Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.
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Ältere Berufsbezeichnung(en): KerammodelleurIn, PorzellanformerIn
Dieser Lehrberuf kann mit folgenden Ausbildungsschwerpunkten erlernt werden:
- Gebrauchskeramik
- Baukeramik
- Industriekeramik
KeramikerInnen erzeugen Gegenstände aller Art aus Ton oder ähnlichen mineralischen Rohstoffen. Dabei werden zunächst die Rohstoffe zu formbaren Massen aufbereitet; diese werden dann händisch oder maschinell bzw. mit eigenen Formen zu Gegenständen geformt und anschließend bei Temperaturen von mehr als 900 Grad Celsius in einem Brennofen gebrannt. Durch das Brennen wird das Material hart und widerstandsfähig sowie hitzebeständig. Die wichtigsten Erzeugnisse der KeramikerInnen sind Geschirr (z.B. Teller, Tassen, Krüge), Zier- und Kunstgegenstände (z.B. Vasen, Wandteller, Figuren), Gegenstände für den sanitären Bereich (z.B. Waschbecken, Klomuscheln, Brausetassen, Kacheln, Fliesen) und technische Erzeugnisse (z.B. Isolatoren für den Elektrobereich).
Die beiden Ausbildungsschwerpunkte "Gebrauchskeramik" (Tassen, Teller, Vasen usw.) und "Baukeramik" (Kacheln, Fliesen, Gefäße usw.) sind eher handwerklich ausgerichtet; in der "Industriekeramik" liegt der Schwerpunkt beim Umrüsten und Einrichten der Formgebungsmaschinen und beim Formen der keramischen Rohlinge mit diesen Maschinen in der industriellen Produktion.
Die wichtigsten Ausbildungsinhalte aller drei Schwerpunkte sind:
Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)
| KeramikerIn - Baukeramik | |||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) | 1. Lj | 2. Lj | 3. Lj | 4. Lj | gültig ab | ||||||||||||||||||
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Keramikergewerbe (gilt für alle Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen des keramischen Gewerbes, sofern sie sich ausschließlich mit der Erzeugung keramischer Gegenstände befassen (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2026
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres
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746 | 966 | 1.153 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
| Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres | 966 | 966 | 1.153 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
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Porzellanwarenerzeuger in WIEN (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2026
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres
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932 | 1.203 | 1.475 | 1.780 | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
| Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres | 1.203 | 1.203 | 1.475 | 1.780 | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
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Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie: Feuerfest- und Elektrokeramikindustrie und Firma Laufen Austria GmbH (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2026
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres)
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1.156 | 1.734 | 2.313 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
| Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres) | 2.313 | 2.313 | 2.313 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
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Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie, Technische Keramik STEIERMARK (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2026
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres)
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1.154 | 1.731 | 2.309 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
| Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres) | 2.309 | 2.309 | 2.309 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
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Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie, Technische Keramik TIROL (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2026
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres)
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1.086 | 1.629 | 2.172 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
| Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres) | 2.172 | 2.172 | 2.172 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
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Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie, Zierkeramische Industrie BURGENLAND, OBERÖSTERREICH, TIROL, WIEN (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2026
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres)
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864 | 1.296 | 1.727 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
| Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres) | 1.727 | 1.727 | 1.727 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
| KeramikerIn - Gebrauchskeramik | |||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) | 1. Lj | 2. Lj | 3. Lj | 4. Lj | gültig ab | ||||||||||||||||||
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Keramikergewerbe (gilt für alle Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen des keramischen Gewerbes, sofern sie sich ausschließlich mit der Erzeugung keramischer Gegenstände befassen (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2026
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres
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746 | 966 | 1.153 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
| Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres | 966 | 966 | 1.153 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
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Porzellanwarenerzeuger in WIEN (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2026
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres
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932 | 1.203 | 1.475 | 1.780 | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
| Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres | 1.203 | 1.203 | 1.475 | 1.780 | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
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Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie: Feuerfest- und Elektrokeramikindustrie und Firma Laufen Austria GmbH (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2026
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres)
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1.156 | 1.734 | 2.313 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
| Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres) | 2.313 | 2.313 | 2.313 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
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Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie, Technische Keramik STEIERMARK (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2026
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres)
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1.154 | 1.731 | 2.309 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
| Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres) | 2.309 | 2.309 | 2.309 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
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Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie, Technische Keramik TIROL (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2026
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres)
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1.086 | 1.629 | 2.172 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
| Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres) | 2.172 | 2.172 | 2.172 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
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Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie, Zierkeramische Industrie BURGENLAND, OBERÖSTERREICH, TIROL, WIEN (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2026
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres)
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864 | 1.296 | 1.727 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
| Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres) | 1.727 | 1.727 | 1.727 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||||||
| KeramikerIn - Industriekeramik | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) | 1. Lj | 2. Lj | 3. Lj | 4. Lj | gültig ab | ||||||||||||||
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Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie: Feuerfest- und Elektrokeramikindustrie und Firma Laufen Austria GmbH (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2026
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres)
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1.156 | 1.734 | 2.313 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||
| Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres) | 2.313 | 2.313 | 2.313 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||
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Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie, Technische Keramik STEIERMARK (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2026
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres)
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1.154 | 1.731 | 2.309 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||
| Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres) | 2.309 | 2.309 | 2.309 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||
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Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie, Technische Keramik TIROL (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2026
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres)
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1.086 | 1.629 | 2.172 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||
| Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres) | 2.172 | 2.172 | 2.172 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||
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Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie, Zierkeramische Industrie BURGENLAND, OBERÖSTERREICH, TIROL, WIEN (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2026
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres)
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864 | 1.296 | 1.727 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||
| Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres (erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres) | 1.727 | 1.727 | 1.727 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||
• Handgeschicklichkeit: Freidrehen und freies Aufbauen, Verzieren, Formen von Modellen, Bearbeiten der Werkstücke mit Messern und Schnitzeisen
• Fingerfertigkeit: Garnieren, Bemalen, Freidrehen; Feinbearbeiten der Formteile, Ausbessern kleiner Fehler
• Tastsinn: Kontrollieren der Oberfläche von Formen und Werkstücken
• Auge-Hand-Koordination: Herstellen und Bearbeiten von Modellen und Formen, Verzieren
• Sehvermögen: maßgenaues Formen von Modellen anhand der Modellzeichnung, Bemalen, Qualitätskontrolle
• Unempfindlichkeit der Haut: Belastung durch Staub/Verschmutzung (mineralische Rohstoffe, Gips, Kunststoff)
• räumliche Vorstellungsfähigkeit: Arbeiten an der Töpferscheibe, Herstellen von Formen, Formen von Modellen
• mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Berechnen der Schwindung (Volumensverlust beim Trocknen der Werkstücke)
• Organisationstalent: Planen und Koordinieren des Arbeitsablaufes
• Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Teamarbeit mit anderen Fachkräften und angelernten ArbeiterInnen, z.B. bei der Herstellung großer Formen, z.B. für Sanitärkeramik
• logisch-analytisches Denken: Festlegen der Modellteilungen
• gestalterische Fähigkeit: Formgeben, Verzieren; Anfertigung von Modellzeichnungen und Modellen
• generelle Lernfähigkeit: Anfertigen von Modellen und Formen für neue Produkte
Betriebe/Lehrbetriebe:
KeramikerInnen sind meist in Klein- und Mittelbetrieben des Keramikergewerbes beschäftigt. In den Großbetrieben der keramischen Industrie, die es vor allem in Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark und Wien gibt, arbeiten nur wenige ausgebildete KeramikerInnen.
Lehrstellensituation:
Der Lehrberuf "KeramikerIn" (3 Schwerpunkte) wird sehr selten erlernt. Der Höchststand in den letzten 10 Jahren waren 14 Lehrlinge (im Jahr 2015). Im Jahr 2018 hat die jährliche Gesamtzahl der Lehrlinge mit 4 Lehrlingen ihren bisherigen Tiefpunkt erreicht, ist dann aber jährlich wieder leicht angestiegen (auf 10 Lehrlinge im Jahr 2023), seither jedoch wieder auf derzeit insgesamt 6 Personen gesunken (Baukeramik: 2; Gebrauchskeramik: 1; Industriekeramik: 3). Die aktuellen Lehrstellen verteilen sich folgendermaßen auf nur vier Bundesländer: Schwerpunkt "Baukeramik": Oberösterreich, Vorarlberg; Schwerpunkt "Gebrauchskeramik": Burgenland; Schwerpunkt "Industriekeramik": Oberösterreich und Steiermark.
Unterschiede nach Geschlecht:
Der Lehrberuf "KeramikerIn" wurde früher von Männern und Frauen einigermaßen gleich häufig erlernt. In jüngster Zeit dominieren in diesem Beruf aber die weiblichen Lehrlinge. Das gilt für alle Schwerpunkte.
Berufsaussichten:
Der Bedarf an FacharbeiterInnen dürfte sowohl im keramischen Gewerbe als auch in der keramischen Industrie in den nächsten Jahren gleich bleiben.
Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.
| Lehre KeramikerIn - Schwerpunkt Baukeramik (öffnen) Lehre |
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|---|---|
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Landesberufsschule Graz 4 (öffnen) 8010 Graz, Hans-Brandstetter-Gasse 2 Tel.: +43 (0)316 / 472 235, https://www.berufsschulen.steiermark.at/ |
|
| Lehre KeramikerIn - Schwerpunkt Gebrauchskeramik (öffnen) Lehre |
|
|---|---|
|
Landesberufsschule Graz 4 (öffnen) 8010 Graz, Hans-Brandstetter-Gasse 2 Tel.: +43 (0)316 / 472 235, https://www.berufsschulen.steiermark.at/ |
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| Lehre KeramikerIn - Schwerpunkt Industriekeramik (öffnen) Lehre |
|
|---|---|
|
Landesberufsschule Graz 4 (öffnen) 8010 Graz, Hans-Brandstetter-Gasse 2 Tel.: +43 (0)316 / 472 235, https://www.berufsschulen.steiermark.at/ |
|
| KeramikerIn - Gesamt (inkl. Doppellehren) | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich |
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| Anz./Jahr | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| männlich | 7 | 6 | 2 | 2 | 3 | 5 | 3 | 1 | 2 | 1 |
| weiblich | 5 | 3 | 2 | 3 | 3 | 3 | 6 | 9 | 6 | 5 |
| gesamt | 12 | 9 | 4 | 5 | 6 | 8 | 9 | 10 | 8 | 6 |
| Frauenanteil | 41,7% | 33,3% | 50,0% | 60,0% | 50,0% | 37,5% | 66,7% | 90,0% | 75,0% | 83,3% |
| Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich | ||||||||||
| KeramikerIn - Gesamt | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verwandte Lehrberufe | LAP-Ersatz * | |||||||||
| HafnerIn | nein | |||||||||
| Ofenbau- und VerlegetechnikerIn | nein | |||||||||
| Platten- und FliesenlegerIn | nein | |||||||||
|
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz |
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Folgende berufsbildende Schulen bieten teilweise eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:
• Fachschule für Keramik und Ofenbau (Stoob/Burgenland)
• Höhere Lehranstalt für Kunst und Design (Ausbildungszweige "Plastisches Design") (Graz)
• Höhere Lehranstalt für Werkstoffingenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt "Keramik, Glas- und Baustofftechnik" (1200 Wien)
KeramikerInnen müssen sich ständig weiterbilden, vor allem über neue Materialien (Tone, Glasuren, Farben), aber auch über neue Entwicklungen bei der Gestaltung keramischer Produkte (Design). Ein Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung wird jährlich vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und der Fachschule für Keramik und Ofenbau in Stoob (Burgenland) angeboten.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs:
• Meisterschule für Kunst und Gestaltung, Ausbildungszweig Keramische Formgebung (Graz, Dauer: 2 Jahre)
• Studium "Keramik" an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz
• Meisterklasse für Produktgestaltung - Keramik an der Universität für angewandte Kunst in Wien (Voraussetzung: Nachweis der künstlerischen Reife durch Vorlage von Arbeitsproben, Ablegung einer Aufnahmsprüfung)
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
Aufstiegsmöglichkeiten:
In Großbetrieben bestehen Aufstiegsmöglichkeiten zu VorarbeiterInnen, AbteilungsleiterInnen, WerkmeisterInnen und BetriebsleiterInnen. Die Voraussetzung für diese Positionen ist eine zusätzliche kaufmännische und technische Ausbildung.
Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für KeramikerInnen im reglementierten Gewerbe "KeramikerIn, Platten- und FliesenlegerIn" (verbundenes Handwerk, Befähigungsnachweis erforderlich).
Weiters können KeramikerInnen das freie Gewerbe "Erzeugung von kunstgewerblichen Zier- und Schmuckgegenständen aus unedlen Metallen, Draht, Gips, Beton, Holz, Horn, Kunststoff, Leder, textilen Materialien, Stroh, Papier und Glaselementen, Gemüse und Obst sowie durch Fädeln von Edelsteinen, Silber-, Glas-, Kunststoff- und Filzelementen und das Bemalen und das Verzieren von Holz, Keramik, Porzellan, Seide, Textilien, Billets und Wachswaren" ausüben.
Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.