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Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.

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* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Tätigkeitsmerkmale

KranführerInnen steuern, bedienen und warten Kräne auf Baustellen sowie in Industrie- und Hafenanlagen. Sie transportieren die Kranteile zum Einsatzort, überwachen den fachgerechten Aufbau und sorgen dafür, dass der Kran betriebsbereit ist. Vor jedem Einsatz kontrollieren sie die technischen Funktionen und achten darauf, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

Beim Anheben, Bewegen und präzisen Absetzen schwerer Lasten wie Betonfertigteilen, Stahlträgern oder Holzbalken arbeiten KranführerInnen mit höchster Konzentration. Sie beurteilen den Schwerpunkt der Last, gleichen Pendelbewegungen aus und koordinieren die Arbeiten mit Fach- und Hilfskräften am Boden – meist über Funk oder mithilfe internationaler Handzeichen. Darüber hinaus führen sie Wartungs-, Prüf- und Instandhaltungsarbeiten durch und dokumentieren sämtliche Einsätze sowie Kontrollen in Arbeitsprotokollen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Kranteile zum Einsatzort transportieren 
  • Aufbau überwachen
  • Technische Funktionen kontrollieren
  • Wartungsarbeiten durchführen
  • Einsätze dokumentieren
  • Auge-Hand-Koordination
  • Gutes Sehvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Physische Ausdauer
  • Reaktionsfähigkeit
  • Schwindelfreiheit
  • Technisches Verständnis
  • Unempfindlich gegen Lärm sein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Bauunternehmen im Hoch- und Tiefbau
  • Industrieunternehmen, z.B. der Holz- oder Metallindustrie
  • Bergbaubetriebe
  • Speditionen
  • Schrottplätze
  • Häfen

Im Baunebengewerbe zeichnet sich eine stabile Entwicklung ab. Da Bauvorhaben immer anspruchsvoller werden, besteht ein großer Bedarf an hochspezialisiertem Personal, um Projekte auch unter schwierigen geologischen oder räumlichen Bedingungen sicher umzusetzen. Besonders dynamisch entwickelt sich der Bereich rund um die Gebäudehülle und den Schutz der Bausubstanz. Gründe dafür sind der große Sanierungsbedarf und die wachsende Bedeutung von Recycling und Nachhaltigkeit in der Bauwirtschaft. Trotz des technologischen Wandels bleibt das Baunebengewerbe aufgrund der Unverzichtbarkeit spezialisierter handwerklicher und technischer Leistungen ein krisensicherer Bereich mit einer dauerhaft hohen Nachfrage nach qualifiziertem Personal.

Zusatzqualifikationen für verschiedene Krantypen – wie Dreh-, Lauf-, Bock- oder Portalkräne – können die Chancen für KranführerInnen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Wichtig sind auch Kenntnisse der geltenden Sicherheitsvorschriften sowie der fachgerechten Sicherung und Beförderung von Lasten. Der sichere Umgang mit digital gesteuerten Krananlagen sowie ein Führerschein der Klasse B sind ebenfalls von Vorteil.

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zum AMS-JobBarometer. Dort finden Sie weiterführende Informationen zu den Arbeitsmarktaussichten für das Berufsbündel "Kran- und BaumaschinenführerIn", dem der Beruf "KranführerIn" zugeordnet ist, wie z.B. Informationen zu Trends, Anzahl der Inserate oder häufig nachgefragten Kompetenzen:

AMS-JobBarometer

Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.

offene Job-Angebote

Es gibt keine gesetzlich geregelte Ausbildung, allerdings ist die Ablegung einer Kranführerprüfung für eine Berufsausübung gesetzlich vorgeschrieben. Weiters wird für KranführerInnen ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt. Die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten können betriebsintern oder im Zuge einer Kurzausbildung erworben werden, z.B.:

  • bfi: "Lauf-, Bock- und Portalkrane über 300 kNm"
    Dauer: 24 Lehreinheiten
  • WIFI: "Ausbildung am Fahrzeug- und Ladekran über 300 kNm"
    Dauer: 50 Lehreinheiten
Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

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