Start | AbfallwirtschaftstechnikerIn

Tätigkeitsmerkmale

AbfallwirtschaftstechnikerInnen sind für die Einhaltung der gesetzlich geregelten Vorschriften zur Abfallbeseitigung in einem Betrieb verantwortlich. Sie informieren und beraten BetriebsinhaberInnen hinsichtlich abfallwirtschaftlicher Fragen und organisieren die Umsetzung abfallrechtlicher Bestimmungen.

Sie sorgen dafür, dass die Verpflichtungen für die Sammlung, Behandlung, Lagerung, Beförderung sowie für die Ein- und Ausfuhr oder Durchfuhr von Abfällen verordnungsgerecht durchgeführt wird. AbfallwirtschaftstechnikerInnen sind auch für die fachgerechte Entsorgung von Problemstoffen zuständig. Zudem entwickeln und betreuen sie entsprechende Entsorgungsanlagen und Maschinen für die Abfallbehandlung und zum Recycling von Stoffen. Weiters entwickeln sie für den jeweiligen Betrieb Strategien, wie Abfälle verringert oder ganz vermieden werden können.

Der Aufgabenbereich wird vom österreichischen Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) definiert und in der jeweils aktuellen Fassung beschrieben. Das Abfallwirtschaftsgesetz legt Grundsätze für Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, energetische Verwertung und Abfallentsorgung fest.

Typische Aufgaben sind z.B.:

  • Betriebe über Abfallwirtschaft beraten und informieren
  • Einhaltung der abfallrechtlichen Bestimmungen kontrollieren
  • Abfallsammlung überwachen
  • Abfallvermeidung im Betrieb vorantreiben
  • Umweltschutzmaßnahmen umsetzen
  • Kosten für Abfallentsorgung kalkulieren
  • Problemstoffe fachgerecht entsorgen
  • Entsorgungsanlagen entwickeln und betreuen


Weitere Informationen zu der Funktion des/der Abfallbeauftragten finden Sie online auf dem Unternehmensservice Portal.

Siehe auch:
  • Durchsetzungsvermögen
  • Freude am Beraten
  • Interesse für Chemie und Physik
  • Interesse für Umweltschutz
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Organisationstalent
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Technisches Verständnis
  • Unempfindlich gegen Gerüche sein

Aufgrund des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes ist es erforderlich, dass jeder Betrieb ab 100 MitarbeiterInnen eine/n fachlich qualifizierte/n Abfallbeauftragte/n und eine Stellvertretung bestellt und der Behörde bekannt gibt. AbfallwirtschaftstechnikerInnen können daher in allen Branchen und in Betrieben unterschiedlicher Größe beschäftigt sein.

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Industriebetriebe mit eigenen Abfallentsorgungs- und Aufbereitungsanlagen
  • Wiederaufbereitungsunternehmen
  • Unternehmen im Bereich Abfallanlagenbau

Durch die zunehmende Notwendigkeit der Wiederverwertung von Plastik- und Kunststoffprodukten spielt vor allem das Recycling eine immer wichtigere Rolle. Es wird daher mit einem Anstieg der Nachfrage in der Recyclingbranche gerechnet. Dementsprechend können zusätzliche Kompetenzen sowie technische Qualifikationen in diesem Bereich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Zudem verbessern Kenntnisse zur Steigerung der Ressourceneffizienz die Berufsaussichten.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Abwasser- und AbfallwirtschaftstechnikerIn", dem der Beruf "AbfallwirtschaftstechnikerIn " zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Grundlage für die Ausübung des Berufs AbfalltechnikerIn bieten Ausbildungen in den Bereichen Chemie oder Chemieingenieurwesen mit entsprechenden Schwerpunkten wie Umwelttechnik, Umweltmanagement, Recyclingtechnik oder Verfahrenstechnik.

Zudem bieten Erwachsenenbildungsinstitutionen wie WIFI oder BFI spezielle Lehrgänge zur Ausbildung zum/zur Abfallbeauftragten an. Aufgrund der vielen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften müssen AbfallwirtschaftstechnikerInnen über fundierte juristische Kenntnisse, z.B. über das Abfallwirtschaftsrecht oder im Bereich Umweltrecht, verfügen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs oder Universitäten, z.B. in den Bereichen Umwelt oder Recycling. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungsangebote werden für unterschiedliche Bereiche angeboten, z.B.:

  • Abfallgesetze
  • Bio- und Umwelttechnik
  • Energie- und Umweltmanagement
  • Verfahrenstechnik
  • Recyclingtechnik
  • Umweltschutz
  • Nachhaltigkeit und Energieeffizienz

Aufstiegsmöglichkeiten im Industriebereich bestehen in erster Linie in Funktionen wie Teamleitung oder Abteilungsleitung. Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten gibt es auch in Management- und Führungsfunktionen im Umweltbereich. So bietet das WIFI z.B. Zertifizierungen zum/zur Umweltmanagementbeauftragten an.

Die selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen der freien Gewerbe "Abfallbeauftragter gem. § 11 Abfallwirtschaftsgesetz" und "Energiekostenberatung" sowie in den reglementierten Gewerben "Ingenieurbüros (Beratende IngenieurInnen)" und "Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Ein freies Gewerbe erfordert in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe (BMDW) und der Liste der freien Gewerbe (BMDW).

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