Start | FußpflegerIn (Podologe/Podologin) (gültig ab 1.2.2024)

Hinweis

ACHTUNG: Dieser 3-jährige Lehrberuf ersetzt seit 1. Februar 2024 den 2-jährigen Vorläufer-Lehrberuf "FußpflegerIn". Lehrlinge, die vor diesem Datum schon in einer Fußpflege-Lehre waren, können die Lehre nach der alten Ausbildungs- und Prüfungsordnung abschließen. Da der Lehrberuf "FußpflegerIn" bisher sehr häufig in Doppellehre mit dem Lehrberuf "KosmetikerIn" erlernt wurde, gibt es seit 1.2.2024 auch eine eigene Ausbildungsordnung bzw. einen eigenen 4-jährigen Lehrberuf für diese Doppelausbildung; die Lehrberufsbezeichnung dafür lautet "KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) / FußpflegerIn (Podologe/Podologin)".

Tätigkeitsmerkmale

FußpflegerInnen pflegen und behandeln die Füße und Beine sowie die Hände und Arme ihrer KundInnen. Sie schneiden, feilen und fräsen die Zehennägel und die Fingernägel, behandeln eingewachsene Nägel und befestigen nötigenfalls Nagelkorrektur-Spangen (das sind Metall- oder Kunststoff-Spangen, welche die Nagelränder über den Nagelfalz heben und dadurch das weitere Einwachsen der Nägel in das Nagelbett verhindern). Deformierte und abgebrochene Nägel werden durch eine Nagelprothese ersetzt (künstlicher Nagel, der aus einer speziellen Acryl-Masse geformt wird). Ein entsprechender Aufgabenbereich ist auch das Lackieren der Nägel mit Nagellack oder Shellac (UV-Nagellack). Weiters verabreichen FußpflegerInnen Hand- und Fußbäder und führen physikalische Fußpflegebehandlungen (Behandlungen mit Wasser, Wärme, Kälte, Licht und Strom) sowie fußpflegerische Massagen durch. Sie entfernen Schwielen (verdickte und verhärtete Hautstellen), "Hühneraugen" (Schwielen, die tief unter die Haut reichen) und verhornte Hautstellen, wobei sie Bimsstein (poröses Vulkangestein) und Werkzeuge wie Skalpelle (Operationsmesser) oder Fräsen verwenden. Druckstellen und Wunden versorgen sie nach kosmetischen und fußpflegerischen Maßnahmen mit passenden Druckentlastungsmaterialien und -produkten und legen zur Erstversorgung je nach Bedarf unterschiedliche Verbände an. Zur weiteren Wundversorgung verweisen sie die KundInnen an Ärzte/Ärztinnen, Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal oder an andere medizinisch ausgebildete Gesundheitsdienste-Anbieter. Bei der Maniküre (Handpflege) pflegen die FußpflegerInnen Hände und Nägel; sie führen Hand- und Armbehandlungen (z.B. Handmasken, Paraffinpackungen) durch und massieren die Hände. Die Nägel lackieren sie und gestaltet sie nach Kundenwunsch mit aktuellen Methoden.

Ein wichtiger Aufgabenbereich der FußpflegerInnen ist schließlich die Beratung der KundInnen und der Verkauf. Sie erfragen die Bedürfnisse und Wünsche der KundInnen und informieren über die angebotenen Dienstleistungen und Produkte (Fuß- und Handpflegemittel). Sie gehen auf die speziellen Wünsche und Probleme der KundInnen ein, erklären vorbeugende Maßnahmen zur kosmetischen Gesunderhaltung der Füße, Beine und Hände und schlagen Verhaltensmaßnahmen zur Erhaltung des Fußpflegeergebnisses vor. FußpflegerInnen übernehmen auch Aufgaben in der Kundenverwaltung (Erfassen der Daten der KundInnen, Ausmachen von Behandlungsterminen); sie wickeln die Zahlungsvorgänge ab, ermitteln den Tagesumsatz und führen den Kassa-Abschluss durch. Bei allen Arbeiten müssen die FußpflegerInnen genau auf die Einhaltung der Gesundheits- und Hygienebestimmungen achten und für das persönliche Wohlbefinden der KundInnen sorgen.

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
FußpflegerIn (Podologe/Podologin) (gültig ab 1.2.2024)
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.07.2023
01.07.2023
  • Handgeschicklichkeit: Schneiden/Feilen und Lackieren der Zehen- und Fingernägel; Entfernen von Hornhautbildungen; Fußmassage;
  • Fingerfertigkeit: Ausschneiden von Hühneraugen mit dem Skalpell; Lackieren der Zehen- und Fingernägel; Fußmassage; Bedienen der Kassen- und Computertastatur (Eingeben der Rechnungsdaten, Führen der KundInnen-Datei);
  • Tastsinn: Fußmassage;
  • Auge-Hand-Koordination: Nagelpflege (Schneiden, Feilen, Lackieren); Entfernen von Hornhautbildungen;
  • Sehvermögen: Beurteilen des Zustandes des Fußes, der Haut und der Nägel; Erkennen von Fußdeformationen;
  • Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit Badezusätzen, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Salben und Cremes usw.;
  • Organisationstalent: Planen und Organisieren der Behandlungstermine;
  • Kontaktfähigkeit: Betreuen und Beraten der KundInnen;
  • Sprachfertigkeit mündlich: Beraten und Informieren der KundInnen.

Betriebe/Lehrbetriebe:
FußpflegerInnen arbeiten in gewerblichen Kleinbetrieben wie zum Beispiel Fußpflege- oder Kosmetiksalons, aber auch in Spitälern, Kuranstalten, Alters- und Pflegeheimen. Einige FußpflegerInnen betreiben selbstständig einen Fußpflegebetrieb, andere sind mobil tätig und besuchen ihre KundInnen zuhause. Die meisten Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es in größeren Städten.

Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der FußpflegerIn-Lehrlinge liegt seit vielen Jahren beständig bei rund 640 bis 750 Personen. Dieses stabile Niveau wird sich auch in Zukunft nicht wesentlich verändern. Etwa ein Drittel der Lehrstellen gibt es in Wien; die übrigen verteilen sich einigermaßen gleichmäßig auf die anderen Bundesländer. Die meisten FußpflegerIn-Lehrlinge absolvierten bisher eine Doppellehre, meist mit dem Lehrberuf "KosmetikerIn", weshalb auch der neue 4-jährige Lehrberuf "KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) / FußpflegerIn (Podologe/Podologin)" eingeführt wurde; einige weitere Doppellehren hat es bisher auch mit den Lehrberufen "MasseurIn" oder "FriseurIn" gegeben.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird fast ausschließlich von Frauen erlernt. Von den Lehrlingen sind rund 99 Prozent Frauen und nur rund 1 Prozent Männer (weniger als 10 Lehrlinge).

Berufsaussichten:
Das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung wirkt sich günstig auf die Auftragslage von FußpflegerInnen aus. Die Nachfrage am Arbeitsmarkt ist tendenziell steigend.

Beschäftigungsaussichten:
Für qualifizierte Fachkräfte, insbesondere solche mit Mehrfachausbildungen, bestehen gute Beschäftigungsaussichten. Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten bieten sich im Bereich Nageldesign, Maniküre, medizinische Fußpflege und Massage (zum Beispiel Fußreflexzonenmassage, Handmassage).

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "FußpflegerIn", dem der Beruf "FußpflegerIn (Podologe/Podologin) (gültig ab 1.2.2024)" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
FußpflegerIn (Podologe/Podologin) (gültig ab 1.2.2024) (inkl. Doppellehren)
Dieser Lehrberuf kann seit 1.2.2024 erlernt werden! Die angeführten Werte der Vorjahre stammen vom 2-jährigen Vorläufer-Lehrberuf "FußpflegerIn" (auslaufend seit 1.2.2024)!
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 11 16 17 16 7 8 9 9 7 6
weiblich 715 687 734 715 743 731 690 657 639 633
gesamt 726 703 751 731 750 739 699 666 646 639
Frauenanteil 98,5% 97,7% 97,7% 97,8% 99,1% 98,9% 98,7% 98,6% 98,9% 99,1%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
FußpflegerIn (Podologe/Podologin) (gültig ab 1.2.2024)
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) nein
KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) / FußpflegerIn (Podologe/Podologin) ja >
MasseurIn nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz
> Die LAP des verwandten Lehrberufs ersetzt die LAP im beschriebenen Lehrberuf

Weiterbildungsmöglichkeit für FußpflegerInnen sind z.B. Kurse über Fußreflexzonenmassage, die von verschiedenen Weiterbildungseinrichtungen angeboten werden, z.B. vom Berufsförderungsinstitut (BFI) und vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI).

Aufstiegsmöglichkeiten:
FußpflegerInnen können zu FilialleiterInnen oder GeschäftsführerInnen der Fußpflegebetriebe aufsteigen.

Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für FußpflegerInnen im reglementierten Gewerbe "Fußpflege" (Befähigungsnachweis erforderlich).

Weiters können FußpflegerInnen das freie Gewerbe "Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)" ausüben. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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