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Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.

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* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Tätigkeitsmerkmale

HandelsvertreterInnen vermitteln den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen als selbstständige Gewerbetreibende für ein oder mehrere Unternehmen. Dabei spezialisieren sie sich meist auf ein bestimmtes Sortiment oder einen Produktbereich und sind befugt, im Namen des Unternehmens Geschäfte abzuschließen.

Sie reisen zu potenziellen KundInnen, informieren diese über Produkte und Dienstleistungen und erstellen entsprechende Angebote. Zudem klären HandelsvertreterInnen ihre KundInnen über die richtige Handhabung oder Installation der Produkte auf und schulen diese ein, z.B. bei technischen Geräten.

Nach einem erfolgreichen Vertragsabschluss sind HandelsvertreterInnen meist auch für die weitere Betreuung der KundInnen zuständig und bauen sich so einen Kundenstock auf. Weiters sind sie für die Zustellung der Waren mitverantwortlich und erstatten ihren AuftraggeberInnen regelmäßig Bericht über ihre Tätigkeiten.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Vertriebs- und Marketingstrategien planen und umsetzen
  • Informationsmaterial verteilen
  • Produkte vorführen
  • Verkaufsgespräche führen
  • Preise, Liefer- und Zahlungskonditionen verhandeln
  • An Fachmessen teilnehmen
  • Kaufverträge abschließen
  • Anfragen von KundInnen beantworten
  • Marktbeobachtungen durchführen

 

Die Tätigkeit von HandelsvertreterInnen ist gesetzlich durch das österreichische Handelsvertretergesetz (HVertrG 1993) geregelt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).

Siehe auch:
  • Freude am Beraten
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Interesse für wirtschaftliche Themen
  • Organisationstalent
  • Reisebereitschaft
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Mode und Trends
  • Sinn für Zahlen
  • Überzeugungsfähigkeit

HandelsvertreterInnen sind selbstständig im Rahmen des freien Gewerbes "Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und Handelsagent" tätig. Somit besteht kein Angestelltenverhältnis zwischen AuftraggeberInnen und HandelsvertreterInnen. Es gibt für jede Branche spezielle HandelsvertreterInnen mit entsprechenden Kenntnissen.

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. in folgenden Bereichen:

  • Großhandelunternehmen
  • Gewerbe- und Industrieunternehmen
  • Dienstleistungsunternehmen

Verkauf und Vertrieb tragen maßgeblich zur erfolgreichen Geschäftstätigkeit von Unternehmen bei. Daher besteht eine konstante Nachfrage nach qualifiziertem Personal in diesem Bereich. Die konkreten Berufsaussichten sind jedoch stark von Entwicklungen in der jeweiligen Branche abhängig. Generell können Vertriebs- und Verkaufsfachleute jedoch mit guten Berufsaussichten rechnen, insbesondere in den Bereichen IT, Industrie und Handel. Durch die Digitalisierung verändern sich zahlreiche Vertriebs- und Verkaufsprozesse. E-Commerce-Kanäle, datengetriebene Strategien und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz gewinnen zunehmend an Bedeutung. Neben einer fundierten Kenntnis der Absatzmärkte sind digitale Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt daher sehr gefragt.

Die Berufsaussichten für HandelsvertreterInnen sind stark von den jeweiligen Produktmärkten abhängig. Vor allem in Bereichen mit kontinuierlicher Nachfrage, etwa bei Lebensmitteln oder Gütern des täglichen Gebrauchs, sind die beruflichen Perspektiven vergleichsweise stabil. Fundierte Kenntnisse des aktuellen Marktgeschehens und der Produktneuheiten in der jeweiligen Branche sowie gute Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeiten sind in diesem Beruf besonders wichtig. Zusätzliche Qualifikationen im Bereich Marketing können die beruflichen Chancen zusätzlich erhöhen.

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zum AMS-JobBarometer. Dort finden Sie weiterführende Informationen zu den Arbeitsmarktaussichten für den Beruf "HandelsvertreterIn", wie z.B. Informationen zu Trends, Anzahl der Inserate oder häufig nachgefragten Kompetenzen:

AMS-JobBarometer

Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.

offene Job-Angebote

Eine kaufmännische Ausbildung an berufsbildenden mittleren oder höheren Schulen bildet eine gute Basis für diesen Beruf. Für den Vertrieb von Maschinen und Geräten ist eine gewisse Technik- bzw. Produktaffinität nötig. HandelsvertreterInnen müssen über ein entsprechendes Know-how in den Bereichen Beratung und Verkauf verfügen. Daher sind zusätzliche Qualifikationen in den Bereichen Kommunikation, Betriebswirtschaftslehre oder Marketing vorteilhaft.

Die Ausübung der Tätigkeit von selbständigen HandelsvertreterInnen ist an eine gültige Gewerbeberechtigung gebunden. Das Handelsagentengewerbe ist ein freies Gewerbe und kann ohne Nachweis einer speziellen Ausbildung oder eines Befähigungsnachweises bei der Gewerbebehörde angemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich und in der Liste der freien Gewerbe (BMDW) sowie auf der Website der Bundesgremiums der Handelsagenten.

Tagesakutelle Änderungen der gesetzlichen Vorschriften für HandelsagentInnen finden Sie im österreichischen Rechtsinformationssystem (RIS).

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs und Universitäten, z.B. im Bereich Wirtschaftswissenschaften. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive.

HandelsvertreterInnen werden oftmals von Unternehmen innerbetrieblich weitergebildet und hinsichtlich neuer Produkte oder Dienstleistungen geschult. Zudem können Weiterbildungen bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den folgenden Bereichen:

  • Handelsrecht
  • Salesmanagement
  • Handelsmanagement
  • E-Commerce
  • Marketing
  • Internationale Wirtschaft
  • Produktmanagement
  • Verhandlungstechnik

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Da HandelsvertreterInnen selbstständig tätig sind, bestehen Aufstiegsmöglichkeiten vor allem in der Erschließung neuer Märkte, z.B. auch im Ausland. Dazu sind gute Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch, erforderlich. Entwicklungsmöglichkeiten bestehen auch im digitalen Bereich, da der Online-Vertrieb zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des freien Gewerbes "Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und Handelsagent" möglich. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der freien Gewerbe.

* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

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