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Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

PädagogInnen beschäftigen sich in der Theorie und in der Praxis mit der Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Ziel ist es, das Lernen und die Entwicklung von Menschen in den verschiedenen Altersgruppen zu fördern. Das Aufgabengebiet von PädagogInnen ist sehr vielfältig und abhängig vom Bereich, in dem sie tätig sind. In Schulen oder anderen Bildungseinrichtungen halten sie den Unterricht laut der vorgegebenen Lehrpläne oder Curricula ab, wählen Materialien aus und achten auf eine abwechslungsreiche Gestaltung, um das Interesse der Lernenden zu wecken. Zudem unterstützen sie SchülerInnen bzw. Studierende dabei, ihre Lernziele zu erreichen. Sie analysieren die Lernfortschritte und beraten sie bei der Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten, aber auch bei Problemen.

In Kindergärten und Jugendzentren sind PädagogInnen dafür zuständig, Aktivitäten zu planen und organisieren, die den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen entsprechen und ihre soziale und emotionale Entwicklung fördern. Ein weiteres Aufgabengebiet findet sich in der Erwachsenenbildung: Hier entwickeln PädagogInnen beispielsweise Schulungsmaßnahmen und Fortbildungskurse für die MitarbeiterInnen eines Unternehmens. PädagogInnen arbeiten oft mit anderen Fachleuten wie PsychologInnen, TherapeutInnen oder SozialarbeiterInnen zusammen. Meist sind PädagogInnen auf einen Bereich spezialisiert, wie z.B. Schulpädagogik, Sozialpädagogik oder Freizeitpädagogik.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Unterrichtsmaterialien zusammenstellen
  • Unterricht abwechslungsreich gestalten
  • Menschen beim Erreichen ihrer Lernziele unterstützen
  • Lernfortschritte analysieren
  • Freizeitaktivitäten organisieren
  • Individuelle Interessen und Bedürfnisse berücksichtigen
  • Schulungsmaßnahmen in Unternehmen konzipieren

 

Siehe auch:
  • Didaktische Fähigkeiten
  • Durchsetzungsvermögen
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Soziales
  • Gerne kreativ arbeiten
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationstalent
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Schulen
  • Horte
  • Jugendzentren
  • Internate
  • Öffentliche und private Tagesbetreuungseinrichtungen
  • Pädagogische Einrichtungen im Sozial- und Therapiebereich
  • Einrichtungen der Erwachsenenbildung
  • Öffentlicher Dienst (z.B. Schulämter)

In ganz Österreich besteht ein teils akuter Mangel an PädagogInnen in den verschiedenen Schulstufen sowie für unterschiedliche Unterrichtsgegenstände. Auch im Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung besteht eine starke Nachfrage nach qualifiziertem Personal. Zudem besteht ein leicht erhöhter Bedarf an psychosozialer Betreuung von Menschen in Problemlagen. Grundsätzlich sind die Perspektiven für PädagogInnen als sehr positiv einzuschätzen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "BildungswissenschafterIn", dem der Beruf "Pädagoge/Pädagogin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Grundlage für diesen Beruf bildet ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Fachhochschule, z.B. im Bereich der Bildungswissenschaft, Erziehungswissenschaften oder der Pädagogik. Für die Zulassung zum Studium muss, je nach Anbieter, ein Aufnahme- bzw. Bewerbungsverfahren absolviert werden. Wichtige Ausbildungsinhalte sind zum Beispiel Erziehungswissenschaft, Entwicklungspsychologie, Erziehungs- und Bildungstheorien, Sozialforschung, Sozialpädagogik und Statistik.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen. 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungen können beispielsweise an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen, bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Sozialpädagogik
  • Entwicklungsförderung
  • Freizeitpädagogik
  • Geragogik
  • Gesundheitspädagogik
  • Inklusionsbegleitung
  • Schulmanagement
  • Mentalcoaching

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in leitenden Funktionen, z.B. als Direktor/Direktorin einer Schule oder LeiterIn einer anderen Bildungseinrichtung oder sozialpädagogischen Einrichtung.

Eine selbstständige Berufsausübung ist möglich, z.B. im Rahmen des reglementierten Gewerbes "Lebens- und Sozialberatung" oder des freien Berufes "TrainerIn".

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe (BMDW).

Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

 

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