte Bienenköniginnen durch junge und ertragsschwache Bienenvölker durch ertragsreiche ersetzen. Durch gezielte Auswahl und Kreuzung der Bienen verbessern sie deren erbliche Anlagen und somit die Honigerträge.

BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen sind in der Haltung und Betreuung von Bienenvölkern zur Honig- und Wachsgewinnung tätig. Die wichtigsten Erzeugnisse sind Honig, Wachs, Blütenpollen sowie das vor allem für Medikamente und Kosmetika verwendete Bienenkittharz ("Propolis") und das "Gelee Royal" (Futtersaft für Bienenköniginnen). Weiters züchten sie Bienenköniginnen und Bienenvölker für den Eigenbedarf sowie zum Verkauf und fertigen transportable Bienenstöcke ("Magazinbeuten") mit den dazugehörigen Wabenrahmen an.

Die Tätigkeit der BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen ist dem jährlichen Lebenszyklus der Bienen angepasst. Von Frühjahr bis Herbst betreuen sie die Bienenstöcke, im Winter sind sie vor allem mit Reparatur- und Wartungsarbeiten an den transportablen Bienenstöcken beschäftigt, fertigen Wabenrahmen an und bereiten den Honig für den Verkauf vor.

Die Betreuung der Bienenvölker beginnt zeitig im Frühjahr mit der Reinigung der Bienenstöcke und der Überprüfung des Gesundheitszustandes der Bienenvölker. Die BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen entfernen Rückstände aus Wachsstücken und tote Bienen, die sich während des Winters beim Flugloch sowie auf einem zu Kontrollzwecken im Bienenstock eingelegten Kartonstück ("Stockwindel") gesammelt haben. Dabei untersuchen sie die toten Bienen auf mögliche Krankheitsanzeichen hin. Wurde ein Schädling eingeschleppt (z.B. die in letzter Zeit häufige Varroa-Milbe), treffen die BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen entsprechende Maßnahmen zur Krankheitsbekämpfung (Medikamente, Begasung mit geeigneten Chemikalien).

Das im Frühjahr einsetzende Wachstum der Bienenvölker unterstützen die BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen durch Zufütterung von Pollen oder Pollenersatzstoffen. Durch Erweiterung des Bienenstockes mit sogenannten Zargen (stapelbare Teile mit Wabenrahmen) schaffen sie den Bienen Platz für die Brut und die Honigerzeugung.

Die erste Honigernte erfolgt nach dem Verblühen der Frühjahrspflanzen. Die BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen …

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
FacharbeiterIn Bienenwirtschaft
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
BURGENLAND - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
BURGENLAND - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
KÄRNTEN - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
KÄRNTEN - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
NIEDERÖSTERREICH - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
NIEDERÖSTERREICH - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
OBERÖSTERREICH - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.09.2023
01.09.2023
OBERÖSTERREICH - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
SALZBURG - Bäuerliche Betriebe (die angegebenen Werte enthalten die monatliche Schmutzzulage von 38 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
SALZBURG - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtBäuerliche Betriebe (die angegebenen Werte enthalten die monatliche Schmutzzulage von 38 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
STEIERMARK - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
STEIERMARK - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
TIROL - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
TIROL - Landwirtschaftliche Genossenschaften (Arbeiter)
gültig ab 01.04.2023
01.04.2023
VORARLBERG - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
WIEN - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
  • gute körperliche Verfassung: Transportieren der Bienenstöcke und der Honigwaben
  • physische Ausdauer: Arbeiten im Freien
  • Handgeschicklichkeit: Anfertigen und Ausbessern der Bienenstöcke
  • Sehvermögen: Kontrollieren der Bienenvölker, Erkennen von Bienenkrankheiten
  • generelle Lernfähigkeit: Anwenden neuer Erkenntnisse der Bienenhaltung und -zucht

Betriebe/Lehrbetriebe:
BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen arbeiten hauptsächlich als Selbstständige oder als mithelfende Familienangehörige in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben. Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen auch in größeren land- und forstwirtschaftlichen Privatbetrieben bzw. in Gutsbetrieben. Größere Imkereien gibt es vor allem in Niederösterreich und in der Steiermark. Einige BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen sind am Bundesinstitut für Bienenkunde, beim Steirischen Imkerzentrum in Graz oder in der Niederösterreichischen Imkerschule in Warth-Aichhof beschäftigt.

Lehrstellensituation:
In den land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufen führt der Weg zur Lehrabschlussprüfung oft nicht über eine normale Lehre, sondern über sonstige Ausbildungen (Lehrgänge an Schulen, Vorbereitungskurse und Ähnliches). Daher sind die Lehrlingszahlen nicht sehr aussagekräftig, wenn es um die Beurteilung der Ausbildungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft geht!
Die jährliche Gesamtzahl der Lehrlinge im Bereich "Bienenwirtschaft" ist sehr niedrig; sie liegt seit Jahren meist unter 10 Personen. Zuletzt waren es aber doch wesentlich mehr, nämlich fast 20 Personen.

Unterschiede nach Geschlecht:
Bei den Bienenwirtschafts-Lehrlingen sind die Männer deutlich stärker vertreten (zwei Drittel bis drei Viertel) als die Frauen.

Berufsaussichten:
Da die meisten Imkereien Familienbetriebe sind, besteht am Arbeitsmarkt fast keine Nachfrage nach zusätzlichen Arbeitskräften. Zudem werden Imkereien oft nur als Nebenerwerb in der Landwirtschaft betrieben.

Beschäftigungsaussichten:
Die Möglichkeiten, diesen Beruf als unselbstständig Beschäftigte/Beschäftigter auszuüben, sind begrenzt.

Zusatzinformationen:
Im Frühling und im Sommer fällt für BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen am meisten Arbeit an.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "FacharbeiterIn in der Landwirtschaft", dem der Beruf "FacharbeiterIn Bienenwirtschaft" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
FacharbeiterIn Bienenwirtschaft (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 2 4 4 4 5 7 7 8 12 k.A.
weiblich 2 1 2 4 4 4 3 3 6 k.A.
gesamt 4 5 6 8 9 11 10 11 18 k.A.
Frauenanteil 50,0% 20,0% 33,3% 50,0% 44,4% 36,4% 30,0% 27,3% 33,3% k.A.
Quelle: ÖLAKT - Österreichischer Landarbeiterkammertag
Verwandte Lehrberufe Tabelle
FacharbeiterIn Bienenwirtschaft
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Kein Eintrag

Als Weiterbildungsmöglichkeiten bieten sich einschlägige Fachkurse der landwirtschaftlichen Schulen, der jeweiligen Landesverbände für Bienenzucht und des Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft, Abteilung Institut für Bienenkunde, 1220 Wien an.

Aufstiegsmöglichkeiten:

Da die meisten Imkereien Familienbetriebe sind und BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen nur an den Imkerschulen und dem Institut für Bienenkunde unselbständig tätig sein können, sind berufliche Aufstiegsmöglichkeiten nur in wenigen Einzelfällen gegeben.

Selbstständige Berufsausübung:

BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen können ihren Beruf selbstständig ausüben. Die selbstständige Berufsausübung in der Land- und Forstwirtschaft ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden. Es ist möglich, eine Meisterprüfung abzulegen. Die Meisterprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "BienenwirtschaftsmeisterIn" und zur Ausbildung von Lehrlingen.

Weiters besteht die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) für BienenwirtschaftsfacharbeiterInnen in den freien Gewerben

  • Direktvertrieb und
  • Handelsgewerbe.

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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