
GerichtvollzieherInnen (ExekutorInnen) treiben für Gläubiger Zahlungsforderungen ein. Als Vollziehungs- und ZustellungsbeamtInnen der Gerichte sind ihre Amtshandlungen gesetzlich genau geregelt. Wenn SchuldnerInnen zahlungsunwillig oder -unfähig sind, müssen GerichtsvollzieherInnen die Pfändung vollziehen. Darüber hinaus beschreiben und schätzen sie Grundstücke und Gebäude für mögliche Versteigerungen, notieren die InteressentInnen und übergeben schließlich die Immobilien den neuen EigentümerInnen. Außerdem legen sie auch den wirtschaftlichen Wert von Unternehmen fest.