TierpflegerIn
Berufsbereiche: Landwirtschaft, Gartenbau, ForstwirtschaftAusbildungsform: Lehre
Infos zur Lehrlingsentschädigung (Lehrlingseinkommen)
Tätigkeitsmerkmale
TierpflegerInnen führen alle Tätigkeiten durch, die im Rahmen der Betreuung und der Zucht und Aufzucht von Tieren in Tiergärten (Zoos, Tierparks), in tierexperimentell arbeitenden Forschungsinstituten bzw. Forschungsabteilungen, in Versuchslabors, in Tierkliniken, Tierheimen sowie in Reitställen und Gestüten anfallen. Ihre Arbeit umfasst also die Pflege, Fütterung und Gesunderhaltung der ihnen anvertrauten Tiere. Ein Großteil der täglichen Arbeit besteht darin, Käfige, Boxen, Terrarien oder Gehege zu reinigen, zu desinfizieren und instand zu halten.
Dabei bedienen die TierpflegerInnen auch komplizierte und empfindliche Geräte. Die sorgfältige Pflege dieser Geräte gehören ebenso zu ihrem Aufgabenbereich. Sie müssen z.B. die herrschenden Klimabedingungen in den Innenunterkünften beurteilen, Isolatoren zur keimfreien Haltung und Zucht von Versuchstieren und Autoklaven (Geräte zur Sterilisierung von Lebensmitteln) bedienen können.
Bei ihrer Arbeit achten Tierpfleger darauf, dass alle gesetzlichen Bestimmungen des Tierschutzes eingehalten werden. TierpflegerInnen kommen nicht nur mit Tieren sondern auch mit ihren BesitzerInnen, mit TierärztInnen und TierschützerInnen in Kontakt. TierpflegerInnen übernehmen auch Aufgaben der betrieblichen Organisation und beraten KundInnen bzw. BesucherInnen in Tierheimen, Tierpensionen und Zoos.
Die TierpflegerInnen spezialisieren sich im Rahmen ihrer Berufsausübung auf einen der genannten Einsatzbereiche. Ihre Aufgaben und Tätigkeiten hängen sowohl von der zu betreuenden Tierart als auch von dem jeweiligen Zweck der Tierhaltung ab (Versuchstierhaltung, Zucht und Aufzucht von Tieren, Tierkliniken, Zoos usw.).
Die Futtervorbereitung und Fütterung der zu betreuenden Tiere erfolgt nach vorgegebenen Futterplänen. Dabei achten die TierpflegerInnen auf die richtige Zusammensetzung und Menge der verwendeten Futtermittel, zerkleinern - sofern sie kein Fertigfutter verwenden - die jeweiligen Futterbestandteile und mischen sie in dem jeweils vorgeschriebenen Verhältnis. Hierauf verteilen sie das vorbereitete Futter in Futternäpfe oder Futtertröge. Im Rahmen der Massentierhaltung kommen auch sogenannte Futterautomaten zum Einsatz, durch die das Futter über verschiedene Transportsysteme zu den Tierkäfigen oder Tierboxen befördert wird. In diesem Fall stellen die TierpflegerInnen die Fütterungsanlagen ein und kontrollieren sie in bestimmten Abständen, um einen reibungslosen Ablauf der Fütterung zu gewährleisten.
Zu den Reinigungsarbeiten der TierpflegerInnen gehört das Ausmisten der Ställe, das Säubern von Käfigen verschiedener Größe sowie, falls erforderlich, die Desinfektion und Schädlingsbekämpfung. Vor der Desinfektion reinigen die TierpflegerInnen den Stallboden und alle im Stall befindlichen Einrichtungen sowie Stalldecke und -wände mit heißem Wasser. Anschließend besprühen sie Boden, Decke, Wände und Einrichtungen zur Abtötung von Keimen mit einem Desinfektionsmittel. Die Wahl des verwendeten Mittels hängt dabei vom jeweiligen Ziel der Desinfektion ab.
Je nach Art der Tiere führen sie unterschiedliche Maßnahmen zur Körperpflege durch. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Hautpflege durch Abspritzen der Tiere mit warmem Wasser (z.B. bei Elefanten), um das Bürsten des Fells, um die Hufpflege (z.B. bei Eseln und Pferden) und um die Klauenpflege (z.B. bei Ziegen und Schafen).
Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der TierpflegerInnen ist die Kontrolle des Tierverhaltens sowie die Beobachtung des Gesundheitszustandes der Tiere. Meist führen sie auch ein Kontrollbuch, in dem wichtige Daten über die in ihrer Obhut stehenden Tiere vermerkt werden. Bei auffälligem Tierverhalten, das auf Krankheitssymptome schließen lässt, verständigen sie die zuständigen TierärztInnen.
Auch das Aussondern verendeter Tiere sowie das Töten von Futtertieren gehört fallweise zu den Aufgaben der TierpflegerInnen. Gelegentlich sind sie auch mit der Vorbereitung und Durchführung von Tiertransporten sowie mit der Aufstellung, Einrichtung oder Reparatur von Gehegen befasst.
TierpflegerInnen führen alle Tätigkeiten durch, die im Rahmen der Betreuung und der Zucht und Aufzucht von Tieren in Tiergärten (Zoos, Tierparks), in tierexperimentell arbeitenden Forschungsinstituten bzw. Forschungsabteilungen, in Versuchslabors, in Tierkliniken, Tierheimen sowie in Reitställen und Gestüten anfallen. Ihre Arbeit umfasst also die Pflege, Fütterung und Gesunderhaltung der ihnen anvertrauten Tiere. Ein Großteil der täglichen Arbeit besteht darin, Käfige, Boxen, Terrarien oder Gehege zu reinigen, zu desinfizieren und instand zu halten.
Dabei bedienen die TierpflegerInnen auch komplizierte und empfindliche Geräte. Die sorgfältige Pflege dieser Geräte gehören ebenso zu ihrem Aufgabenbereich. Sie müssen z.B. die herrschenden Klimabedingungen in den Innenunterkünften beurteilen, Isolatoren zur keimfreien Haltung und Zucht von Versuchstieren und Autoklaven (Geräte zur Sterilisierung von Lebensmitteln) bedienen können.
Bei ihrer Arbeit achten Tierpfleger darauf, dass alle gesetzlichen Bestimmungen des Tierschutzes eingehalten werden. TierpflegerInnen kommen nicht nur mit Tieren sondern auch mit ihren BesitzerInnen, mit TierärztInnen und TierschützerInnen in Kontakt. TierpflegerInnen übernehmen auch Aufgaben der betrieblichen Organisation und beraten KundInnen bzw. BesucherInnen in Tierheimen, Tierpensionen und Zoos.
Die TierpflegerInnen spezialisieren sich im Rahmen ihrer Berufsausübung auf einen der genannten Einsatzbereiche. Ihre Aufgaben und Tätigkeiten hängen sowohl von der zu betreuenden Tierart als auch von dem jeweiligen Zweck der Tierhaltung ab (Versuchstierhaltung, Zucht und Aufzucht von Tieren, Tierkliniken, Zoos usw.).
Die Futtervorbereitung und Fütterung der zu betreuenden Tiere erfolgt nach vorgegebenen Futterplänen. Dabei achten die TierpflegerInnen auf die richtige Zusammensetzung und Menge der verwendeten Futtermittel, zerkleinern - sofern sie kein Fertigfutter verwenden - die jeweiligen Futterbestandteile und mischen sie in dem jeweils vorgesc…
Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)
TierpflegerIn | |||||
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Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) | |||||
Tiergarten Schönbrunn (die Werte entsprechen dem Lehrlingseinkommen im Friedhofsgärtnereigewerbe) (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2022
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Chemische, Kunststoff verarbeitende und pharmazeutische Industrie (Tierversuchs-Labors) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2022
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Universitäten (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.02.2022
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- Physische Ausdauer: Reinigungsarbeiten im Freien
- Sehvermögen: Beobachten des Gesundheitszustandes der Tiere
- Unempfindlichkeit der Haut: keine Allergien gegen bestimmte Tierarten
- Reaktionsfähigkeit: Umgehen mit gefährlichen Tieren
- Selbständigkeit: eigenverantwortliche Durchführung der Fütterung, Tierkontrolle
- psychische Belastbarkeit: Töten von Futtertieren
Betriebe/Lehrbetriebe:
TierpflegerInnen arbeiten in öffentlichen und privaten Tiergärten und Wildparks, in Tierheimen, Tierkliniken oder Tierpensionen, in Versuchslabors der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie sowie in wissenschaftlichen Instituten, in Tierhandlungen und in Tierarztpraxen. Die meisten Ausbildungs- und Beschäftigungsbetriebe gibt es in Wien.
Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der TierpflegerIn-Lehrlinge lag in den letzten Jahren relativ stabil bei rund 100 Personen. Zuletzt ist sie aber erheblich zurückgegangen und liegt nun bei nur mehr rund 75 Personen. Die meisten Lehrstellen gibt es derzeit in Wien, Niederösterreich und der Steiermark, aber auch in allen anderen Bundesländern sind jeweils zumindest einige Lehrstellen vorhanden.
Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird derzeit noch überwiegend von Frauen erlernt. Aber der Anteil der männlichen Lehrlinge steigt ständig und liegt inzwischen schon bei mehr als einem Drittel.
Berufsaussichten:
In Tiergärten ist der Bedarf an TierpflegerInnen weiterhin stabil. In anderen Bereichen wie in Tierarztpraxen, im Zoofachhandel oder in der Tierzucht werden TierpflegerInnen voraussichtlich etwas stärker nachgefragt.
Beschäftigungsaussichten:
Die Arbeitsmarktsituation für TierpflegerInnen ist ausgeglichen. Stellenangebot und -nachfrage halten sich in etwa die Waage.
Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "TierpflegerIn", dem der Beruf "TierpflegerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.
- Niederösterreich
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Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Kleintierhaltung (öffnen)
Berufsbildende mittlere Schule (BMS)Landwirtschaftliche Fachschule Hollabrunn (öffnen)
2020 Hollabrunn, Sonnleitenweg 2
Tel.: +43 (0)2952 / 21 33, Fax: +43 (0)2952 / 21 33 -209, https://www.lfs-hollabrunn.ac.at/
-
- Wien
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Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung: TierpflegerIn (öffnen)
a.o. LehrabschlussWIFI Wien (öffnen)
1180 Wien, Währinger Gürtel 97
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555, Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588, https://www.wifiwien.at/ -
Lehre TierpflegerIn (öffnen)
LehreBerufsschule für Lebensmittel, Touristik und Zahntechnik (öffnen)
1120 Wien, Längenfeldgasse 13-15
Tel.: +43 (0)1 / 599 16 -95341, Fax: +43 (0)1 / 599 16 -9995340, https://bsltz.at/ -
Tierpfleger/innenschule (öffnen)
Berufsbildende mittlere Schule (BMS)Tierpflegeschule an der Vetmeduni Vienna (öffnen)
1210 Wien, Veterinärplatz 1
Tel.: +43 (0)1 / 250 77 -3750, Fax: +43 (0)1 / 250 77 -3790, https://www.vetmeduni.ac.at/tierpflegeschule/
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TierpflegerIn (inkl. Doppellehren) | ||||||||||
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Anz./Jahr | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
männlich | 21 | 21 | 25 | 22 | 24 | 26 | 29 | 32 | 29 | 31 |
weiblich | 76 | 81 | 82 | 77 | 78 | 84 | 75 | 57 | 47 | 46 |
gesamt | 97 | 102 | 107 | 99 | 102 | 110 | 104 | 89 | 76 | 77 |
Frauenanteil | 78,4% | 79,4% | 76,6% | 77,8% | 76,5% | 76,4% | 72,1% | 64,0% | 61,8% | 59,7% |
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich | ||||||||||
TierpflegerIn | ||||||||||
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Verwandte Lehrberufe | LAP-Ersatz * | |||||||||
Tierärztlich(er/e) OrdinationsassistentIn | nein | |||||||||
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz |
Folgende berufsbildende Schulen bieten eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:
- Tierpflegeschule des Fonds zur Förderung der Tierpflegerausbildung an der Vetmeduni Vienna (Veterinärmedizinische Universität) in 1030 Wien - www.tierpflegerschule.com;
- Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Kleintierhaltung und Futtermittelproduktion (Haustierhaltung) in Hollabrunn/NÖ (der erfolgreiche Abschluss dieser Fachrichtung ermöglicht die Zulassung zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf TierpflegerIn!) - www.diefachschule.at;
- Landwirtschaftliche Fachschulen und Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten, die sich mit Tierzucht und Tierhaltung befassen.
Für TierpflegerInnen werden kaum spezielle Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten. Mitunter werden in den Betrieben Kurse, betriebsinterne Schulungen und Vorträge abgehalten. In der Regel müssen TierpflegerInnen sich jedoch selbständig weiterbilden, z.B. durch Studium von Fachliteratur und Fachzeitschriften oder durch Besuche von einschlägigen Betrieben oder Tiergärten im In- und Ausland. Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) in Wien bietet einen Vorbereitungslehrgang auf die Lehrabschlussprüfung für TierpflegerInnen an.
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
Aufstiegsmöglichkeiten:
TierpflegerInnen können zu OberpflegerInnen, OberwärterInnen oder StallmeisterInnen aufsteigen; allerdings gibt es diese Positionen nur in größeren Tiergärten bzw. Zoos, wobei außerdem die Aufstiegschancen gering sind.
Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für TierpflegerInnen im Handelsgewerbe, z.B. im Bereich Zoofachhandel. Das Handelsgewerbe ist ein freies Gewerbe und erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.