Start | FacharbeiterIn Obstbau und Obstverwertung

Tätigkeitsmerkmale

Obstbau- und ObstverwertungsfacharbeiterInnen legen Obstgärten zur Gewinnung von Frischobst an und pflegen sie. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Vermehrung der Obstpflanzen und die Ernte der Früchte. Weiters sortieren sie das Obst nach Größe und Qualität und sorgen für eine fachgerechte Lagerung. Teilweise verarbeiten sie das Obst auch weiter (z.B. zu Fruchtsäften und Most).

Sowohl bei der Neuanlage von Obstgärten als auch zur Vermehrung von Obstbäumen pflanzen die Obstbau- und ObstverwertungsfacharbeiterInnen zuerst ein zwei- bis vierjähriges Bäumchen ("Unterlage"), welches noch nicht die gewünschte Obstsorte trägt. Auf diese Unterlage, die je nach Klima und Verträglichkeit mit der gewünschten Obstsorte ausgewählt wird, pfropfen sie Edelreiser der gewünschten Obstsorte auf. Neben die veredelten Bäumchen setzen sie einen Stützpfahl ein und schützen die jungen Triebe mit einem Drahtgeflecht gegen Wildverbiss. Die Pflege der Obstgärten beginnt im Winter mit dem Winterschnitt, der den Wuchs der Obstbäume und damit den Fruchtertrag regelt. Dabei schneiden sie mit mechanischen, pneumatischen oder elektrischen Scheren die neugewachsenen Äste zurück. Die Länge des Rückschnittes ist je nach Obstsorte, Standortbedingungen und Zustand des Baumes unterschiedlich. Die abgeschnittenen Äste zerkleinern sie mit einer Häckselmaschine und verteilen sie im Frühjahr als Gründünger am Boden.

Im Frühjahr bessern die Obstbau- und ObstverwertungsfacharbeiterInnen Beschädigungen der Drahtrahmenunterstützung der Bäume aus. Sie beginnen mit der Düngung des Bodens, wobei sie mit einem Streugerät organischen Dünger und Kunstdünger im Obstgarten verteilen. Zur Abstimmung der Düngemaßnahmen auf die Bodenbeschaffenheit entnehmen sie Bodenproben, die sie zur Analyse an Bodenuntersuchstellen einschicken. Weiters führen sie Maßnahmen zur Unkrautbeseitigung und Schädlingsbekämpfung durch. Sie bespritzen oder bestäuben die Obstbäume mit chemischen Mitteln, wobei die dabei verwendeten Sprühgeräte auf Traktoren angebracht sind. Sie kontrollieren die Pflanzenentwicklung, stellen Baumerkrankungen fest und überprüfen die Blätter auf Befall durch Schädlinge, um weitere Schutz- und Bekämpfungsmaßnahmen darauf abzustimmen. Bei allen Pflanzenschutzmitteln beachten sie die festgelegte "Karenzzeit". Erst nach derem Ablauf darf das Obst geerntet werden. Durch die vermehrte Nachfrage nach biologisch angebautem Obst werden Spritzmittel heute weniger häufig angewendet als früher.

Neben dem Schneiden ist das sogenannte "Anbinden" eine wichtige Pflegemaßnahme. Die Obstbau- und ObstverwertungsfacharbeiterInnen biegen aufwärts gerichtete Zweige mit ihren Spitzen nach unten und befestigen sie so, dass die Sprossspitze schlechter mit Nährstoffen versorgt wird. Dadurch entsteht eine gleichmäßige Verteilung der Blütenknospen auf den Zweigen. Wenn der Obstbaum zu viele Früchte ansetzt, entfernen die Obstbau- und ObstverwertungsfacharbeiterInnen schon in den ersten Stadien einige der angesetzten Früchte, um eine bessere Entfaltung der verbleibenden Früchte sicherzustellen ("Ausdünnen").

Um den Erntevorgang zu beschleunigen, werden zunehmend Niederkulturen, die vom Boden aus ohne Verwendung von Leitern abzuernten sind, gezogen. Im Herbst ernten die Obstbau- und ObstverwertungsfacharbeiterInnen die Obstkulturen zum geeigneten Zeitpunkt ab, sortieren das Obst nach verschiedenen Qualitätsklassen und sorgen für die fachgerechte Lagerung und Verpackung.

Die Verarbeitung des Obstes zu Fruchtsäften erfolgt im Presshaus. Die einzelnen Arbeitsschritte, wie z.B. Reinigung der Früchte, Pressen, Entfernen der Rückstände, Flaschenabfüllung und Etikettierung erfolgen großteils maschinell.

Die Obstbau- und ObstverwertungsfacharbeiterInnen bedienen und warten die entsprechenden Anlagen und überwachen den reibungslosen Ablauf der einzelnen Verarbeitungsschritte. Durch regelmäßige Probeentnahmen überzeugen sie sich von der Qualität des Saftes.

Obstbau- und ObstverwertungsfacharbeiterInnen legen Obstgärten zur Gewinnung von Frischobst an und pflegen sie. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Vermehrung der Obstpflanzen und die Ernte der Früchte. Weiters sortieren sie das Obst nach Größe und Qualität und sorgen für eine fachgerechte Lagerung. Teilweise verarbeiten sie das Obst auch weiter (z.B. zu Fruchtsäften und Most).

Sowohl bei der Neuanlage von Obstgärten als auch zur Vermehrung von Obstbäumen pflanzen die Obstbau- und ObstverwertungsfacharbeiterInnen zuerst ein zwei- bis vierjähriges Bäumchen ("Unterlage"), welches noch nicht die gewünschte Obstsorte trägt. Auf diese Unterlage, die je nach Klima und Verträglichkeit mit der gewünschten Obstsorte ausgewählt wird, pfropfen sie Edelreiser der gewünschten Obstsorte auf. Neben die veredelten Bäumchen setzen sie einen Stützpfahl ein und schützen die jungen Triebe mit einem Drahtgeflecht gegen Wildverbiss. Die Pflege der Obstgärten beginnt im Winter mit dem Winterschnitt, der den Wuchs der Obstbäume und damit den Fruchtertrag regelt. Dabei schneiden sie mit mechanischen, pneumatischen oder elektrischen Scheren die neugewachsenen Äste zurück. Die Länge des Rückschnittes ist je nach Obstsorte, Standortbedingungen und Zustand des Baumes unterschiedlich. Die abgeschnittenen Äste zerkleinern sie mit einer Häckselmaschine und verteilen sie im Frühjahr als Gründünger am Boden.

Im Frühjahr bessern die Obstbau- und ObstverwertungsfacharbeiterInnen Beschädigungen der Drahtrahmenunterstützung der Bäume aus. Sie beginnen mit der Düngung des Bodens, wobei sie mit einem Streugerät organischen Dünger und Kunstdünger im Obstgarten verteilen. Zur Abstimmung der Düngemaßnahmen auf die Bodenbeschaffenheit entnehmen sie Bodenproben, die sie zur Analyse an Bodenuntersuchstellen einschicken. Weiters führen sie Maßnahmen zur Unkrautbeseitigung und Schädlingsbekämpfung durch. Sie bespritzen oder bestäuben die Obstbäume mit chemischen Mitteln, wobei die dabei verwendeten S…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
FacharbeiterIn Obstbau und Obstverwertung
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
BURGENLAND - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
BURGENLAND - Gartenbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
BURGENLAND - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
KÄRNTEN - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
KÄRNTEN - Gartenbaubetriebe (Abzug bei voller freier Station: 196,20 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
KÄRNTEN - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
NIEDERÖSTERREICH - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
NIEDERÖSTERREICH - Gartenbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
NIEDERÖSTERREICH - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
OBERÖSTERREICH - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.09.2023
01.09.2023
OBERÖSTERREICH - Gartenbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
OBERÖSTERREICH - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
SALZBURG - Bäuerliche Betriebe (die angegebenen Werte enthalten die monatliche Schmutzzulage von 38 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
SALZBURG - Gartenbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
SALZBURG - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtBäuerliche Betriebe (die angegebenen Werte enthalten die monatliche Schmutzzulage von 38 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
STEIERMARK - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
STEIERMARK - Gartenbaubetriebe und Baumschulen (Abzug bei voller freier Station: 196,20 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
STEIERMARK - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
TIROL - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
TIROL - Gartenbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
TIROL - Gemüse- und Obstbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
TIROL - Landwirtschaftliche Genossenschaften (Arbeiter)
gültig ab 01.04.2023
01.04.2023
VORARLBERG - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
VORARLBERG - Gartenbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
WIEN - Gartenbaubetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
WIEN - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
  • Physische Ausdauer: Pflanzen von Obstbäumen, Boden- und Baumpflege, Erntearbeiten
  • körperliche Wendigkeit: Arbeiten auf Leitern
  • Gleichgewichtsgefühl: Arbeiten auf Leitern
  • Handgeschicklichkeit: Schneiden und Veredeln von Bäumen, Erntearbeiten
  • Tastsinn: Veredelungsarbeiten, Prüfen der Obstqualität
  • Geruchs- und Geschmackssinn: Prüfen der Qualität von Obst und Fruchtsäften
  • Sehvermögen: Behandeln des Schädlingsbefalles, Qualitätsprüfung des Obstes
  • Unempfindlichkeit der Haut: Verwenden von Schädlingsbekämpfungs- und Düngemitteln
  • technisches Verständnis: Bedienen und Warten von Maschinen
  • Selbständigkeit: eigenverantwortliches Arbeiten in sämtlichen Aufgabenbereichen
  • generelle Lernfähigkeit: Anwenden neuer Pflanzenschutzmittel

Betriebe/Lehrbetriebe:
Obstbau- und ObstverwertungsfacharbeiterInnen arbeiten vorwiegend als Selbstständige oder mithelfende Familienangehörige in landwirtschaftlichen Kleinbetrieben (Familienbetriebe). Einige sind in mittleren und größeren Obstbaubetrieben oder in Obstlager- und Obstverwertungsgenossenschaften beschäftigt. Obstbaubetriebe gibt es vor allem in der Steiermark, im Burgenland und in Niederösterreich.

Lehrstellensituation:
In den land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufen führt der Weg zur Lehrabschlussprüfung oft nicht über eine normale Lehre, sondern über sonstige Ausbildungen (Lehrgänge an Schulen, Vorbereitungskurse und Ähnliches). Daher sind die Lehrlingszahlen nicht sehr aussagekräftig, wenn es um die Beurteilung der Ausbildungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft geht!
Die jährliche Gesamtzahl der Lehrlinge im Bereich "Obstbau und Obstverarbeitung" ist sehr niedrig; sie liegt seit Jahren meist unter 5 Personen.

Unterschiede nach Geschlecht:
In diesem Lehrberuf gibt es kaum Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Bei den Lehrlingen sind beide Geschlechter meist gleich stark vertreten.

Berufsaussichten:
Im Obstbau ist die Nachfrage nach ausgebildeten Fachkräften gering, da die meisten Kleinbetriebe nur für Familienangehörige Beschäftigungsmöglichkeiten bieten und die Obstlager- und Obstverwertungsgenossenschaften hauptsächlich angelernte ArbeiterInnen und Hilfskräfte beschäftigen. Durch den Rückgang von landwirtschaftlichen Kleinbetrieben verringern sich die Beschäftigungsmöglichkeiten von Obstbau- und ObstverwertungsfacharbeiterInnen.

Beschäftigungsaussichten:
Sowohl das Lehrstellenangebot als auch der Bedarf an ausgebildeten Fachkräften ist gering.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "GärtnerfacharbeiterIn", dem der Beruf "FacharbeiterIn Obstbau und Obstverwertung" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
FacharbeiterIn Obstbau und Obstverwertung (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 2 3 1 2 3 3 2 2 1 k.A.
weiblich 0 1 3 2 1 3 1 2 2 k.A.
gesamt 2 4 4 4 4 6 3 4 3 k.A.
Frauenanteil 0,0% 25,0% 75,0% 50,0% 25,0% 50,0% 33,3% 50,0% 66,7% k.A.
Quelle: ÖLAKT - Österreichischer Landarbeiterkammertag
Verwandte Lehrberufe Tabelle
FacharbeiterIn Obstbau und Obstverwertung
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Kein Eintrag.

Weiterbildungsmöglichkeiten bieten die einzelnen Landeslandwirtschaftskammern, die in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen Kurse durchführen (z.B. Meisterlehrgänge). Auch das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) sowie AbsolventInnen-Verbände von landwirtschaftlichen Fachschulen und örtliche Obstbauvereine führen laufend Weiterbildungsveranstaltungen über verschiedene Bereiche des Obstbaues durch.

Selbstständige Berufsausübung:

Obstbau- und ObstverwertungsfacharbeiterInnen können ihren Beruf selbstständig ausüben. Die selbstständige Berufsausübung in der Land- und Forstwirtschaft ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden. Es ist möglich, eine Meisterprüfung abzulegen. Die Meisterprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "ObstbaumeisterIn" und zur Ausbildung von Lehrlingen.

Weiters besteht die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) für Obstbau- und ObstverwertungsfacharbeiterInnen in folgenden freien Gewerben:

  • Erzeugung von Lebensmitteln mit Ausnahme der reglementierten Nahrungsmittelerzeugung
  • Direktvertrieb
  • Handelsgewerbe

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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