Start | Fach-SozialbetreuerIn für Altenarbeit

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.
 

Tätigkeitsmerkmale

Fach-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit betreuen und pflegen ältere, pflegebedürftige Menschen und unterstützen sie bei der Alltagsbewältigung und Lebensgestaltung. Ihr Aufgabenbereich umfasst einerseits einen eigenverantwortlichen Betreuungs- und Beratungsbereich und andererseits mitverantwortliche pflegerische Tätigkeiten.

Im Betreuungs- und Beratungsbereich setzen sie gezielte Maßnahmen, um die Lebensqualität älterer Menschen zu erhalten bzw. zu verbessern, damit diese so lang wie möglich selbstständig leben können. Dabei berücksichtigen Fach-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit jegliche körperlichen, seelischen, sozialen und geistigen Bedürfnisse und Ressourcen ihrer KlientInnen. Sie versuchen, ältere Menschen zu aktivieren, indem sie diese zur Freizeitgestaltung animieren und sich mit ihnen unterhalten. Zudem helfen sie ihnen bei der Sinnfindung und Neuorientierung in der Lebensphase Alter.

Neben Pflegetätigkeiten, wie Körperpflege oder Hilfe beim An- und Auskleiden, unterstützen Fach-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit ältere Menschen z.B. bei der Einnahme von Medikamenten sowie bei therapeutischen Maßnahmen. Zudem sind sie dazu berechtigt, auf ärztliche Anordnung hin bei ihren KlientInnen z.B. Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen vorzunehmen, Blut abzunehmen oder Injektionen zu verabreichen. Diese Aufgaben werden in der Regel von Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen oder ÄrztInnen überwacht bzw. kontrolliert.

Fach-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit arbeiten mit allen Bezugspersonen der unterstützungsbedürftigen Menschen, den betreuenden Stellen sowie mit ExpertInnen aus den Bereichen Therapie, Medizin, Recht sowie Gesundheits- und Krankenpflege zusammen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Präventive, unterstützende, aktivierende, reaktivierende, beratende, organisatorische und administrative Maßnahmen durchführen
  • Beziehungen der KlientInnen zum sozialen Umfeld stärken
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten fördern und unterstützen
  • Wohnumgebung altersgerecht umgestalten
  • Bei der psychosozialen Bewältigung von Krisensituationen unterstützen
  • Angehörige und LaienhelferInnen entlasten, begleiten und anleiten
  • Sterbende und deren Angehörige begleiten
  • Hilfsmittel organisieren
  • Personen umbetten
Siehe auch:

Fach-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit betreuen und pflegen ältere, pflegebedürftige Menschen und unterstützen sie bei der Alltagsbewältigung und Lebensgestaltung. Ihr Aufgabenbereich umfasst einerseits einen eigenverantwortlichen Betreuungs- und Beratungsbereich und andererseits mitverantwortliche pflegerische Tätigkeiten.

Im Betreuungs- und Beratungsbereich setzen sie gezielte Maßnahmen, um die Lebensqualität älterer Menschen zu erhalten bzw. zu verbessern, damit diese so lang wie möglich selbstständig leben können. Dabei berücksichtigen Fach-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit jegliche körperlichen, seelischen, sozialen und geistigen Bedürfnisse und Ressourcen ihrer KlientInnen. Sie versuchen, ältere Menschen zu aktivieren, indem sie diese zur Freizeitgestaltung animieren und sich mit ihnen unterhalten. Zudem helfen sie ihnen bei der Sinnfindung und Neuorientierung in der Lebensphase Alter.

Neben Pflegetätigkeiten, wie Körperpflege oder Hilfe beim An- und Auskleiden, unterstützen Fach-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit ältere Menschen z.B. bei der Einnahme von Medikamenten sowie bei therapeutischen Maßnahmen. Zudem sind sie dazu berechtigt, auf ärztliche Anordnung hin bei ihren KlientInnen z.B. Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen vorzunehmen, Blut abzunehmen oder Injektionen zu verabreichen. Diese Aufgaben werden in der Regel von Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen oder ÄrztInnen überwacht bzw. kontrolliert.

Fach-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit arbeiten mit allen Bezugspersonen der unterstützungsbedürftigen Menschen, den betreuenden Stellen sowie mit ExpertInnen aus den Bereichen Therapie, Medizin, Recht sowie Gesundheits- und Krankenpflege zusammen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Präventive, unterstützende, aktivierende, reaktivierende, beratende, organisatorische und administrative Maßnahmen durchführen
  • Beziehungen der KlientInnen zum sozialen Umfeld stärken
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten fördern und unterstützen
  • Wohnumgebung altersgerecht…
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Soziales
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Physische Ausdauer
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Sinn für Sauberkeit und Hygiene
  • Unempfindlich gegen Gerüche sein
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen:

  • Öffentliche, religiöse oder private Institutionen der ambulanten oder stationären Pflege
  • Pflege- und Seniorenheime
  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationskliniken
  • Tageszentren
  • Pensionistenclubs
  • Hauskrankenpflege

Besonders durch die Corona-Krise wurde deutlich, dass in der Betreuung von pflegebedürftigen bzw. älteren Menschen Personalmangel herrscht, der durch die älter werdende Bevölkerung noch weiter steigen wird. Zudem werden weniger Menschen von Familienangehörigen betreut, wodurch die Nachfrage nach Pflege- und Betreuungsdienstleistungen ebenfalls steigt. Daher sind die Berufsaussichten im Bereich Altenarbeit sehr gut.

Gleichzeitig ist der Sozialbereich stark durch Einsparungen geprägt. Hinzu kommt, dass die Löhne in diesem Sektor vergleichsweise gering sind und die fachlichen Herausforderungen steigen. In manchen Sozialberufen sind unregelmäßige Arbeitszeiten üblich.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "SozialbetreuerIn in der Altenarbeit", dem der Beruf "Fach-SozialbetreuerIn für Altenarbeit" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine im Jahr 2005 in Kraft getretene Rechtsvorschrift für Sozialbetreuungsberufe regelt Ausbildung, Berufsbild und Tätigkeitsfeld derSozialberufe österreichweit einheitlich. Bei den Sozialbetreuungsberufen wird unterschieden zwischen:

  • 1. HeimhelferInnen
  • 2. Fach-SozialbetreuerInnen
  • 3. Diplom-SozialbetreuerInnen

Fach-SozialbetreuerInnen können sich in ihrer Ausbildung je nach Zielgruppe im Bereich Altenarbeit (A), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB) spezialisieren; Diplom-SozialbetreuerInnen im Bereich Altenarbeit (A), Familienarbeit (F), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB).

Die Ausbildung zum/zur Fach-SozialbetreuerIn mit dem Schwerpunkt Altenarbeit erfolgt an Schulen für Sozialbetreuungsberufe. Sie dauert in der Regel 2 Jahre und umfasst sowohl 1200 Stunden Theorie als auch 1200 Stunden Praxis im Rahmen von Praktika. Zudem ist die Pflegeassistenz-Ausbildung inbegriffen. Die Aufnahmekriterien an den einzelnen Schulen sind z.B. ein Mindestalter von 17 Jahren, ein Nachweis über die geistige und körperliche Eignung zur Ausführung des Berufs und ein Aufnahmegespräch.

Personen, die bereits über eine abgeschlossene Pflegeassistenz-Ausbildung verfügen, können eine um ein Jahr verkürzte Ausbildung zum/zur Fach-SozialbetreuerIn für Altenarbeit absolvieren. Diese verkürzte Ausbildung bieten z.B. die Altenbetreuungsschule des Landes Oberösterreich oder das Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien an. Zudem kann dieser Beruf auch im Rahmen einer Spezialausbildung erlernt werden, siehe den Beruf Fach-SozialbetreuerIn für Altenarbeit (Kurz-/Spezialausbildung).

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Fach-SozialbetreuerInnen sind dazu verpflichtet, im Zeitraum von 2 Jahren mindestens 32 Stunden an Weiterbildung zu absolvieren. Eine gute Weiterbildungsmöglichkeit für Fach-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit ist eine 1-jährige Schulausbildung zum/zur Diplom-SozialbetreuerIn für Altenarbeit, siehe auch den Beruf Diplom-SozialbetreuerIn für Altenarbeit (Mittlere/Höhere Schulen).

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Universitäten, z.B. im Bereich Gesundheitswissenschaften. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Sozialmanagement
  • Palliative Care
  • Geriatrie
  • Demenz
  • Soziale Arbeit
  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Pflegemanagement
  • Seniorenanimation
  • Heimleitung

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Berufliche Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten vor allem Positionen im Sozialmanagement und in der Sozialverwaltung sowie im Ausbildungsbereich, z.B. als Lehrperson für Sozialberufe. Zudem besteht die Möglichkeit, durch Absolvieren einzelner Module aus den anderen Betreuungsbereichen - Familienarbeit, Behindertenarbeit oder Behindertenbegleitung - in einen anderen Sozialbetreuungsberuf zu wechseln.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des freien Gewerbes "Personenbetreuung" möglich. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der freien Gewerbe.

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