FacharbeiterIn Landwirtschaft
Berufsbereiche: Landwirtschaft, Gartenbau, ForstwirtschaftAusbildungsform: Lehre
Infos zur Lehrlingsentschädigung (Lehrlingseinkommen)
Tätigkeitsmerkmale
Landwirtschaftliche FacharbeiterInnen bauen landwirtschaftliche Nutzpflanzen an, pflegen diese während des Wachstums und ernten sie. Sie züchten und betreuen landwirtschaftliche Nutztiere und pflegen den Waldbestand des Betriebes. Weiters warten sie die in der Landwirtschaft verwendeten Maschinen und halten die Betriebsgebäude instand.
Die wichtigsten Erzeugnisse der Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen im Bereich des Pflanzenbaues sind Futterpflanzen, Getreide (z.B. Mais, Roggen), Hackfrüchte (z.B. Kartoffeln) sowie Feldgemüse und Obst. In der Tierzucht züchten sie Schweine, Rinder, Schafe und Geflügel. Von den Tieren gewinnen sie vor allem Milch und Eier.
Bei der Feldarbeit bereiten die Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen in den ersten Frühlingswochen mit Pflügen und Eggen bzw. Saatbeetkombinationen das Feld zur Aussaat vor. Sie düngen den Boden mit Stallmist oder Kunstdünger, den sie mit an den Traktor angekoppelten Düngerstreuern oder Güllefässern ausbringen. In das gelockerte Saatbeet säen sie das Saatgut mit Sämaschinen aus. Während des Pflanzenwachstums düngen sie die Jungpflanzen nach und bekämpfen Unkraut und Schädlinge mit natürlichen und künstlichen Pflanzenschutzmitteln, die sie mit speziellen Geräten auf die Pflanzen aufsprühen. Sind die angebauten Nutzpflanzen erntereif, führen die Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen die Erntearbeiten (z.B. Getreideernte, Heuernte) mit verschiedenen Erntemaschinen (z.B. Mähdrescher, Ladewagen) durch. Sie transportieren das Erntegut mit Traktoranhängern zum landwirtschaftlichen Betrieb oder verkaufen es direkt ab Feld an Großabnehmer.
Zur Fütterung der Tiere am Hof mahlen die Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen das Kornfutter (z.B. Futterweizen, Mais) in einer Schrotmühle und vermischen es in einem Mischwerk mit eiweißreichem "Kraftfutter" und Mineralstoffen. Sie verteilen das Futter entweder händisch oder mit einer automatischen Transportanlage in die einzelnen Futtertröge der Tiere. Raufutter (z.B. Heu) wird von einem Futtergang aus an die Tiere verteilt.
Bei der Stallreinigung verwenden die Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen in der Regel mechanische Reinigungsanlagen. Sie sammeln den Mist bei den Tieren und kehren ihn in die Entmistungsrinne. Dort wird er mit einer Fördereinrichtung zur außerhalb des Stalles liegenden Mistlagerungsstätte transportiert. Im Anschluss an die Stallreinigung werfen sie durch Abwurfschächte die benötigte Strohmenge vom Lager in die Stallgänge und verteilen das Stroh zwischen den Tieren. In der Rinderhaltung wird der Mist zum Teil auch flüssig gelagert und befördert, im Stall wird dann kein Stroh eingesetzt.
Im Zuge der Tierbetreuung kontrollieren die Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen in regelmäßigen Zeitabständen den Entwicklungs- und Gesundheitszustand des Viehs. Sie reinigen die Tiere und versorgen kranke Tiere. In der Milchproduktion melken sie die Kühe zweimal täglich und kühlen die Milch in einer Milchkühlanlage. Das Melkgeschirr reinigen sie nach jedem Melkvorgang.
Im Bereich der Waldwirtschaft schlägern die Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen erntereifes Holz und pflanzen auf den abgeholzten Flächen Jungpflanzen aus. Um das Wachstum der Jungpflanzen zu verbessern, düngen sie diese und entfernen wachstumshinderndes Buschwerk.
Die Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen halten die landwirtschaftlichen Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen instand. Sie schmieren regelmäßig die Maschinen, tauschen abgenutzte Teile (Verschleißteile) aus und reinigen sämtliche benutzten Geräte von Verschmutzungen.
Landwirtschaftliche FacharbeiterInnen bauen landwirtschaftliche Nutzpflanzen an, pflegen diese während des Wachstums und ernten sie. Sie züchten und betreuen landwirtschaftliche Nutztiere und pflegen den Waldbestand des Betriebes. Weiters warten sie die in der Landwirtschaft verwendeten Maschinen und halten die Betriebsgebäude instand.
Die wichtigsten Erzeugnisse der Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen im Bereich des Pflanzenbaues sind Futterpflanzen, Getreide (z.B. Mais, Roggen), Hackfrüchte (z.B. Kartoffeln) sowie Feldgemüse und Obst. In der Tierzucht züchten sie Schweine, Rinder, Schafe und Geflügel. Von den Tieren gewinnen sie vor allem Milch und Eier.
Bei der Feldarbeit bereiten die Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen in den ersten Frühlingswochen mit Pflügen und Eggen bzw. Saatbeetkombinationen das Feld zur Aussaat vor. Sie düngen den Boden mit Stallmist oder Kunstdünger, den sie mit an den Traktor angekoppelten Düngerstreuern oder Güllefässern ausbringen. In das gelockerte Saatbeet säen sie das Saatgut mit Sämaschinen aus. Während des Pflanzenwachstums düngen sie die Jungpflanzen nach und bekämpfen Unkraut und Schädlinge mit natürlichen und künstlichen Pflanzenschutzmitteln, die sie mit speziellen Geräten auf die Pflanzen aufsprühen. Sind die angebauten Nutzpflanzen erntereif, führen die Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen die Erntearbeiten (z.B. Getreideernte, Heuernte) mit verschiedenen Erntemaschinen (z.B. Mähdrescher, Ladewagen) durch. Sie transportieren das Erntegut mit Traktoranhängern zum landwirtschaftlichen Betrieb oder verkaufen es direkt ab Feld an Großabnehmer.
Zur Fütterung der Tiere am Hof mahlen die Landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen das Kornfutter (z.B. Futterweizen, Mais) in einer Schrotmühle und vermischen es in einem Mischwerk mit eiweißreichem "Kraftfutter" und Mineralstoffen. Sie verteilen das Futter entweder händisch oder mit einer automatischen Transportanlage in die einzelnen Futtertröge der Tiere. Raufutter (z.B. Heu) w…
Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)
FacharbeiterIn Landwirtschaft | |||||
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Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) | |||||
Bäuerliche Betriebe BURGENLAND (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2020
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Bäuerliche Betriebe KÄRNTEN (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2020
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Bäuerliche Betriebe NIEDERÖSTERREICH (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2021
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Bäuerliche Betriebe OBERÖSTERREICH (Arbeiter)
gültig ab 01.09.2020
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Bäuerliche Betriebe SALZBURG (einschließlich der monatlichen Schmutzzulage) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2021
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Bäuerliche Betriebe STEIERMARK (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2021
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Bäuerliche Betriebe TIROL (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2021
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Bäuerliche Betriebe VORARLBERG (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2020
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Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe BURGENLAND, NIEDERÖSTERREICH, WIEN (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2020
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Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe KÄRNTEN (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2020
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Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe OBERÖSTERREICH (Arbeiter)
gültig ab 01.09.2020
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Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe SALZBURG (einschließlich der monatlichen Schmutzzulage) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2021
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Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe STEIERMARK (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2021
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Landwirtschaftliche Genossenschaften TIROL (Arbeiter)
gültig ab 01.04.2020
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LandarbeiterInnen der Gemeinde WIEN (Gemeindebedienstete)
gültig ab 01.01.2020
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- gute körperliche Verfassung: Tragen von Futter- und Saatgutsäcken, Aufladen von Erntegut
- physische Ausdauer: Feld-, Stall- und Waldarbeiten
- körperliche Wendigkeit: Fütterungsarbeiten, Auspflanzen
- Handgeschicklichkeit: Einstellen der Maschinen, Wartungsarbeiten
- Sehvermögen: Prüfen der Pflanzen, z.B. im Hinblick auf Erkrankungen
- Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln und Dünger
- technisches Verständnis: Bedienen von landwirtschaftlichen Maschinen, Wartungsarbeiten
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Teamarbeit bei Ernte- und Stallarbeiten
- Reaktionsfähigkeit: Umgehen mit Tieren, Arbeiten mit Maschinen
- Selbständigkeit: Ernte- und Stallarbeiten
- generelle Lernfähigkeit: Neuentwicklungen bei landwirtschaftlichen Maschinen und Anbaumethoden
Betriebe/Lehrbetriebe: Meist sind landwirtschaftliche FacharbeiterInnen selbstständige Bauern/Bäuerinnen oder arbeiten als mithelfende Familienangehörige in landwirtschaftlichen Klein- und Mittelbetrieben (Familienbetriebe). Der Großteil der unselbstständigen landwirtschaftlichen FacharbeiterInnen ist in landwirtschaftlichen Groß- und Gutsbetrieben oder in landwirtschaftlichen Betrieben der Öffentlichen Hand beschäftigt. Ein kleiner Teil arbeitet in einschlägigen Berufs- und Fachschulen oder höheren Lehranstalten. Die Groß- und Gutsbetriebe liegen im nordöstlichen Flach- und Hügelland, im Alpenvorland und in breiteren Tälern und Becken in den Alpen.
Lehrstellensituation: Die Zahl der Lehrlinge hat sich in den letzten Jahren ungefähr halbiert und liegt nun jährlich insgesamt im mittleren zweistelligen Bereich.
Unterschiede nach Geschlecht: In der Landwirtschaft sind mehr Männer als Frauen unselbstständig beschäftigt. Auch unter den Lehrlingen sind Männer häufiger vertreten als Frauen. Rund ein Drittel der landwirtschaftlichen Betriebe wird mittlerweile von Frauen geführt.
Berufsaussichten: Ein Großteil der landwirtschaftlichen Erwerbstätigen sind mithelfende Familienangehörige. Ihre Zahl ist jedoch rückläufig. Demgegenüber steigt die Zahl der familienfremden Arbeitskräfte an. Diese gleichen den Rückgang der familieneigenen Arbeitskräfte aber nicht aus. Tendenziell wird die Zahl der Beschäftigten in der Landwirtschaft weiter sinken. Beispielsweise führt der Einsatz leistungsfähigerer Maschinen in Großbetrieben zu einem Rückgang der Beschäftigungsmöglichkeiten für unselbstständige landwirtschaftliche FacharbeiterInnen.
Beschäftigungsaussichten: Sowohl das Lehrstellenangebot als auch der Bedarf an ausgebildeten Fachkräften ist begrenzt.
Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "FacharbeiterIn in der Landwirtschaft", dem der Beruf "FacharbeiterIn Landwirtschaft" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.
- Niederösterreich
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Lehre FacharbeiterIn Landwirtschaft (öffnen)
LehreLandwirtschaftliche Berufsschule Edelhof (öffnen)
3910 Zwettl, Edelhof 1a
Tel.: +43 (0)2822 / 540 73, Fax: +43 (0)2822 / 540 73 -15, https://www.bs-edelhof.ac.at -
Bauern- und Bäuerinnenschule (öffnen)
Berufsbildende mittlere Schule (BMS)Wein- und Obstbauschule Krems (öffnen)
3500 Krems, Wiener Straße 101
Tel.: +43 (0)2732 / 875 16 -0, Fax: +43 (0)2732 / 875 16 -22, https://www.wbs-krems.at/Landwirtschaftliche Fachschule Obersiebenbrunn (öffnen)
2283 Obersiebenbrunn, Feldhofgasse 6
Tel.: +43 (0)2286 / 22 02 -0, Fax: +43 (0)2286 / 22 02 -22, https://www.lfs-obersiebenbrunn.ac.at/Landwirtschaftliche Fachschule Edelhof (öffnen)
3910 Zwettl, Edelhof 1
Tel.: +43 (0)2822 / 524 02 -0, Fax: +43 (0)2822 / 524 02 -17, https://www.lfs-edelhof.ac.at/Landwirtschaftliche Fachschule Pyhra (öffnen)
3143 Pyhra, Kyrnbergstraße 4
Tel.: +43 (0)2745 / 23 93 -0, Fax: +43 (0)2745 / 23 93 -19, https://www.lfs-pyhra.ac.at/Landwirtschaftliche Fachschule Hollabrunn (öffnen)
2020 Hollabrunn, Sonnleitenweg 2
Tel.: +43 (0)2952 / 21 33, Fax: +43 (0)2952 / 21 33 -209, https://www.lfs-hollabrunn.ac.at/Landwirtschaftliche Fachschule Mistelbach (öffnen)
2130 Mistelbach, Winzerschulgasse 50
Tel.: +43 (0)2572 / 24 21 -0, Fax: +43 (0)2572 / 24 21 -49713, https://www.lfs-mistelbach.ac.at/Landwirtschaftliche Fachschule Tulln (öffnen)
3430 Tulln, Frauentorgasse 72-74
Tel.: +43 (0)2272 / 625 15 -0, Fax: +43 (0)2272 / 625 15 -10, https://www.lfs-tulln.ac.at/Landwirtschaftliche Fachschule Sooß (öffnen)
3382 Loosdorf, Sooß 1
Tel.: +43 (0)2754 / 61 54 -0, Fax: +43 (0)2754 / 61 54 -55, https://www.lfs-sooss.ac.at/Landwirtschaftliche Fachschule Gießhübl (öffnen)
3300 Amstetten, Gießhübl 7
Tel.: +43 (0)7472 / 627 22, Fax: +43 (0)7472 / 627 22 -35, https://www.mostviertler-bildungshof.at/Bildungszentrum Gaming (öffnen)
3292 Gaming, Ötscherlandstraße 38
Tel.: +43 (0)7485 / 973 53 -0, Fax: +43 (0)7485 / 973 53 -20, https://www.lfs-gaming.ac.at/Bildungszentrum Warth-Aichhof / Landwirtschaftliche Fachschule Warth (öffnen)
2831 Warth, Aichhof 1
Tel.: +43 (0)2629 / 22 22 -0, Fax: +43 (0)2629 / 22 22 -52, https://www.lfs-warth.ac.at/
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- Oberösterreich
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Zweistufige Abendschule für Erwachsene BetriebsleiterIn Plus (öffnen)
Berufsbildende mittlere Schule (BMS)Agrarbildungszentrum Hagenberg (öffnen)
4232 Hagenberg, Veichter 99
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -33400, Fax: +43 (0)732 / 7720 -233499, https://www.ooe-landwirtschaftsschulen.at/hagenberg
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FacharbeiterIn Landwirtschaft (inkl. Doppellehren) | ||||||||||
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Anz./Jahr | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
männlich | 135 | 129 | 95 | 75 | 69 | 65 | 42 | 45 | 52 | 57 |
weiblich | 24 | 26 | 17 | 16 | 15 | 16 | 11 | 9 | 9 | 8 |
gesamt | 159 | 155 | 112 | 91 | 84 | 81 | 53 | 54 | 61 | 65 |
Frauenanteil | 15,1% | 16,8% | 15,2% | 17,6% | 17,9% | 19,8% | 20,8% | 16,7% | 14,8% | 12,3% |
Quelle: ÖLAKT - Österreichischer Landarbeiterkammertag | ||||||||||
FacharbeiterIn Landwirtschaft | ||||||||||
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Verwandte Lehrberufe | LAP-Ersatz * | |||||||||
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz |
Kein Eintrag.
Weiterbildungsmöglichkeiten für Landwirtschaftliche FacharbeiterInnen werden von den Landeslandwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen angeboten. Von besonderer Bedeutung sind Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben), Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meisterprüfung und Meisterlehrgänge. Weiters führen die Landeslandwirtschaftskammern und die Kammern für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft gemeinsam mit den ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Weiterbildungskurse für einzelne Betriebszweige durch.
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
Aufstiegsmöglichkeiten:
Unselbständige Landwirtschaftliche FacharbeiterInnen können in größeren Betrieben (z.B. Gutsbetriebe) zu VorarbeiterInnen, LandwirtschaftsmeisterInnen, VerwalterInnen, WirtschafterInnen und BetriebsleiterInnen aufsteigen.
Selbstständige Berufsausübung:
Landwirtschaftliche FacharbeiterInnen können ihren Beruf selbstständig ausüben. Die selbstständige Berufsausübung in der Land- und Forstwirtschaft ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden. Es ist möglich, eine Meisterprüfung abzulegen. Die Meisterprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "LandwirtschaftsmeisterIn" und zur Ausbildung von Lehrlingen.