Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.
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MusikerInnen erarbeiten, interpretieren und spielen Tonwerke der klassischen Musik oder der Unterhaltungsmusik. Zur klassischen Musik zählen beispielsweise symphonische Orchesterwerke oder Kammermusik. Unter Unterhaltungsmusik versteht man z.B. Jazz, Pop, Rock oder Volkstümliche Musik. MusikerInnen arbeiten als SolistInnen oder in Gruppen, also in Orchestern, Ensembles oder Bands. Ihre berufliche Tätigkeit besteht aus Üben, Probenarbeit, Aufführungen sowie Studio-Aufnahmen. Im Bereich der populären Musik kann auch Gesang dazukommen.
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:
Einige MusikerInnen finden an Opernhäusern, in Symphonie- oder Rundfunkorchestern feste Engagements oder werden Mitglieder von Musikgruppen oder sonstigen Ensembles. Viele MusikerInnen arbeiten aber an den Musiktheatern oder in den Rundfunksendern nur für die Dauer einer Produktion oder werden von Musikproduktionsfirmen nur für die Arbeit an einem einzelnen Musikalbum bezahlt. Daraus ergibt sich eine gewisse Unsicherheit in ihrem Erwerbsleben.
Viele MusikerInnen erteilen Instrumentalunterricht.
Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.
Es gibt keine gesetzlich geregelte Ausbildung für diesen Beruf. Ein abgeschlossenes Studium wird in der Regel für eine professionelle Berufsausübung vorausgesetzt.
Es gibt darüber hinaus verschiedene private Angebote für Instrumentalunterricht, beispielsweise in Sommerakademien, sowie zahlreiche Kurse und Workshops bei Erwachsenenbildungsinstitutionen.