Start | Lebens- und SozialberaterIn

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

Lebens- und SozialberaterInnen beraten, begleiten und betreuen Menschen, bei denen keine psychischen Störungen bzw. Erkrankungen vorliegen, in Entscheidungs- und Problemsituationen. Anders als PsychiaterInnen, PsychotherapeutInnen oder PsychologInnen sind Lebens- und SozialberaterInnen nicht dazu befähigt, Menschen mit psychisch, psychosozialen oder psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen zu therapieren.

Ihre Beratungsleistungen betreffen sowohl individuelle als auch soziale Problemfelder, wobei die Beratung z.B. finanzielle oder rechtliche Fragenkomplexe umfassen kann. Lebens- und SozialberaterInnen beraten z.B. bei Problemen wie Angst oder Einsamkeit, bei Krankheit und Folgen von Krankheit, Krisen, Sexualproblemen, Trauer, Stress, Partnerschafts- und Familienproblemen oder Erziehungsproblemen sowie bei Entscheidungsschwierigkeiten bei der Ausbildungs- und Berufswahl, beim Arbeitsplatzwechsel oder bei der Lebensplanung.

Ziel ihrer Beratungstätigkeit ist immer Hilfe zur Selbsthilfe, also ihre KlientInnen dabei anzuleiten und zu unterstützen, selbstständig Handlungs- und Verhaltensalternativen zu erkennen und anzuwenden. Lebens- und SozialberaterInnen berücksichtigen immer die aktuelle Lebenssituation ihrer KlientInnen möglichst umfassend. Wichtig ist dabei, dass es sich ausschließlich um Beratung und nicht um Diagnostik oder Therapie handelt. Daher arbeiten Lebens- und SozialberaterInnen zum Teil auch mit ÄrztInnen, PsychologInnen und auch JuristInnen zusammen oder verweisen Rat suchende Personen an diese weiter.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Einzel- und Gruppenberatungen durchführen
  • Verhaltensweisen reflektieren
  • Konflikte lösen
  • Lösungsmöglichkeiten erarbeiten
  • Handlungsalternativen aufzeigen
  • In Trennungs- und Scheidungsverfahren vermitteln
  • Ausbildungs- und Karriereschritte planen und erarbeiten
  • Seminare leiten
  • Vorträge halten
Siehe auch:
  • Freude am Beraten
  • Interesse für Soziales
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Organisationstalent
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Lebens- und SozialberaterInnen sind oftmals selbstständig tätig. Anstellungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Beratungsstellen
  • Bildungseinrichtungen
  • Verbände
  • Soziale Einrichtungen und Vereine
  • Öffentlicher Dienst

Die Nachfrage nach Lebens- und SozialberaterInnen nimmt zu, da die Bereitschaft steigt, bei Problemen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dennoch kann es schwierig sein, in dem Beruf Fuß zu fassen, da es immer mehr Lebens- und SozialberaterInnen gibt, die auf dem Markt in Konkurrenz zueinander stehen. Anfangs üben Lebens- und SozialberaterInnen ihre Tätigkeit oft nebenberuflich aus. Ein festes Anstellungsverhältnis ist selten, die meisten Lebens- und SozialberaterInnen sind selbstständig tätig. Zusatzausbildungen und Spezialisierungen verbessern die Berufsaussichten.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "SozialberaterIn", dem der Beruf "Lebens- und SozialberaterIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung sowie die Voraussetzungen und Anforderungen zur Ausübung dieses Berufs sind in der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung (2022) geregelt. 

Eine Zugangsmöglichkeit zu diesem Beruf besteht in der Absolvierung eines Weiterbildungsstudiums (Bachelor Professional) für Psychosoziale Betreuung oder Angewandte Beratungswissenschaften. Das Studium Psychosoziale Betreuung vermittelt Ausbildungsinhalte wie z.B. Berufsethik, Sozialphilosophie, Psychologie, Beratungstechnik und Psychiatrie. Zudem beinhaltet das Studium psychosoziale Einzel- und Gruppenselbsterfahrung sowie eine praktische Ausbildung in unterschiedlichen Handlungsfeldern. Voraussetzung für den Beginn dieses Studiums sind meist die positive Absolvierung eines persönlichen Zulassungsgesprächs und eine facheinschlägige berufliche Qualifikation oder facheinschlägige Tätigkeiten sowie Berufserfahrung im Ausmaß von mindestens 2 Jahren. 

Für Personen, die bereits z.B. ein Studium der Psychologie oder Sozialen Arbeit, eine Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder das psychotherapeutische Propädeutikum erfolgreich abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit die Ausbildung zum/zur Lebens- und SozialberaterIn verkürzt zu absolvieren. 

Die Ausbildung zum/zur Lebens- und SozialberaterIn kann auch im Rahmen eines Lehrgangs absolviert werden, siehe dazu den Beruf Lebens- und SozialberaterIn (Kurz-/Spezialausbildung)

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen insbesondere an Universitäten und Fachhochschulen, z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie Mediation, Konfliktmanagement, Case Management, Sozialmanagement, Diversity and Inclusion Management, Psychosozialorientierte Gesundheitsförderung oder Interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung. 

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI oder WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Fremdsprachen, Gesprächsführung und Zeitmanagement.

Aufstiegsmöglichkeiten bieten, je nach Qualifikation, z.B. leitende Positionen im Sozialmanagement. Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bestehen in den vielfältigen Spezialisierungen, z.B. als Ehe- und FamilienberaterIn, JugendberaterIn, MediatorIn, MentaltrainerIn oder SupervisorIn.

Eine selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen des reglementierten Gewerbes "Lebens- und Sozialberatung" möglich. Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe.

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