Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.
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GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen führen in Geflügelzuchtbetrieben alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Haltung, der Zucht, der Brut und der Aufzucht von Geflügel durch.
In der Geflügelzucht werden vor allem Hühner zur Eier- und Fleischproduktion, aber auch Enten und Gänse sowie Truthühner gehalten. Die GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen betreuen die Tiere (Füttern, Tränken, Pflegen) und kontrollieren regelmäßig ihren Zustand (z.B. hinsichtlich Gewicht, Krankheiten). Weiters überwachen sie alle technischen Einrichtungen der Stallungen und regulieren das Stallklima (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Belüftung). In bestimmten Zeitabständen entmisten, reinigen und desinfizieren sie die Stallungen. Werden Tiere verkauft, so verladen sie diese zum Abtransport in die jeweiligen Verwertungsbetriebe. In Legebetrieben sammeln sie die Eier ein, sortieren sie und verpacken sie in Spezialbehältern. In Brutbetrieben überwachen sie den Brutvorgang und sortieren die ausgeschlüpften Küken nach Geschlecht.
Die Versorgung der Tiere mit Futter und Wasser erfolgt heute bereits vielfach durch automatisierte Anlagen, z.B. durch Fließbänder ("Futterbänder") oder Rohrfütterungsanlagen. Die GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen füllen in regelmäßigen Zeitabständen das der Geflügelart und dem Alter der Tiere entsprechende Futtermittel in den Fütterungsautomaten ein, von dem aus das Futter zu den Stallungen transportiert wird.
Das Einsammeln, Sortieren und Verpacken der Eier erfolgt ebenfalls weitgehend durch automatische Anlagen. Diese bestehen im wesentlichen aus Förderbändern, die entlang der Käfige oder Nester laufen und die Eier in den Sortierraum befördern, wo sie automatisch nach Gewicht und Größe sortiert und verpackt werden.
Die wichtigsten Aufgaben der GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen sind hier das Aussondern schadhafter Eier, die sie mit Hilfe eines Durchleuchtungsgerätes erkennen können, sowie das Abnehmen der verpackten Eier vom Förderband.
Das Ausbrüten von Bruteiern erfolgt in Brutapparaten. Die GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen legen die Bruteier händisch oder mit einem Vakuumheber auf Eierhorden (flache Kisten) auf, welche sie in mehreren Schichten in einen Brutwagen einlegen. Sie desinfizieren die Bruteier und schieben den Brutwagen in einen Vorbrutapparat. Am Ende der Vorbrutzeit durchleuchten sie die Eier auf einem Leuchttisch und sondern die unbefruchteten Exemplare aus. Sodann legen sie die Bruteier auf sogenannte Schlupfhorden, die sie sodann mit dem Brutwagen in den Schlupfapparat befördern. Nachdem die Küken geschlüpft sind, sortieren die GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen sie nach Geschlecht und geben sie in Transportschachteln, die mit Luftöffnungen versehen sind.
Die GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen kontrollieren und warten die technischen Anlagen der Geflügelzuchtbetriebe und führen auch kleinere Reparaturen durch. Mehrmals täglich begutachten sie die Tierbestände und verständigen bei auffälligem Tierverhalten oder Krankheitsanzeichen einen Tierarzt. Mitunter führen sie auch den Transport von Eiern, Masttieren und Küken selbst durch.
Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)
| FacharbeiterIn Geflügelwirtschaft | |||||||||||||||||||
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| Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) | 1. Lj | 2. Lj | 3. Lj | 4. Lj | gültig ab | ||||||||||||||
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BURGENLAND - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2026
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947 | 1.191 | 1.454 | - | 01.01.2026 | ||||||||||||||
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BURGENLAND - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2026
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944 | 1.284 | 1.655 | - | 01.03.2026 | ||||||||||||||
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KÄRNTEN - Bäuerliche Betriebe, landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2026
Sonderregelung für Lehrlinge, die bereits über einen abgeschlossenen Lehrberuf (Facharbeiterbrief) verfügen: Erhöhung des Lehrlingseinkommens entsprechend dem Lehrjahr um 50 Prozent
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1.049 | 1.314 | 1.662 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||
| Sonderregelung für Lehrlinge, die bereits über einen abgeschlossenen Lehrberuf (Facharbeiterbrief) verfügen: Erhöhung des Lehrlingseinkommens entsprechend dem Lehrjahr um 50 Prozent | 1.574 | 1.971 | 2.493 | - | 01.05.2026 | ||||||||||||||
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NIEDERÖSTERREICH - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2026
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868 | 1.212 | 1.559 | - | 01.01.2026 | ||||||||||||||
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NIEDERÖSTERREICH - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2026
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944 | 1.284 | 1.655 | - | 01.03.2026 | ||||||||||||||
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OBERÖSTERREICH - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.09.2025
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905 | 1.030 | 1.145 | 1.595 | 01.09.2025 | ||||||||||||||
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OBERÖSTERREICH - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2026
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930 | 1.055 | 1.180 | 1.635 | 01.03.2026 | ||||||||||||||
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SALZBURG - Land- und forstwirtschaftliche Betriebe ausgenommen Gartenbau (Gutsbetriebe, sonstige nicht bäuerliche und bäuerliche Betriebe) (die angegebenen Werte enthalten die monatliche Schmutzzulage von 42 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2026
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857 | 1.133 | 1.376 | - | 01.01.2026 | ||||||||||||||
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STEIERMARK - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2026
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827 | 941 | 1.230 | - | 01.01.2026 | ||||||||||||||
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STEIERMARK - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2026
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827 | 941 | 1.230 | - | 01.01.2026 | ||||||||||||||
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TIROL - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.07.2026
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1.212 | 1.329 | 1.513 | - | 01.07.2026 | ||||||||||||||
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TIROL - Landwirtschaftliche Genossenschaften (Arbeiter)
gültig ab 01.04.2026
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940 | 1.140 | 1.480 | 1.920 | 01.04.2026 | ||||||||||||||
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VORARLBERG - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2026
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927 | 1.043 | 1.167 | - | 01.01.2026 | ||||||||||||||
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WIEN - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2026
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944 | 1.284 | 1.655 | - | 01.03.2026 | ||||||||||||||
Betriebe/Lehrbetriebe:
GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen arbeiten vorwiegend in landwirtschaftlichen Klein- und Mittelbetrieben (Familienbetriebe), die auf eine bestimmte Sparte der Geflügelwirtschaft spezialisiert sind. Dazu zählen Lege-, Mast-, Zucht- und Brutbetriebe. Auch in Großbetrieben der Geflügelwirtschaft und in sogenannten Integrations- bzw. Kopfbetrieben, die Geflügel und Eier verarbeiten und verkaufen, werden GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen beschäftigt. Die meisten Beschäftigungsbetriebe für GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen sind im Burgenland, in Oberösterreich, Niederösterreich und der Steiermark angesiedelt.
Lehrstellensituation:
In den land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufen führt der Weg zur Lehrabschlussprüfung oft nicht über eine normale Lehre, sondern über sonstige Ausbildungen (Lehrgänge an Schulen, Vorbereitungskurse und Ähnliches). Daher sind die Lehrlingszahlen nicht sehr aussagekräftig, wenn es um die Beurteilung der Ausbildungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft geht!
Der Lehrberuf "FacharbeiterIn Geflügelwirtschaft" weist in letzten Jahren jeweils nur einen oder gar keinen Lehrling auf; und auch früher schon wurden hier nur ganz vereinzelt Lehrlinge ausgebildet.
Unterschiede nach Geschlecht:
In diesem Lehrberuf wurden bisher fast nur Männer ausgebildet.
Berufsaussichten:
In Österreich gibt es mehr als 70.000 Betriebe, die Geflügelfleisch und Eier produzieren. Der Trend geht weiterhin in Richtung Boden- und Freilandhaltung.
Beschäftigungsaussichten:
Sowohl das Lehrstellenangebot als auch der Bedarf an ausgebildeten Fachkräften ist gering.
Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.
| Vorbereitungslehrgang zur FacharbeiterInnenprüfung Geflügelwirtschaft im 2. Bildungsweg (öffnen) a.o. Lehrabschluss |
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|---|---|
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Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Kärnten (öffnen) 9200 Klagenfurt am Wörthersee, Krastowitz 1 Tel.: +43 (0)463 / 5850 2110, https://www.lehrlingsstelle.at/kaernten/ |
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| Vorbereitungslehrgang zur FacharbeiterInnenprüfung Geflügelwirtschaft im 2. Bildungsweg (öffnen) a.o. Lehrabschluss |
|
|---|---|
|
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Niederösterreich (öffnen) 3100 St. Pölten, Wiener Straße 64 Tel.: +43 (0)5 0259 26400, Fax: +43 (0)5 0259 95 26400, https://www.lehrlingsstelle.at/niederoesterreich/ |
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| Vorbereitungslehrgang zur FacharbeiterInnenprüfung Geflügelwirtschaft im 2. Bildungsweg (öffnen) a.o. Lehrabschluss |
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|---|---|
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Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Steiermark (öffnen) 8010 Graz, Hamerlinggasse 3 Tel.: +43 (0)316 80 50 –1322, Fax: +43 (0)316 80 50 –1517, https://www.lehrlingsstelle.at/steiermark/ |
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| FacharbeiterIn Geflügelwirtschaft (inkl. Doppellehren) | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anz./Jahr | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| männlich | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| weiblich | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| gesamt | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| Frauenanteil | 0,0% | - | - | - | 0,0% | 0,0% | 0,0% | - | - | - |
| Quelle: ÖLAKT - Österreichischer Landarbeiterkammertag | ||||||||||
| FacharbeiterIn Geflügelwirtschaft | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verwandte Lehrberufe | LAP-Ersatz * | |||||||||
|
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz |
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Kein Eintrag.
Weiterbildungsmöglichkeiten für GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen werden von den Landeslandwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen angeboten, z.B. Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben), Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung oder die Meisterprüfung und Meisterlehrgänge. Weiters führen auch die Landesverbände der landwirtschaftlichen Geflügelwirtschaft gemeinsam mit den ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Weiterbildungskurse für einzelne Betriebszweige der Geflügelwirtschaft durch.
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
Aufstiegsmöglichkeiten:
GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen können zu AbteilungsleiterInnen, GeflügelmeisterInnen oder BrutmeisterInnen aufsteigen.
Selbstständige Berufsausübung:
GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen können ihren Beruf selbstständig ausüben. Die selbstständige Berufsausübung in der Land- und Forstwirtschaft ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden. Es ist möglich, eine Meisterprüfung abzulegen. Die Meisterprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "GeflügelwirtschaftsmeisterIn" und zur Ausbildung von Lehrlingen.