Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.
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ACHTUNG: Seit 1. Mai 2020 gilt für den Lehrberuf "MasseurIn" eine neue Ausbildungsordnung, die auch eine längere Lehrzeit von 3 Jahren vorsieht! Damit kann er bereits ab dem 15. Lebensjahr begonnen werden, was bei der 2-jährigen Form nicht möglich war. Die 2-jährige MasseurIn-Ausbildung konnte erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres begonnen werden, weil Ganzkörpermassagen erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres erlaubt sind und sich die Vermittlung dieses Ausbildungsinhaltes bei einem Beginn der Lehre mit 15 Jahren nicht ausgegangen wäre. Aber auch bei der 3-jährigen Form gilt weiterhin, dass bei Lehrlingen, die das 17. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, im Lehrvertrag eine Klausel aufgenommen werden muss, wonach die Vermittlung der Berufsbildposition "Ganzkörpermassagen" erst nach Vollendung des 17. Lebensjahrs erfolgen darf. Davor sind nur Teilkörpermassagen (z.B. Nacken- und Fußreflexzonenmassagen) erlaubt. Siehe dazu auch die Information der Wirtschaftskammer, Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure - weiter.
MasseurInnen führen vor allem Massagen zur Erhaltung des allgemeinen Wohlbefindens und zu sportlichen Zwecken durch, aber auch Bewegungstherapie und Gymnastik. Zu ihren Aufgaben gehören weiters verschiedene Maßnahmen zur Hebung der körperlichen Widerstandsfähigkeit und Leistungssteigerung, z.B. Wärmebehandlungen (warme Umschläge und ähnliches), Bestrahlungen (Infrarot-Wärmestrahlung), Schlammpackungen (Moorerde und Schlamm) und Wasserbehandlungen nach Kneipp (Wechsel von Warm- und Kaltwasser).
Bei der Massage erkundigen sich die MasseurInnen zuerst bei den Kunden nach eventuell vorliegenden ärztlichen Befunden und Verschreibungen. Sie erfragen die Wünsche der Kunden und tragen deren Daten in die Kundenkartei ein. Älteren oder gebrechlichen Personen helfen sie beim Auskleiden und beim Hinlegen auf den Massagetisch.
Anschließend erstellen sie einen Tast- und Sichtbefund. Sie untersuchen die Haut auf Rötungen, Ekzeme usw. und stellen durch Tasten den Spannungszustand der Muskeln, Verhärtungen und die Dehnbarkeit des Gewebes fest. Bei Gelenksmassagen prüfen sie auch den Bewegungsumfang des Gelenkes. Diese Untersuchungen haben den Zweck, die einzelnen Handgriffe in ihrer Art und Dosierung festzulegen.
Sie tragen Massageöl auf den Körper auf, um den Reibungswiderstand zu verringern, und behandeln ihn dann je nach Massagestelle mit streichenden, reibenden, knetenden, klopfenden und vibrierenden Handgriffen. Bei einer Ganzkörpermassage werden zuerst die Beine und Arme und dann der Leib behandelt.
Am Ende der Massage helfen die MasseurInnen den Kunden gegebenenfalls beim Aufstehen und Ankleiden. Dann bereiten sie das Massagebett für die nächste Massage vor.
Die MasseurInnen führen ihre Arbeit zum größten Teil mit den bloßen Händen aus. Manchmal verwenden sie auch verschiedene Hilfsmittel wie Saugglocken oder Massagegeräte.
In der Ausbildungsordnung dieses Lehrberufs ist ein BERUFSPROFIL festgelegt (Quelle: Masseur/Masseurin -Ausbildungsordnung, BGBl.II_Nr.64/2020), das folgende Ausbildungsbereiche umfasst:
Gewerbliche MasseurInnen dürfen laut Gesetz nur den gesunden Körper behandeln. Daneben gibt es aber auch Medizinische Masseure/Masseurinnen und Heilmasseure/Heilmasseurinnen, die nach dem Besuch der gesetzlich vorgesehenen Ausbildungen und der Ablegung einer staatlichen Prüfung unter Aufsicht von ÄrztInnen Heilmassagen durchführen dürfen (siehe dazu auch die Informationen zur Ausbildung MedizinischeR MasseurIn und zur Ausbildung HeilasseurIn).
Siehe auch:Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)
| MasseurIn | ||||||||||||||
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| Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) | 1. Lj | 2. Lj | 3. Lj | 4. Lj | gültig ab | |||||||||
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Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.07.2025
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800 | 900 | 1.200 | 1.400 | 01.07.2025 | |||||||||
Betriebe/Lehrbetriebe:
MasseurInnen arbeiten in kleinen Massagestudios, in Kuranstalten, Rehabilitationszentren, physiotherapeutischen Instituten, Facharztpraxen, Fremdenverkehrsbetrieben, Bädern, Saunen sowie in Sport- und Freizeitzentren. Die meisten Arbeitsplätze und Ausbildungsbetriebe gibt es in städtischen Ballungszentren sowie in Kur-, Bade- und Fremdenverkehrsgebieten.
Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der MasseurIn-Lehrlinge ist in den letzten 10 Jahren ziemlich zurückgegangen (von ursprünglich mehr als 100 Personen auf 72 Personen). Der Grund für diesen Rückgang ist vermutlich das zunehmende Angebot an Erwachsenen-Kursen zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung. Der Lehrberuf wird relativ häufig (zu einem Drittel) in Doppellehre mit einem der Lehrberufe "KosmetikerIn" oder "FußpflegerIn" erlernt. Eine größere Anzahl von Lehrstellen gibt es derzeit nur in den Bundesländern Salzburg, Oberösterreich und Steiermark; in den übrigen Bundesländern gibt es nur vereinzelt Lehrstellen, im Burgenland und in Wien gar keine.
Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wurde bisher großteils von Frauen erlernt. Der Anteil der weiblichen Lehrlinge lag seit Jahren unverändert bei 85 bis 90 Prozent, ist zuletzt aber etwas zurückgegangen (72 Prozent). Entsprechend ist der Anteil der männlichen Lehrlinge erheblich gestiegen (auf über ein Viertel bzw. 28 Prozent).
Berufsaussichten:
Aufgrund des zunehmenden Gesundheits- und Körperbewusstseins sind Behandlungen, die das körperliche Wohlbefinden fördern, stark nachgefragt. Insgesamt entwickelt sich die Wellness-Branche positiv. Viele Hotels, Thermen und Wellnesseinrichtungen bieten Massagen an.
Beschäftigungsaussichten:
Die Beschäftigungsaussichten für MasseurInnen sind gut. Zusatzkenntnisse in verschiedenen Spezialmassagetechniken verbessern die Jobchancen zusätzlich.
Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.
Die Berufsausbildung der MasseurInnen kann nicht nur in Form der Lehre im 3-jährigen Lehrberuf "MasseurIn" absolviert werden, sondern auch in einer Ausbildung zum/zur "Gewerblichen MasseurIn". Diese ist gesetzlich geregelt. Die Kenntnisse und Fertigkeiten werden durch einschlägige Kurzausbildungen an Massageschulen oder Erwachsenenbildungseinrichtungen vermittelt, z.B.:
Siehe dazu das einschlägige Kursangebot des WIFI unter www.wifi.at.
Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:| Lehre MasseurIn (öffnen) Lehre |
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Fachberufsschule Klagenfurt 2 (öffnen) 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Wulfengasse 24 Tel.: +43 (0)463 316 41-15, Fax: +43 (0)463 316 41-793, http://fbs-klagenfurt2.at/ |
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| WIFI - Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung: Massage (öffnen) Meisterprüfung/Befähigungsprüfung |
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WIFI Kärnten (öffnen) 9021 Klagenfurt, Europaplatz 1 Tel.: +43 (0)5 9434 -901, Fax: +43 (0)5 9434 -911, https://www.wifikaernten.at/ |
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| Lehre MasseurIn (öffnen) Lehre |
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Berufsschule Linz 1 (öffnen) 4040 Linz, Reindlstraße 48-50 Tel.: +43 (0)732 77 20-35700, https://bs-linz1.ac.at/ |
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| WIFI - Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung: Massage (öffnen) Meisterprüfung/Befähigungsprüfung |
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WIFI Oberösterreich (öffnen) 4021 Linz, Wiener Straße 150 Tel.: +43 (0)5 7000 -77, Fax: +43 (0)5 7000 -7609, http://www.ooe.wifi.at/ |
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| Lehre MasseurIn (öffnen) Lehre |
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Landesberufsschule 2 Salzburg (öffnen) 5020 Salzburg, Makartkai 1 Tel.: +43 (0)5 7599 712, Fax: +43 (0)5 7599 712 25, https://lbs2.salzburg.at/ |
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| WIFI - Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung: Massage (öffnen) Meisterprüfung/Befähigungsprüfung |
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WIFI Salzburg (öffnen) 5020 Salzburg, Julius-Raab-Platz 2 Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411, Fax: +43 (0)662 / 88 32 14, https://www.wifisalzburg.at/ |
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| Lehre MasseurIn (öffnen) Lehre |
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Landesberufsschule Graz 2 (öffnen) 8010 Graz, Hans-Brandstetter-Gasse 12 Tel.: +43 (0)316 471 468, Fax: +43 (0)316 471 468-704, https://www.berufsschulen.steiermark.at/ |
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| WIFI - Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung: Massage (öffnen) Meisterprüfung/Befähigungsprüfung |
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WIFI Steiermark (öffnen) 8021 Graz, Körblergasse 111-113 Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234, Fax: +43 (0)316 / 602 -301, https://www.stmk.wifi.at |
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| MasseurIn (inkl. Doppellehren) | ||||||||||
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Dieser Lehrberuf kann seit 1.5.2020 erlernt werden! Die angeführten Werte der Vorjahre stammen vom 2-jährigen Vorläufer-Lehrberuf "MasseurIn" (auslaufend seit 1.5.2020)! |
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| Anz./Jahr | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| männlich | 13 | 13 | 12 | 13 | 10 | 8 | 13 | 19 | 19 | 20 |
| weiblich | 90 | 88 | 88 | 83 | 73 | 69 | 73 | 62 | 54 | 52 |
| gesamt | 103 | 101 | 100 | 96 | 83 | 77 | 86 | 81 | 73 | 72 |
| Frauenanteil | 87,4% | 87,1% | 88,0% | 86,5% | 88,0% | 89,6% | 84,9% | 76,5% | 74,0% | 72,2% |
| Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich | ||||||||||
| MasseurIn | ||||||||||
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| Verwandte Lehrberufe | LAP-Ersatz * | |||||||||
| Fußpfleger/in (Podologe/Podologin) | nein | |||||||||
| KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) | nein | |||||||||
| KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) / FußpflegerIn (Podologe/Podologin) | nein | |||||||||
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* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz |
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Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (BFI) bieten Kurse in speziellen Massagetechniken (z.B. Fußreflexzonenmassage, Lymphdrainage, Bindesgewebsmassage, Segmentmassage) an. Das WIFI bietet ebenfalls den Lehrgang über die weiterführende Fachausbildung für MasseurInnen an. Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten in der asiatischen Massageart Shiatsu erteilt der Österreichische Dachverband für Shiatsu in Wien.
Eine wichtige Möglichkeit zur Weiterbildung für MasseurInnen ist die Ausbildung für Medizinische MasseurInnen und die im Anschluss daran mögliche Ausbildung für HeilmasseurInnen. Siehe dazu die Berufsbeschreibungen zu den Berufen "MedizinischeR MasseurIn" und "HeilmasseurIn".
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
Aufstiegsmöglichkeiten:
MasseurInnen können zu ChefmasseurInnen und GeschäftsführerInnen aufsteigen.
Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für MasseurInnen im reglementierten Gewerbe "Massage" (Befähigungsnachweis erforderlich).