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Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.

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* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Tätigkeitsmerkmale

VisagistInnen gestalten mit Make-up das Erscheinungsbild ihrer KundInnen. Je nach Anlass und gewünschtem Look setzen sie dabei unterschiedliche Techniken und kosmetische Produkte ein, etwa für Hochzeiten, Fotoshootings oder Film- und Fernsehproduktionen. Zunächst stimmen sie ihre Vorgehensweise mit ihren KundInnen oder dem jeweiligen Produktionsteam ab und berücksichtigen dabei die gewünschte Wirkung, die Lichtverhältnisse sowie die Anforderungen der Kamera.

Nach der sorgfältigen Vorbereitung der Haut kaschieren sie beispielsweise Rötungen, Narben oder andere Unebenheiten und setzen Augen, Lippen oder Brauen gezielt in Szene. Dabei kommen unter anderem Foundations, Puder, Rouge, Mascara, Lippenprodukte sowie Pinsel, Schwämmchen und weitere Werkzeuge zum Einsatz. Auch das Formen von Augenbrauen sowie das Anbringen künstlicher Wimpern kann zum Aufgabenbereich gehören. Häufig vermitteln VisagistInnen ihr Know-how auch in Form von Schminkkursen, Workshops oder individuellen Styling- und Typberatungen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Make-up passend zum Anlass gestalten
  • Unterschiedliche Techniken und Produkte einsetzen
  • Haut vorbereiten
  • Rötungen, Narben und Unebenheiten kaschieren
  • Augen, Lippen und Brauen in Szene setzen
  • Augenbrauen gestalten
  • Künstliche Wimpern anbringen
  • Schminkkurse und Workshops durchführen
  • Auge-Hand-Koordination
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gepflegtes Erscheinungsbild
  • Gerne kreativ arbeiten
  • Interesse für Schönheitspflege
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Farben
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Sinn für Sauberkeit und Hygiene
  • Unempfindlichkeit der Haut

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Kosmetiksalons
  • Friseursalons
  • Parfümerien
  • Drogerien
  • Fotoagenturen
  • Modelagenturen
  • Film- und Fernsehgesellschaften
  • Theater- und Festspielstätten

Die Berufsaussichten in allen Schönheitspflegeberufen sind durch das hohe Schönheits- und Modebewusstsein, das auch bei Männern zunimmt, insgesamt positiv. Allerdings gibt es einen hohen Preis- und Konkurrenzdruck zwischen den Unternehmen dieses Bereichs. Beschäftigte in Schönheitspflegeberufen haben daher häufig eingeschränkte Verdienstmöglichkeiten und Aufstiegschancen. Sie arbeiten oft auch an Wochenenden und in den Abendstunden. Viele Angestellte dieser Branche sind nur teilzeitbeschäftigt, doch immer mehr Personen machen sich als EinzelunternehmerInnen selbstständig. VisagistInnen können zum Beispiel im Rahmen des reglementierten Gewerbes "Kosmetik (Schönheitspflege)" selbstständig tätig sein.

Generell werden die Erweiterung des Service-Angebots, eine gute Kundenbindung und kompetente Beratung für Schönheitspflegeberufe immer wichtiger. Durch gefragte Mehrfachqualifikationen können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zusätzlich verbessert werden.
 

Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.

offene Job-Angebote

Für diesen Beruf gibt es keine gesetzlich geregelte Ausbildung. Eine gute Voraussetzung für die Ausübung des Berufs bietet auch ein Lehrabschluss als KosmetikerIn, FriseurIn und PerückenmacherIn (StylistIn) oder MaskenbildnerIn.
Die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten können aber auch betriebsintern oder im Rahmen einer Kurz- oder Spezialausbildung erworben werden.

  • bfi: "VisagistIn"
    Dauer: 120 Lehreinheiten
  • WIFI: " Ausbildung zum Visagisten und Make-up-Artist - Diplom-Lehrgang "
    Dauer: 464 Lehreinheiten
  • Austrian's Make-up School: "Make-up Artist professional"
    Dauer: 14 Wochen
Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

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