Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.
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FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen betreuen und züchten verschiedene Arten von Speisefischen, vor allem Karpfen, Forellen und forellenartige Fische (Salmoniden). Die ausgewachsenen Speisefische werden nach dem Abfischen entweder lebend an Groß- und Kleinabnehmer geliefert oder geschlachtet und von den FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen weiterverarbeitet (z.B. Filetieren, Räuchern).
Weitere wichtige Aufgaben der FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen sind der Besatz von Sportfischereiteichen mit Jungfischen (Setzlingen), der Transport von lebenden Fischen sowie in geringerem Ausmaß das Abfischen von Seen oder Fließgewässern mit Netzen oder elektrischen Fischfangvorrichtungen (Elektrofischen).
Bedingt durch die unterschiedlichen Ansprüche von Karpfen und Forellen an ihre Umwelt unterscheiden sich die Tätigkeiten der FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen in der Forellen- bzw. Karpfenhaltung und -zucht in vielen Bereichen. Bei der Karpfenhaltung, die meist in Naturteichen durchgeführt wird, düngen die FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen regelmäßig die Teiche, indem sie von einem Düngerboot oder mit einer Sprühvorrichtung von den Teichufern aus Kalk oder Phosphatdünger ausbringen. Die in den Teichen wachsenden Wasserpflanzen mähen sie regelmäßig ab. Das Fischfutter wird entweder mit einem Kescher auf der Teichoberfläche ausgesetzt oder mit einem zeituhrgesteuerten Futterautomaten ausgegeben. Im Spätherbst lassen die FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen einen Großteil des Wassers aus den Teichen ab, fischen die Karpfen heraus und sortieren sie nach Größe und Alter. Ausgewachsene Speisefische, meist zwei- bis dreijährige Tiere, transportieren sie in Verkaufsteiche, wo sie von den Abnehmern abgeholt werden; jüngere Tiere bringen sie in eigene Überwinterungsteiche. Karpfen müssen im Winter nicht gefüttert werden. Im nächsten Frühjahr transportieren sie die Fische wieder in die Zuchtteiche.
Die Forellenzucht wird meist in künstlichen Fließteichanlagen unter ausschließlicher Verwendung von Kunstfutter durchgeführt. Da Forellen im Gegensatz zu Karpfen kaltes, sehr sauerstoffreiches Wasser zum Wachstum brauchen, kontrollieren die FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen laufend den Zu- und Abfluss des Wassers und dessen Qualität. Sie reinigen regelmäßig die Becken, um das Ansetzen von Algen zu verhindern. Mit Futterautomaten füttern sie die Tiere zwei- bis dreimal täglich; hierbei kontrollieren sie regelmäßig ihren Entwicklungs- und Gesundheitszustand. Kranke Fische entfernen sie, falls notwendig, leiten sie eine medikamentöse Behandlung des Fischbestandes ein. Zum Verkauf ausgewachsener Fische nehmen die FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen mit einem Kescher oder einem Netz die nötige Anzahl an Fischen aus dem Becken, sortieren diese nach ihrer Größe und liefern sie mit einem Transportfahrzeug an die AbnehmerInnen.
Forellen werden zuweilen auch in Großgewässern in Netzgehegen gehalten, wobei die Netze, in denen sich die Fische befinden, an Bojen befestigt werden. Dieses Verfahren bietet den Vorteil der natürlichen Wassererneuerung durch die Strömung des Gewässers. Zur Intensivzucht werden Salmoniden auch in Silos unter Einpressung von Sauerstoff gehalten. Bei der Forellenzucht können die Tiere auch über den Winter im selben Gewässer verbleiben.
Zur Fischvermehrung entnehmen die FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen laichreifen Tieren Eier und Samenflüssigkeit, vermischen diese zur Befruchtung und setzen die befruchteten Eier in Aufzuchtbehälter ein. Sie betreuen die geschlüpften Jungtiere, bis sie in die Teiche ausgesetzt werden können.
Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)
| FacharbeiterIn Fischereiwirtschaft | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) | 1. Lj | 2. Lj | 3. Lj | 4. Lj | gültig ab | |||||||||
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Gutsangestellte und Land- und forstwirtschaftliche Angestellte der Bundesländer BURGENLAND, KÄRNTEN, NIEDERÖSTERREICH, OBERÖSTERREICH, SALZBURG, STEIERMARK und WIEN - Werte für Lehrlinge (auch Fischerei-Lehrlinge) (Angestellte)
gültig ab 01.05.2026
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919 | 1.035 | 1.292 | - | 01.05.2026 | |||||||||
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TIROL - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.07.2026
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1.212 | 1.329 | 1.513 | - | 01.07.2026 | |||||||||
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TIROL - Landwirtschaftliche Genossenschaften (Arbeiter)
gültig ab 01.04.2026
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940 | 1.140 | 1.480 | 1.920 | 01.04.2026 | |||||||||
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TIROL - Privatforstbetriebe (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2026
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1.683 | 1.908 | 2.310 | - | 01.03.2026 | |||||||||
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VORARLBERG - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2026
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927 | 1.043 | 1.167 | - | 01.01.2026 | |||||||||
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VORARLBERG - Privatforstbetriebe (Achtung: nicht nach Lehrjahren, sondern nach Alter gestaffelt: 1. Lehrjahr = unter 16, 2. Lehrjahr = 16-18, 3. Lehrjahr = ab 18) (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2026
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1.508 | 1.707 | 2.009 | - | 01.01.2026 | |||||||||
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Bundesforste (Angestellte)
gültig ab 01.01.2026
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1.538 | 1.878 | 2.652 | - | 01.01.2026 | |||||||||
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Privatforstbetriebe (alle Bundesländer mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg) (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2026
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1.509 | 1.844 | 2.173 | - | 01.01.2026 | |||||||||
Betriebe/Lehrbetriebe:
FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen sind häufig Selbstständige oder mithelfende Familienangehörige in kleinen Familienbetrieben. Die meisten unselbstständig Erwerbstätigen sind bei Privatbetrieben der Fischereiwirtschaft, oft landwirtschaftliche Gutsbetriebe, beschäftigt. Ein Teil der Beschäftigten arbeitet auch in größeren Fischzuchtanstalten der Landesfischereiverbände und bei den Österreichischen Bundesforsten. Die meisten Betriebe gibt es in Niederösterreich, in Oberösterreich, in der Steiermark, in Kärnten und in Vorarlberg.
Lehrstellensituation:
In den land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufen führt der Weg zur Lehrabschlussprüfung oft nicht über eine normale Lehre, sondern über sonstige Ausbildungen (Lehrgänge an Schulen, Vorbereitungskurse und Ähnliches). Daher sind die Lehrlingszahlen nicht sehr aussagekräftig, wenn es um die Beurteilung der Ausbildungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft geht!
Die jährliche Gesamtzahl der Lehrlinge im Bereich "Fischereiwirtschaft" ist sehr niedrig, wobei es in den letzten Jahren kurzfristig einen Anstieg von ursprünglich weniger als 10 Personen auf fast 20 Personen gegeben hat. Derzeit sinkt diese Anzahl wieder (13 Personen). Einzelne Lehrstellen gibt es in fast allen Bundesländern mit Ausnahme von Vorarlberg und Wien.
Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird fast ausschließlich von Männern erlernt. Früher hat es vereinzelt weibliche Lehrlinge gegeben, zuletzt aber 7 Jahre lang (von 2017 bis 2023) gar keine mehr; erst im Jahr 2024 hat wieder eine Frau die Lehre begonnen.
Berufsaussichten:
Die Nachfrage nach Speisefisch ist in den letzten Jahren gestiegen. Rund 3.500 Tonnen Speisefisch werden in Österreich jährlich produziert. Die Fische werden meist direkt von den Erzeugerbetrieben vermarktet. Die österreichischen FischzüchterInnen profitieren von der gestiegenen Nachfrage.
Beschäftigungsaussichten:
Da es in Österreich nur sehr wenige größere Fischzuchtanstalten gibt, sind die Beschäftigungsmöglichkeiten eingeschränkt.
Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.
| Vorbereitungslehrgang zur FacharbeiterInnenprüfung Fischereiwirtschaft im 2. Bildungsweg (öffnen) a.o. Lehrabschluss |
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|---|---|
|
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Niederösterreich (öffnen) 3100 St. Pölten, Wiener Straße 64 Tel.: +43 (0)5 0259 26400, Fax: +43 (0)5 0259 95 26400, https://www.lehrlingsstelle.at/niederoesterreich/ |
|
| Lehre Fischereiwirtschaft (öffnen) Lehre |
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|---|---|
|
Berufsschule für Fischereiwirtschaft (am Institut für Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft) (öffnen) 5310 Mondsee, Scharfling 18 Tel.: +43 (0)6232 3847-0, https://www.baw.at |
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| FacharbeiterIn Fischereiwirtschaft (inkl. Doppellehren) | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anz./Jahr | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| männlich | 13 | 8 | 9 | 10 | 11 | 14 | 18 | 13 | 14 | 12 |
| weiblich | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 |
| gesamt | 14 | 8 | 9 | 10 | 11 | 14 | 18 | 13 | 15 | 13 |
| Frauenanteil | 7,1% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 6,7% | 7,7% |
| Quelle: ÖLAKT - Österreichischer Landarbeiterkammertag | ||||||||||
| FacharbeiterIn Fischereiwirtschaft | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verwandte Lehrberufe | LAP-Ersatz * | |||||||||
|
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz |
||||||||||
Kein Eintrag.
Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der Fischerei bietet das Institut für Gewässerökologie, Fischerei, Biologie und Seenkunde in Scharfling/Salzburg. Da FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen auch Fahrzeuge lenken, ist der Besitz des Führerscheins für PKW Voraussetzung, der Besitz des Führerscheins für LKW günstig für die Ausübung des Berufes. Bei der Seefischerei ist auch das Schiffsführerpatent erforderlich.
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
Aufstiegsmöglichkeiten:
Da es sich bei den meisten Fischereibetrieben um Kleinbetriebe handelt, bestehen nur selten Chancen für einen innerbetrieblichen Aufstieg.
Selbstständige Berufsausübung:
FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen können ihren Beruf selbstständig ausüben. Die selbstständige Berufsausübung in der Land- und Forstwirtschaft ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden. Es ist möglich, eine Meisterprüfung abzulegen. Die Meisterprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "FischereimeisterIn" und zur Ausbildung von Lehrlingen.
Weiters besteht die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) für FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen in folgenden freien Gewerben:
Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.
Weitere freie Gewerbe finden Sie hier: https://www.bmwet.gv.at/Services/Publikationen/Bundeseinheitliche-Liste-der-freien-Gewerbe.html