Start | FacharbeiterIn Fischereiwirtschaft

Tätigkeitsmerkmale

FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen betreuen und züchten verschiedene Arten von Speisefischen, vor allem Karpfen, Forellen und forellenartige Fische (Salmoniden). Die ausgewachsenen Speisefische werden nach dem Abfischen entweder lebend an Groß- und Kleinabnehmer geliefert oder geschlachtet und von den FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen weiterverarbeitet (z.B. Filetieren, Räuchern).

Weitere wichtige Aufgaben der FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen sind der Besatz von Sportfischereiteichen mit Jungfischen (Setzlingen), der Transport von lebenden Fischen sowie in geringerem Ausmaß das Abfischen von Seen oder Fließgewässern mit Netzen oder elektrischen Fischfangvorrichtungen (Elektrofischen).

Bedingt durch die unterschiedlichen Ansprüche von Karpfen und Forellen an ihre Umwelt unterscheiden sich die Tätigkeiten der FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen in der Forellen- bzw. Karpfenhaltung und -zucht in vielen Bereichen. Bei der Karpfenhaltung, die meist in Naturteichen durchgeführt wird, düngen die FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen regelmäßig die Teiche, indem sie von einem Düngerboot oder mit einer Sprühvorrichtung von den Teichufern aus Kalk oder Phosphatdünger ausbringen. Die in den Teichen wachsenden Wasserpflanzen mähen sie regelmäßig ab. Das Fischfutter wird entweder mit einem Kescher auf der Teichoberfläche ausgesetzt oder mit einem zeituhrgesteuerten Futterautomaten ausgegeben. Im Spätherbst lassen die FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen einen Großteil des Wassers aus den Teichen ab, fischen die Karpfen heraus und sortieren sie nach Größe und Alter. Ausgewachsene Speisefische, meist zwei- bis dreijährige Tiere, transportieren sie in Verkaufsteiche, wo sie von den Abnehmern abgeholt werden; jüngere Tiere bringen sie in eigene Überwinterungsteiche. Karpfen müssen im Winter nicht gefüttert werden. Im nächsten Frühjahr transportieren sie die Fische wieder in die Zuchtteiche.

Die Forellenzucht wird meist in künstlichen Fließteichanlagen unter ausschließlicher Verwendung von Kunstfutter durchgeführt. Da Forellen im Gegensatz zu Karpfen kaltes, sehr sauerstoffreiches Wasser zum Wachstum brauchen, kontrollieren die FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen laufend den Zu- und Abfluss des Wassers und dessen Qualität. Sie reinigen regelmäßig die Becken, um das Ansetzen von Algen zu verhindern. Mit Futterautomaten füttern sie die Tiere zwei- bis dreimal täglich; hierbei kontrollieren sie regelmäßig ihren Entwicklungs- und Gesundheitszustand. Kranke Fische entfernen sie, falls notwendig, leiten sie eine medikamentöse Behandlung des Fischbestandes ein. Zum Verkauf ausgewachsener Fische nehmen die FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen mit einem Kescher oder einem Netz die nötige Anzahl an Fischen aus dem Becken, sortieren diese nach ihrer Größe und liefern sie mit einem Transportfahrzeug an die AbnehmerInnen.

Forellen werden zuweilen auch in Großgewässern in Netzgehegen gehalten, wobei die Netze, in denen sich die Fische befinden, an Bojen befestigt werden. Dieses Verfahren bietet den Vorteil der natürlichen Wassererneuerung durch die Strömung des Gewässers. Zur Intensivzucht werden Salmoniden auch in Silos unter Einpressung von Sauerstoff gehalten. Bei der Forellenzucht können die Tiere auch über den Winter im selben Gewässer verbleiben.

Zur Fischvermehrung entnehmen die FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen laichreifen Tieren Eier und Samenflüssigkeit, vermischen diese zur Befruchtung und setzen die befruchteten Eier in Aufzuchtbehälter ein. Sie betreuen die geschlüpften Jungtiere, bis sie in die Teiche ausgesetzt werden können.

FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen betreuen und züchten verschiedene Arten von Speisefischen, vor allem Karpfen, Forellen und forellenartige Fische (Salmoniden). Die ausgewachsenen Speisefische werden nach dem Abfischen entweder lebend an Groß- und Kleinabnehmer geliefert oder geschlachtet und von den FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen weiterverarbeitet (z.B. Filetieren, Räuchern).

Weitere wichtige Aufgaben der FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen sind der Besatz von Sportfischereiteichen mit Jungfischen (Setzlingen), der Transport von lebenden Fischen sowie in geringerem Ausmaß das Abfischen von Seen oder Fließgewässern mit Netzen oder elektrischen Fischfangvorrichtungen (Elektrofischen).

Bedingt durch die unterschiedlichen Ansprüche von Karpfen und Forellen an ihre Umwelt unterscheiden sich die Tätigkeiten der FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen in der Forellen- bzw. Karpfenhaltung und -zucht in vielen Bereichen. Bei der Karpfenhaltung, die meist in Naturteichen durchgeführt wird, düngen die FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen regelmäßig die Teiche, indem sie von einem Düngerboot oder mit einer Sprühvorrichtung von den Teichufern aus Kalk oder Phosphatdünger ausbringen. Die in den Teichen wachsenden Wasserpflanzen mähen sie regelmäßig ab. Das Fischfutter wird entweder mit einem Kescher auf der Teichoberfläche ausgesetzt oder mit einem zeituhrgesteuerten Futterautomaten ausgegeben. Im Spätherbst lassen die FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen einen Großteil des Wassers aus den Teichen ab, fischen die Karpfen heraus und sortieren sie nach Größe und Alter. Ausgewachsene Speisefische, meist zwei- bis dreijährige Tiere, transportieren sie in Verkaufsteiche, wo sie von den Abnehmern abgeholt werden; jüngere Tiere bringen sie in eigene Überwinterungsteiche. Karpfen müssen im Winter nicht gefüttert werden. Im nächsten Frühjahr transportieren sie die Fische wieder in die Zuchtteiche.

Die Forellenzucht wird meist in künstlichen Fließteichanlagen unter ausschließ…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
FacharbeiterIn Fischereiwirtschaft
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Gutsangestellte und Land- und forstwirtschaftliche Angestellte der Bundesländer BURGENLAND, KÄRNTEN, NIEDERÖSTERREICH, OBERÖSTERREICH, SALZBURG, STEIERMARK und WIEN - Werte für Fischereilehrlinge und FischereipraktikantInnen (Angestellte)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
TIROL - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
TIROL - Landwirtschaftliche Genossenschaften (Arbeiter)
gültig ab 01.04.2023
01.04.2023
TIROL - Privatforstbetriebe (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
VORARLBERG - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
VORARLBERG - Privatforstbetriebe (Achtung: nicht nach Lehrjahren, sondern nach Alter gestaffelt: 1. Lehrjahr = unter 16, 2. Lehrjahr = 16-18, 3. Lehrjahr = ab 18) (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Bundesforste (Angestellte)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Privatforstbetriebe (alle Bundesländer mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg) (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
  • gute körperliche Verfassung: Teichabfischen, Transportieren gefüllter Fischbehälter
  • physische Ausdauer: Betreuen der Fische im Winter, Arbeitsspitzen
  • körperliche Wendigkeit: Abfischen der Teiche, Fischsortieren
  • Handgeschicklichkeit: Sortieren und Verarbeiten der Fische
  • Geruchs- und Geschmackssinn: Kontrollieren der Qualität und Frische
  • Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten im kalten Wasser und mit Desinfektionsmitteln
  • Kontaktfähigkeit: Verkaufen der Fische
  • Reaktionsfähigkeit: Lenken von Transportfahrzeugen

Betriebe/Lehrbetriebe:
FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen sind häufig Selbstständige oder mithelfende Familienangehörige in kleinen Familienbetrieben. Die meisten unselbstständig Erwerbstätigen sind bei Privatbetrieben der Fischereiwirtschaft, oft landwirtschaftliche Gutsbetriebe, beschäftigt. Ein Teil der Beschäftigten arbeitet auch in größeren Fischzuchtanstalten der Landesfischereiverbände und bei den Österreichischen Bundesforsten. Die meisten Betriebe gibt es in Niederösterreich, in Oberösterreich, in der Steiermark, in Kärnten und in Vorarlberg.

Lehrstellensituation:
In den land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufen führt der Weg zur Lehrabschlussprüfung oft nicht über eine normale Lehre, sondern über sonstige Ausbildungen (Lehrgänge an Schulen, Vorbereitungskurse und Ähnliches). Daher sind die Lehrlingszahlen nicht sehr aussagekräftig, wenn es um die Beurteilung der Ausbildungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft geht!
Die jährliche Gesamtzahl der Lehrlinge im Bereich "Fischereiwirtschaft" ist sehr niedrig, wobei es in den letzten Jahren einen Anstieg von ursprünglich weniger als 10 Personen auf zuletzt fast 20 Personen gegeben hat.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird deutlich häufiger von Männern als von Frauen erlernt. Früher hat es vereinzelt weibliche Lehrlinge gegeben, in den letzten 7 Jahren allerdings gar keine mehr.

Berufsaussichten:
Die Nachfrage nach Speisefisch ist in den letzten Jahren gestiegen. Rund 3.500 Tonnen Speisefisch werden in Österreich jährlich produziert. Die Fische werden meist direkt von den Erzeugerbetrieben vermarktet. Die österreichischen FischzüchterInnen profitieren von der gestiegenen Nachfrage.

Beschäftigungsaussichten:
Da es in Österreich nur sehr wenige größere Fischzuchtanstalten gibt, sind die Beschäftigungsmöglichkeiten eingeschränkt.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "FischereifacharbeiterIn", dem der Beruf "FacharbeiterIn Fischereiwirtschaft" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
FacharbeiterIn Fischereiwirtschaft (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 18 14 13 8 9 10 11 14 18 k.A.
weiblich 2 3 1 0 0 0 0 0 0 k.A.
gesamt 20 17 14 8 9 10 11 14 18 k.A.
Frauenanteil 10,0% 17,6% 7,1% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% k.A.
Quelle: ÖLAKT - Österreichischer Landarbeiterkammertag
Verwandte Lehrberufe Tabelle
FacharbeiterIn Fischereiwirtschaft
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

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Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der Fischerei bietet das Institut für Gewässerökologie, Fischerei, Biologie und Seenkunde in Scharfling/Salzburg. Da FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen auch Fahrzeuge lenken, ist der Besitz des Führerscheins für PKW Voraussetzung, der Besitz des Führerscheins für LKW günstig für die Ausübung des Berufes. Bei der Seefischerei ist auch das Schiffsführerpatent erforderlich.

Aufstiegsmöglichkeiten:

Da es sich bei den meisten Fischereibetrieben um Kleinbetriebe handelt, bestehen nur selten Chancen für einen innerbetrieblichen Aufstieg.

Selbstständige Berufsausübung:

FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen können ihren Beruf selbstständig ausüben. Die selbstständige Berufsausübung in der Land- und Forstwirtschaft ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden. Es ist möglich, eine Meisterprüfung abzulegen. Die Meisterprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "FischereimeisterIn" und zur Ausbildung von Lehrlingen.

Weiters besteht die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) für FischereiwirtschaftsfacharbeiterInnen in folgenden freien Gewerben:

  • Vermittlung von Fischerei- und Jagdgelegenheiten
  • Erzeugung von Lebensmitteln mit Ausnahme der reglementierten Nahrungsmittelerzeugung
  • Direktvertrieb

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

Weitere freie Gewerbe finden Sie hier: https://www.bmaw.gv.at/Services/Publikationen/Bundeseinheitliche-Liste-der-freien-Gewerbe.html

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