Start | LehrerIn für die Sekundarstufe Berufsbildung - Forstwirtschaft

Hinweis

Dieser Beruf ist eine Spezialisierung des Berufs LehrerIn für die Sekundarstufe Berufsbildung. Weiterführende Informationen finden Sie in der Beschreibung von LehrerIn für die Sekundarstufe Berufsbildung (UNI/FH/PH).

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

LehrerInnen für Forstwirtschaft unterrichten SchülerInnen von der 9. bis zur 13. Schulstufe an berufsbildenden Schulen im Bereich Forstwirtschaft, z.B. in Unterrichtsgegenständen wie Waldökologie und Waldbau, Forst- und Umweltschutz, Jagdwesen und Fischerei, Landwirtschaft, Holzprodukte und Bioenergie, Forst- und Arbeitstechnik, Vermessung und Forsteinrichtung oder Bauwesen und alpine Naturgefahren. Ziel ist es, die SchülerInnen auf eine berufliche Tätigkeit in der Forstwirtschaft vorzubereiten.

LehrerInnen für Fortwirtschaft vermitteln den SchülerInnen forstwirtschaftliches Fachwissen, z.B. über die verschiedenen Baum- und Pflanzenarten, die Funktionen von Wäldern, klimatische Einflussfaktoren, die Bewirtschaftung und Pflege von Wäldern, Bodenkunde, Aufforstungsmethoden, den Schutz von tierischen Waldbewohnern oder über Rechtsvorschriften in der Land- und Forstwirtschaft. Zudem lehren sie Fachwissen über das Jagdwesen und die Fischerei, z.B. über die verschiedenen Fisch- und Wildtierarten, über ethische Grundsätze bei der Jagd und unterschiedliche Fischfangmethoden sowie im Bereich der Holzwirtschaft. Neben dem theoretischen Fachwissen wird in den fachpraktischen Fächern dieses Wissen auch in der Praxis vermittelt.

Den Unterricht planen LehrerInnen für Forstwirtschaft nach dem vorgegebenen Lehrplan und wählen die geeigneten Unterrichtsmaterialen sowie die passenden didaktischen Methoden aus. Weiters bereiten sie praktische Übungen vor, korrigieren Hausübungen und benoten die Leistungen der SchülerInnen. Sie vermitteln auch soziale und persönliche Kompetenzen und fördern die SchülerInnen in ihren individuellen Fähigkeiten und Interessen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Unterricht vorbereiten
  • Forstwirtschaftliches Fachwissen vermitteln
  • Praktische Übungen anleiten
  • Exkursionen organisieren und durchführen
  • Unterrichtsverlauf dokumentieren
  • Leistungen der SchülerInnen beurteilen
  • Besprechungen mit KollegInnen durchführen
Siehe auch:
  • Didaktische Fähigkeiten
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Natur
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationstalent
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen:

  • Fachschulen für Land- und Forstwirtschaft
  • Landwirtschaftliche Fachschulen
  • Höhere Lehranstalten für Forstwirtschaft
  • Berufsschulen
  • Ländliches Fortbildungsinstitut
  • Land- und forstwirtschaftlicher Beratungs- und Förderungsdienst
  • Natur- und Umweltschutzbehörden

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "LehrerIn für die Sekundarstufe Berufsbildung", dem der Beruf "LehrerIn für die Sekundarstufe Berufsbildung - Forstwirtschaft" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

LehrerInnen für Forstwirtschaft verfügen in der Regel über eine Ausbildung an der Wiener Hochschule für Umwelt- und Agrarpädagogik. Die Berechtigung für das Lehramt an mittleren und höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen kann für MaturantInnen jeglicher Schultypen nach Absolvierung des Bachelorstudiums "Agrarbildung und Beratung" im Ausmaß von 240 ECTS (mindestens 8 Semester) erlangt werden. Zulassungsvoraussetzung ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung erlangt wird, sowie die positive Absolvierung des Zulassungsverfahrens. AbsolventInnen einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Schule können bis zu 50 ECTS angerechnet werden, wodurch die Studienzeit verkürzt werden kann.

Weiters besteht die Möglichkeit, die Berechtigung für das Lehramt im Rahmen des Bachelorstudiums "Agrarbildung und Beratung für BerufspraktikerInnen" im Ausmaß von 240 ECTS (mindestens 7 Semester) zu erlangen. Voraussetzungen, um dieses Studium beginnen zu können, sind entweder der erfolgreiche Abschluss einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Schule sowie 3 Jahre Berufserfahrung oder eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung im Bereich Landwirtschaft. Zudem muss ein Zulassungsverfahren durchlaufen werden. Je nach Vorbildung werden durch Abschluss dieses Studiums unterschiedliche Berechtigungen erlangt. So erlangen MeisterInnen lediglich das Lehramt für den fachpraktischen Unterricht.

Nach Abschluss eines der beiden Bachelorstudien besteht die Möglichkeit, das Masterstudium "Agrarpädagogik und Beratung" im Ausmaß von 60 ECTS (mindestens 2 Semester) zu absolvieren. Mit Abschluss dieses Studiums wird die Qualifikation Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung erlangt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Hochschulen mit einem Diplom- oder Master-Abschluss bieten Doktoratsstudien an Universitäten, z.B. im Bereich Bildungswissenschaften. Zudem besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines sogenannten "Erweiterungsstudiums" ein zusätzliches Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung zu studieren. Diese Zusatzqualifikation berechtigt dazu, in diesem Unterrichtsfach oder dieser Spezialisierung zu unterrichten.

Für PflichtschullehrerInnen besteht in ganz Österreich eine verpflichtende Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von 15 Jahresstunden, die im Zusammenhang mit der Lehrtätigkeit stehen.

Berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten für alle Schulformen bieten vor allem die Pädagogischen Hochschulen und Universitäten in Form von Seminaren und Hochschullehrgängen an. Viele Lehrgänge sind zertifiziert und meist mit neuen Qualifikationen verbunden, die dazu berechtigen, erweiterte Aufgaben im Schulwesen zu übernehmen.

Für den Bereich der berufsbildenden Schulen bzw. der Berufsschulen werden von den Pädagogischen Hochschulen spezifische Fortbildungen angeboten, die einen expliziten Schwerpunkt auf die einzelnen Fachbereiche legen. Fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik bestehen z.B. zu folgenden Themen:

  • Lebensraum Wald
  • Umweltschutz
  • Wildkräuter
  • Biodiversität
  • Fischverarbeitung
  • Landwirtschaft
  • Bodenkunde
  • Agrarkommunikation

Zudem können Weiterbildungen bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Konfliktmanagement, Legasthenie oder Lerncoaching.

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