Angebote im AMS Berufslexikon

Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.

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* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Tätigkeitsmerkmale

FreizeitpädagogInnen betreuen und begleiten Kinder und Jugendliche in der Freizeit. Sie gestalten pädagogische Angebote, zum Beispiel in der schulischen Nachmittagsbetreuung, bei Ferienprogrammen oder in Kinder- und Jugendzentren. Sie planen und organisieren Freizeitaktivitäten wie Spiele, Sport, kreative Projekte oder Ausflüge und wenden dabei verschiedene pädagogische Methoden und Konzepte an. 

Bei der Gestaltung von Aktivitäten legen FreizeitpädagogInnen besonderes Augenmerk auf die Förderung der sozialen Fähigkeiten, der Kreativität und der Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen. Dabei gehen sie stets auf die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe ein. Zudem unterstützen sie bei den Hausaufgaben und achten auf ein gutes und respektvolles Miteinander innerhalb der Gruppe. Weiters reflektieren und dokumentieren sie die Bildungs- und Erziehungsarbeit, tauschen sich mit Lehrkräften aus und führen teilweise auch Gespräche mit Erziehungsberechtigten. 

Im Tourismusbereich tätige FreizeitpädagogInnen planen und führen erlebnispädagogische Angebote für junge Gäste unterschiedlichen Alters durch. Je nach Zielgruppe, Unternehmen oder Organisation kann dies z.B. soziale, sportliche oder kreative Angebote umfassen. Dabei entwickeln sie methodisch fundierte und ansprechende Konzepte und setzen diese auch um. Beispiele dafür sind Tagesausflüge, Workshops, Aktivitäten in Ferienparks oder Abenteuer- und Erlebnisprogramme.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Konzepte für Freizeitgestaltung erstellen
  • Kinder und Jugendliche betreuen 
  • Freizeitpädagogische Angebote entwickeln und umsetzen 
  • Bildungs- und Erziehungsarbeit reflektieren und dokumentieren 
  • Animationsprogramme entwickeln und organisieren
  • Mit Lehrkräften zusammenarbeiten
Siehe auch:
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Einfühlungsvermögen
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gerne kreativ arbeiten
  • Interesse für Soziales
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationstalent
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen: 

  • Soziale Organisationen, z.B. Caritas, Volkshilfe, Hilfswerk
  • Öffentlicher Dienst, z.B. Schulämter, Bildungsdirektionen
  • Private Schulträger
  • Gemeinden
  • Jugendzentren
  • Freizeit- und Sportzentren
  • Ferienclubs und -dörfer
  • Freizeitparks
  • Reiseveranstalter

Im Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung besteht eine starke Nachfrage nach qualifiziertem Personal. Die Zahl der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen steigt und auch Ganztagsschulen und Nachmittagsbetreuungen werden ausgebaut. Dementsprechend hoch ist die Nachfrage nach Fachkräften, die Kinder und Jugendliche betreuen und pädagogische Angebote gestalten. Die Berufsaussichten für FreizeitpädagogInnen sind daher gut.

Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden Bachelor- und Masterstudiengänge an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen, z.B. in den Bereichen Pädagogik und Erziehungswissenschaften. Ebenso besteht die Möglichkeit, ein Doktoratsstudium zu absolvieren. 

Bachelorstudien im Bereich Pädagogik vermitteln z.B. Ausbildungsinhalte wie Erziehungswissenschaft, Entwicklungspsychologie, Erziehungs- und Bildungstheorien, Sozialforschung, Sozialpädagogik und Statistik. Im Rahmen von aufbauenden Masterstudien werden die Kompetenzen im jeweiligen Fachgebiet nochmals vertieft, spezialisiert und erweitert. Für die Zulassung zum Studium muss, je nach Anbieter, ein Aufnahme- bzw. Bewerbungsverfahren absolviert werden.

Voraussetzung für ein Bachelorstudium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

Dieser Beruf kann auch im Rahmen einer Kurz- und Spezialausbildung erlernt werden, siehe den Beruf Freizeitpädagoge/-pädagogin (Kurz-/Spezialausbildung).

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen insbesondere an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen, z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie Freizeitpädagogik, Inklusive Pädagogik, Erlebnispädagogik, Sozialmanagement, Mediation oder Gebärdensprache.

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI oder WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Konfliktmanagement, Legasthenietraining und Projektmanagement. 

FreizeitpädagogInnen können in leitende Funktionen aufsteigen, z.B. in die Team- oder Gruppenleitung. Je nach Ausbildung und Qualifikation bestehen verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten in anderen pädagogischen Bereichen, wie z.B. Sozialpädagogik oder Elementarpädagogik. 

Eine selbstständige Berufsausübung ist bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen z.B. im Rahmen des reglementierten Gewerbes "Lebens- und Sozialberatung" möglich. Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe.

* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

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