Start | KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) / FußpflegerIn (Podologe/Podologin) (gültig ab 1.2.2024)

Hinweis

ACHTUNG: Dieser 4-jährige Lehrberuf ersetzt seit 1. Februar 2024 die bisher sehr häufige Doppellehre der beiden auslaufenden 2-jährigen Lehrberufe "KosmetikerIn" und "FußpflegerIn", die ebenfalls jeweils neu geregelt wurden und nun 3-jährig sind - siehe unter "FußpflegerIn (Podologe/Podologin)" und "KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin)". Lehrlinge, die vor dem 1.2.2024 schon in einer Fußpflege- oder Kosmetik-Lehre bzw. in einer Doppellehre für beide Berufe waren, können die Lehre nach der alten Ausbildungs- und Prüfungsordnung abschließen.

Tätigkeitsmerkmale

KosmetikerInnen/FußpflegerInnen führen alle Behandlungen in den Bereichen "Kosmetik" und "Fußpflege" durch. Die Kosmetik umfasst die Körper- und Schönheitspflege im Gesicht, an Hals und Nacken und am Dekolleté (Bereich zwischen Hals und Brust) sowie an den Händen und Fingernägeln (Maniküre). Die Fußpflege umfasst die Pflege und Behandlung der Füße und der Zehennägel. Die KosmetikerInnen/FußpflegerInnen besprechen mit den KundInnen deren Anliegen und beraten sie hinsichtlich der möglichen Maßnahmen und Behandlungen.

Im Bereich der Gesichts- und Handkosmetik behandeln sie die Haut mit geeigneten Reinigungs- und Pflegemitteln sowie mit Ampullen, Packungen und Gesichtsmasken; teilweise werden auch bestimmte Geräte (z.B. Laser- oder Ultraschallgeräte) und andere Methoden der physikalischen Schönheitspflege (Behandlungen mit Wasser, Licht, Wärme, Kälte und Strom) sowie bestimmte Massagetechniken eingesetzt. Im Rahmen der dekorativen Kosmetik ("Make-up") beraten die KosmetikerInnen/FußpflegerInnen ihre KundInnen hinsichtlich des für sie persönlichen passenden Make-ups (Farb-, Stil- und Typberatung) und schminken sie für verschiedene Tageszeiten und Anlässe (Tages- oder Abend-Make-up, Fantasie-Make-up, festliche Veranstaltungen usw.). Der Aufgabenbereich der Maniküre umfasst die Pflege und Verschönerung der Hände und der Fingernägel. Dazu gehören die Reinigung der Hände, Handmassagen, das Auftragen von Pflegemitteln (z.B. Packungen) und vor allem das Lackieren der Fingernägel, das Nageldesign (Bemalungen, Verzierungen) oder das Anbringen künstlicher Fingernägel (Acryl- und Gel-Nägel).

Im Bereich der Fußpflege pflegen und behandeln die KosmetikerInnen/FußpflegerInnen die Füße und Beine sowie die Hände und Arme ihrer KundInnen. Sie schneiden, feilen und fräsen die Zehennägel, behandeln eingewachsene Nägel und befestigen nötigenfalls Nagelkorrektur-Spangen. Sie verabreichen Fußbäder und führen physikalische Fußpflegebehandlungen (Behandlungen mit Wasser, Wärme, Kälte, Licht und Strom) sowie fußpflegerische Massagen durch. Sie entfernen Schwielen (verdickte und verhärtete Hautstellen), "Hühneraugen" (Schwielen, die tief unter die Haut reichen) und verhornte Hautstellen, wobei sie Bimsstein (poröses Vulkangestein) und Werkzeuge wie Skalpelle (Operationsmesser) oder Fräsen verwenden.

Ein wichtiger Aufgabenbereich der KosmetikerInnen/FußpflegerInnen ist schließlich die Beratung der KundInnen und der Verkauf. Sie erfragen die Bedürfnisse und Wünsche der KundInnen und informieren über die angebotenen Dienstleistungen und Produkte (Kosmetika, Gesichts-, Hand- und Fußpflegemittel). Sie gehen auf die speziellen Wünsche und Probleme der KundInnen ein, beraten sie in allen Fragen der Kosmetik und informieren über Maßnahmen zur kosmetischen Gesunderhaltung der Haut, der Hände und der Füße. Sie übernehmen auch Aufgaben in der Kundenverwaltung (Erfassen der Daten der KundInnen, Ausmachen von Behandlungsterminen); sie wickeln die Zahlungsvorgänge ab, ermitteln den Tagesumsatz und führen den Kassa-Abschluss durch.

Bei allen Arbeiten müssen die KosmetikerInnen/FußpflegerInnen genau auf die Einhaltung der Gesundheits- und Hygienebestimmungen achten und für das persönliche Wohlbefinden der KundInnen sorgen.

Siehe auch:

KosmetikerInnen/FußpflegerInnen führen alle Behandlungen in den Bereichen "Kosmetik" und "Fußpflege" durch. Die Kosmetik umfasst die Körper- und Schönheitspflege im Gesicht, an Hals und Nacken und am Dekolleté (Bereich zwischen Hals und Brust) sowie an den Händen und Fingernägeln (Maniküre). Die Fußpflege umfasst die Pflege und Behandlung der Füße und der Zehennägel. Die KosmetikerInnen/FußpflegerInnen besprechen mit den KundInnen deren Anliegen und beraten sie hinsichtlich der möglichen Maßnahmen und Behandlungen.

Im Bereich der Gesichts- und Handkosmetik behandeln sie die Haut mit geeigneten Reinigungs- und Pflegemitteln sowie mit Ampullen, Packungen und Gesichtsmasken; teilweise werden auch bestimmte Geräte (z.B. Laser- oder Ultraschallgeräte) und andere Methoden der physikalischen Schönheitspflege (Behandlungen mit Wasser, Licht, Wärme, Kälte und Strom) sowie bestimmte Massagetechniken eingesetzt. Im Rahmen der dekorativen Kosmetik ("Make-up") beraten die KosmetikerInnen/FußpflegerInnen ihre KundInnen hinsichtlich des für sie persönlichen passenden Make-ups (Farb-, Stil- und Typberatung) und schminken sie für verschiedene Tageszeiten und Anlässe (Tages- oder Abend-Make-up, Fantasie-Make-up, festliche Veranstaltungen usw.). Der Aufgabenbereich der Maniküre umfasst die Pflege und Verschönerung der Hände und der Fingernägel. Dazu gehören die Reinigung der Hände, Handmassagen, das Auftragen von Pflegemitteln (z.B. Packungen) und vor allem das Lackieren der Fingernägel, das Nageldesign (Bemalungen, Verzierungen) oder das Anbringen künstlicher Fingernägel (Acryl- und Gel-Nägel).

Im Bereich der Fußpflege pflegen und behandeln die KosmetikerInnen/FußpflegerInnen die Füße und Beine sowie die Hände und Arme ihrer KundInnen. Sie schneiden, feilen und fräsen die Zehennägel, behandeln eingewachsene Nägel und befestigen nötigenfalls Nagelkorrektur-Spangen. Sie verabreichen Fußbäder und führen physikalische Fußpflegebehandlungen (Behandlungen mit Wasser, Wärme, K…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) / FußpflegerIn (Podologe/Podologin) (gültig ab 1.2.2024)
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.07.2023
01.07.2023
  • Handgeschicklichkeit: bei allen Tätigkeiten der pflegenden und dekorativen Kosmetik (z.B. Gesichtspflege, Auftragen von kosmetischen Gesichtsmasken, Schminken, Maniküre); Schneiden/Feilen und Lackieren der Zehen- und Fingernägel; Entfernen von Hornhautbildungen an den Füßen; Fußmassage;
  • Fingerfertigkeit: Schminken; Massieren; Auftragen von Cremes; Maniküre; Anbringen künstlicher Wimpern; Zupfen der Augenbrauen; Ausschneiden von Hühneraugen mit dem Skalpell; Lackieren der Zehen- und Fingernägel; Fußmassage; Bedienen der Kassen- und Computertastatur (Eingeben der Rechnungsdaten, Führen der KundInnen-Datei);
  • Tastsinn: Untersuchen der Haut; Massieren (Gesicht und Nacken, Hände, Füße);
  • Auge-Hand-Koordination: Entfernen von Haaren; Auftragen von Packungen und Masken; Schminken; Nagelpflege (Schneiden, Feilen, Lackieren); Entfernen von Hornhautbildungen an den Füßen;
  • Sehvermögen: Erstellen einer Hautdiagnose; Entfernen von Haaren; Färben von Wimpern und Augenbrauen; Beurteilen des Zustandes der Füße, der Haut und der Zehen- und Fingernägel; Erkennen von Fußdeformationen;
  • Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit kosmetischen Präparaten, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Badezusätzen, Salben und Cremes usw.;
  • Organisationstalent: Planen und Organisieren der Behandlungstermine;
  • Kontaktfähigkeit: Betreuen und Beraten der KundInnen;
  • Sprachfertigkeit mündlich: Beraten und Informieren der KundInnen; Führen von Verkaufsgesprächen;
  • gestalterische Fähigkeit: Schminken (dekorative Kosmetik); Gestalten der Finger- und Zehennägel;
  • generelle Lernfähigkeit: Anwenden neuer kosmetischer Präparate und Methoden.

Betriebe/Lehrbetriebe:
KosmetikerInnen/FußpflegerInnen sind hauptsächlich in gewerblichen Kleinbetrieben wie zum Beispiel Kosmetik-, Fußpflege- und Schönheitssalons beschäftigt, aber auch in Wellnesseinrichtungen, Kuranstalten, Spitälern, Alters- und Pflegeheimen. Einige arbeiten auch in Fachgeschäften (für Kosmetik und Fußpflege) oder als mobile KosmetikerInnen bzw. FußpflegerInnen, die ihre KundInnen in Alten- und Pflegeheimen oder zuhause besuchen. KosmetikerInnen/FußpflegerInnen arbeiten häufig selbstständig. Die meisten Beschäftigungsbetriebe gibt es in größeren Städten.

Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der KosmetikerIn/FußpflegerIn-Lehrlinge liegt recht stabil bei rund 600 bis 680 Personen (diese Zahlen beziehen sich auf die bisherige Doppellehre der beiden 2-jährigen Vorläufer-Lehrberufe). Die meisten Lehrstellen gibt es derzeit in Wien (ein Drittel), aber auch in allen anderen Bundesländern ist die Lehrstellensituation recht gut.

Unterschiede nach Geschlecht:
Der Beruf wird vorwiegend von Frauen erlernt und gilt als typischer Frauenberuf. Der Anteil der männlichen Lehrlinge ist sehr gering (jährlich 6 bis 8 Lehrlinge).

Berufsaussichten:
Der anhaltende Schönheits- und Wellness-Trend und das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung wirken sich positiv auf die Berufsaussichten von KosmetikerInnen/FußpflegerInnen aus. Eine steigende Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften wird insbesondere für Dienstleistungen an der Schnittstelle Schönheitspflege, Wellness- und Stylingberatung erwartet.

Beschäftigungsaussichten:
Die Beschäftigungsaussichten für KosmetikerInnen/FußpflegerInnen sind gut, insbesondere für Fachkräfte mit der Bereitschaft, sich weiterzubilden. Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten bieten sich im Bereich Farb- und Stilberatung, Maskenbild, Nageldesign und Maniküre, im Wellnessbereich (zum Beispiel Gesamtkörperkosmetik, Anti-Aging) sowie in der medizinischen Fußpflege und in der Massage (zum Beispiel Fußreflexzonenmassage, Handmassage).

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "KosmetikerIn", dem der Beruf "KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) / FußpflegerIn (Podologe/Podologin) (gültig ab 1.2.2024)" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) / FußpflegerIn (Podologe/Podologin) (gültig ab 1.2.2024) (inkl. Doppellehren)

ACHTUNG: Die Zahlen beziehen sich auf die 3-jährige Doppellehre der beiden 2-jährigen Vorläufer-Lehrberufe "KosmetikerIn" und "FußpflegerIn", da die neue 4-jährige Ausbildung "KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) / FußpflegerIn (Podologe/Podologin)" erst ab 1. Februar 2024 erlernt werden kann.

Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich k.A. k.A. k.A. 8 3 7 8 8 7 6
weiblich k.A. k.A. k.A. 642 678 661 634 614 590 590
gesamt k.A. k.A. k.A. 650 681 668 642 622 597 596
Frauenanteil k.A. k.A. k.A. 98,8% 99,6% 99,0% 98,8% 98,7% 98,8% 99,0%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) / FußpflegerIn (Podologe/Podologin) (gültig ab 1.2.2024)
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
FriseurIn (StylistIn) nein
Fußpfleger/in (Podologe/Podologin) ja <
KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) ja <
MasseurIn nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz
< Die LAP im beschriebenen Lehrberuf ersetzt die LAP des verwandten Lehrberufs.

Im Lehrberuf "KosmetikerIn / FußpflegerIn" ist ständige Weiterbildung hinsichtlich neuer Behandlungsverfahren und -techniken und neuer Präparate erforderlich. Im Bereich der Kosmetik werden laufend Kosmetikkurse angeboten; im Bereich der Fußpflege sind es z.B. Kurse über Fußreflexzonenmassage. Die Kurse werden von verschiedenen Weiterbildungseinrichtungen angeboten, z.B. vom Berufsförderungsinstitut (BFI) und vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI).

Aufstiegsmöglichkeiten:
In größeren Betrieben bestehen für qualifizierte Fachkräfte Aufstiegsmöglichkeiten zu FilialleiterInnen oder GeschäftsführerInnen. Bei den meisten Kosmetik- und Fußpflegesalons handelt es sich aber um Kleinbetriebe, sodass die Aufstiegsmöglichkeiten eher gering sind.

Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für KosmetikerInnen/FußpflegerInnen in den reglementierten Gewerben "Kosmetik (Schönheitspflege)" und/oder "Fußpflege" (Befähigungsnachweis erforderlich).

Weiters können KosmetikerInnen/FußpflegerInnen folgende freie Gewerbe ausüben:

  • Erzeugung von kosmetischen Artikeln
  • Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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