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Tätigkeitsmerkmale

LandwirtInnen beschäftigen sich mit der Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Ihre Tätigkeiten und Aufgaben können, je nach Betriebsgröße und Schwerpunkt, vielfältig sein. Im Anbau von Nutzpflanzen, z.B. Getreide, Obst, Gemüse oder Futterpflanzen, bereiten sie mit Maschinen und Geräten den Boden vor, wählen das Saatgut, nehmen die Aussaat vor und sorgen anschließend für die regelmäßige Bewässerung und Düngung. Sie kontrollieren den Zustand der Pflanzen regelmäßig und ergreifen geeignete Maßnahmen, um sie vor Schädlingen und anderen Krankheiten zu schützen bzw. diese wirksam zu behandeln. Außerdem entfernen sie Unkraut und ernten die erzeugten Produkte.

In der Tierhaltung kümmern sich LandwirtInnen um die Zucht und Pflege von Nutztieren wie Rindern, Schweinen, Schafen oder Hühnern. Sie füttern die Tiere und überprüfen ihren Gesundheitszustand.

Weiters sind LandwirtInnen für die Verwaltung und das Management des landwirtschaftlichen Betriebs verantwortlich. Sie planen den Anbau und die Ernte, erstellen das Budget sowie Eingaben-Ausgaben-Rechnungen und weisen das Personal an. Sie achten auch auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und Umweltauflagen. Zudem warten sie landwirtschaftliche Maschinen und Geräte und führen kleinere Reparaturen oft eigenhändig durch. Zum Aufgabengebiet von LandwirtInnen zählt auch der Verkauf der erzeugten Produkte, z.B. an landwirtschaftliche Genossenschaften, GroßhändlerInnen, Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung oder in eigenen Hofläden.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Landwirtschaftliche Erzeugnisse produzieren
  • Boden vorbereiten 
  • Nutzpflanzen anbauen und pflegen
  • Regelmäßig düngen und bewässern
  • Maßnahmen gegen Schädlinge ergreifen
  • Unkraut entfernen
  • Ernte einbringen
  • Nutztiere züchten und pflegen
  • Betrieb und Budget verwalten
  • Gesetzliche Bestimmungen beachten
  • Geräte und Maschinen warten
  • Produkte vermarkten und verkaufen
  • Gerne bei jedem Wetter im Freien arbeiten
  • Handwerkliche Geschicklichkeit
  • Interesse für Natur
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Physische Ausdauer
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Zahlen
  • Technisches Verständnis
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen:

  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Gutsbetriebe
  • Landwirtschaftskammern

In der Landwirtschaft kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Betriebsschließungen, sodass das Arbeitsplatzangebot beschränkt ist. Ebenso ist die Chance auf eine selbstständige Berufsausübung gering, da meist die einzige Möglichkeit in der Übernahme von elterlichen Betrieben besteht. Die Berufsaussichten für LandwirtInnen sind gleichbleibend stabil.

Grundsätzlich besteht nach wie vor ein Trend in Richtung biologische Landwirtschaft. Demnach können erweiterte bzw. zusätzliche Kenntnisse über biologische Anbaumöglichkeiten und im Bereich Umwelttechnik die beruflichen Chancen verbessern. Zudem sind gute juristische Ökologie- und Umweltschutzkenntnisse von großer Bedeutung, da sich die Rechtsgrundlagen in der Landwirtschaft häufig ändern.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "FacharbeiterIn in der Landwirtschaft", dem der Beruf "LandwirtIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bildet eine Ausbildung an einer landwirtschaftlichen Fachschule oder einer höheren Lehranstalt für Landwirtschaft. Wichtige Ausbildungsinhalte sind beispielsweise Obst- und Gemüsebau, Produktionsmanagement, nachwachsende Rohstoffe, erneuerbare Energie, Lebensmittelverarbeitung, bäuerliche Direktvermarktung, Marketing, Betriebswirtschaft, Rechnungswesen sowie Fremdsprachen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung, die den Zugang zu Kollegs und Universitäten ermöglichen. Auch Fachhochschul-Studiengänge bieten eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungsinstitutionen wie dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI), BFI und WIFI sowie privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den folgenden Bereichen:

  • Biologische Landwirtschaft
  • Nachhaltige Produktion
  • Digital Farming
  • Agrarmanagement
  • Agrarmarketing
  • Umweltschutz
  • Werbung
  • Verkauf
  • Qualitätsmanagement

Personen mit technischer Ausbildung und mehrjähriger Berufstätigkeit können den Berufstitel "IngenieurIn" erwerben. Es handelt sich dabei um einen international vergleichbaren Bildungsabschluss, der seit Inkrafttreten des Ingenieurgesetzes 2017 als berufliche Qualifikation, entsprechend dem Bachelor-Niveau (NQR 6), anerkannt ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Verbands Österreichischer Ingenieure sowie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Im Umfeld der Agrarwirtschaft bestehen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten in landwirtschaftlichen Organisationen, Interessenvertretungen bis hin zum internationalen Lobbying.

Zudem besteht die Möglichkeit der Eröffnung eines landwirtschaftlichen Betriebs oder eines landwirtschaftlichen Nebengewerbes. Die Land- und Forstwirtschaft sowie die landwirtschaftlichen Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und erfordern keinen Befähigungsnachweis. Beim Kauf einer Landwirtschaft sowie für den Bezug von Förderungen ist in der Regel eine landwirtschaftliche Fachausbildung vorzuweisen. Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Landwirtschaftskammer Österreich und der Wirtschaftskammer Österreich.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der freien Gewerbe "Handelsgewerbe" oder "Direktvertrieb" möglich.

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der freien Gewerbe.

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