Friedhofs- und ZiergärtnerIn
Berufsbereiche: Landwirtschaft, Gartenbau, ForstwirtschaftAusbildungsform: Lehre
Infos zur Lehrlingsentschädigung (Lehrlingseinkommen)
Tätigkeitsmerkmale
Die Arbeit auf Friedhöfen verlangt Einfühlungsvermögen und Taktgefühl. Bei der Gestaltung von Gräbern haben Friedhofs- und ZiergärtnerInnen engen Kontakt mit trauernden Menschen. Das Andenken an die Verstorbenen soll durch eine passende Grabgestaltung bewahrt werden. Von den mit dieser Aufgabe betrauten Personen verlangt das sowohl Kreativität als auch Perfektion, denn oft haben die Hinterbliebenen genaue Vorstellungen von der Gestaltung des Grabes. Aber auch die Beratung ist dabei sehr wichtig. Friedhofs- und ZiergärtnerInnenen informieren ihre KundInnen über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Pflanzen, über Blütezeiten und Witterungsverhältnisse.
Bei der Anlage und Gestaltung der Grabstätten bepflanzen die Friedhofs- und ZiergärtnerInnen je nach Kundenwunsch die Grabfläche mit Rasen, bodenbedeckenden Pflanzen, Hecken oder Blumen wie Chrysanthemen und Begonien. Sie düngen und gießen die Grabpflanzen und beseitigen das Unkraut durch Ausjäten oder durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die benötigten Zierpflanzen ziehen sie in Glashäusern oder auf Freilandflächen. Im Glashaus gezogene Pflanzen bereiten sie durch Umsetzen in Mistbeete auf die Verwendung im Freien vor.
Zur Anlage eines Grabes stellen die Friedhofs- und ZiergärtnerInnen gemeinsam mit ihren MitarbeiterInnen die den Kundenwünschen entsprechenden Materialien und Pflanzen zusammen und transportieren sie zur Grabstätte. Dort entfernen sie die meist bereits vorhandene provisorische Bepflanzung und tragen mit Schaufel und Spaten Pflanzenerde und Düngemittel auf die Grabstätte auf. Mit Rechen, Spaten und Grabgabel bringen sie das Erdreich auf das gewünschte Niveau und gleichen Höhenunterschiede aus. Nach der Bodenvorbereitung legen die Friedhofs- und ZiergärtnerInnen die Grabbepflanzung an. Für die Rasenfläche verwenden sie in der Regel einen Fertigrasen, der mit dem Rasenmesser auf die benötigten Maße zugeschnitten wird. Sie legen die Rasenstücke auf das Erdreich, festigen die Rasenkanten mit einem Holzhammer und bewässern die Rasenfläche. Anschließend füllen sie die für die Zierpflanzen vorgesehenen Flächen mit Komposterde auf, sodass eine leichte Bodenerhebung entsteht. In das so entstandene Beet setzen sie die vom Kunden gewünschten Zierpflanzen. Ist die Bepflanzung fertig, gießen sie diese ein und säubern die Grabstätte.
Weiters übernehmen Friedhofs- und ZiergärtnerInnen die Pflege der allgemeinen Friedhofsbegrünung und führen Baumschnitte durch. Sie fertigen auch Dekorationen für Trauerfeiern (Grabschmuck) an und helfen beim Verkauf im Verkaufsladen mit, der häufig an Friedhofs- und Ziergärtnereien angeschlossen ist. Fallweise führen sie Reparaturarbeiten an den verwendeten Maschinen und Geräten durch.
Die Arbeit auf Friedhöfen verlangt Einfühlungsvermögen und Taktgefühl. Bei der Gestaltung von Gräbern haben Friedhofs- und ZiergärtnerInnen engen Kontakt mit trauernden Menschen. Das Andenken an die Verstorbenen soll durch eine passende Grabgestaltung bewahrt werden. Von den mit dieser Aufgabe betrauten Personen verlangt das sowohl Kreativität als auch Perfektion, denn oft haben die Hinterbliebenen genaue Vorstellungen von der Gestaltung des Grabes. Aber auch die Beratung ist dabei sehr wichtig. Friedhofs- und ZiergärtnerInnenen informieren ihre KundInnen über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Pflanzen, über Blütezeiten und Witterungsverhältnisse.
Bei der Anlage und Gestaltung der Grabstätten bepflanzen die Friedhofs- und ZiergärtnerInnen je nach Kundenwunsch die Grabfläche mit Rasen, bodenbedeckenden Pflanzen, Hecken oder Blumen wie Chrysanthemen und Begonien. Sie düngen und gießen die Grabpflanzen und beseitigen das Unkraut durch Ausjäten oder durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die benötigten Zierpflanzen ziehen sie in Glashäusern oder auf Freilandflächen. Im Glashaus gezogene Pflanzen bereiten sie durch Umsetzen in Mistbeete auf die Verwendung im Freien vor.
Zur Anlage eines Grabes stellen die Friedhofs- und ZiergärtnerInnen gemeinsam mit ihren MitarbeiterInnen die den Kundenwünschen entsprechenden Materialien und Pflanzen zusammen und transportieren sie zur Grabst…
Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)
Friedhofs- und ZiergärtnerIn | |||||
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Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) | |||||
Friedhofsgärtnereigewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2020
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Gewerbliche Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetriebe Österreichs (mit Ausnahme der Friedhofsgärtner) (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2020
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- Physische Ausdauer: Arbeiten im Freien, Witterungseinflüsse
- Handgeschicklichkeit: Auspflanzen der Jungkulturen
- Unempfindlichkeit der Haut: Verschmutzung durch Erde, Düngemittel
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten mit Helfern
- gestalterische Fähigkeit: Auswählen und Zusammenstellen der Pflanzen, Gestalten der Beete
Betriebe/Lehrbetriebe: Friedhofs- und ZiergärtnerInnen sind meist in kleinen und mittleren gewerblichen Friedhofs- und Ziergärtnereien beschäftigt. Eine geringe Zahl arbeitet im öffentlichen Dienst - in Bundes- und Stadtgärten oder Friedhofsgärtnereien der Gemeinden. Die meisten Friedhofs- und Ziergärtnereien befinden sich in größeren Städten.
Lehrstellensituation: Lehrlinge werden fast ausschließlich in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Steiermark und Oberösterreich ausgebildet. Im Laufe der letzten Jahre hat sich die Zahl der Lehrlinge mehr als halbiert und liegt nun bei insgesamt weniger als 20 Personen pro Jahr österreichweit.
Unterschiede nach Geschlecht: In den letzten Jahren ist der Frauenanteil unter den Lehrlingen in diesem Beruf gesunken und beträgt rund ein Drittel.
Berufsaussichten: Friedhofs- und ZiergärtnerInnen profitieren von der erhöhten Nachfrage nach Grabstättengestaltung und -pflege.
Beschäftigungsaussichten: Die Beschäftigungsaussichten sind insgesamt stabil. Fachkräfte werden insbesondere in Ballungszentren immer wieder gesucht.
Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Friedhofs- und ZiergärtnerIn", dem der Beruf "Friedhofs- und ZiergärtnerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.
- Niederösterreich
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Lehre Friedhofs- und ZiergärtnerIn (öffnen)
LehreLandesberufsschule Langenlois (öffnen)
3550 Langenlois, Walterstraße 35
Tel.: +43 (0)2734 / 25 02, Fax: +43 (0)2734 / 25 02 -30, http://www.lbslangenlois.ac.at/
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- Oberösterreich
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Lehre Friedhofs- und ZiergärtnerIn (öffnen)
LehreBerufsschule Linz 10 - Expositur Ritzlhof (öffnen)
4053 Haid/Ansfelden, Kremstalstraße 124
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -36670, Fax: +43 (0)732 77 20 -236699, https://www.bs-linz10.ac.at/
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- Wien
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Lehre Friedhofs- und ZiergärtnerIn (öffnen)
LehreBerufsschule für Gartenbau und Floristik (öffnen)
1220 Wien, Donizettiweg 31
Tel.: +43 (0)1 / 599 16 -95860, Fax: +43 (0)1 / 599 16 -9995860, https://bsgf.schule.wien.at
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Friedhofs- und ZiergärtnerIn (inkl. Doppellehren) | ||||||||||
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Anz./Jahr | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
männlich | 25 | 24 | 22 | 11 | 11 | 13 | 10 | 9 | 10 | 5 |
weiblich | 23 | 23 | 17 | 14 | 12 | 11 | 9 | 4 | 6 | 5 |
gesamt | 48 | 47 | 39 | 25 | 23 | 24 | 19 | 13 | 16 | 10 |
Frauenanteil | 47,9% | 48,9% | 43,6% | 56,0% | 52,2% | 45,8% | 47,4% | 30,8% | 37,5% | 50,0% |
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich | ||||||||||
Friedhofs- und ZiergärtnerIn | ||||||||||
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Verwandte Lehrberufe | LAP-Ersatz * | |||||||||
FloristIn | nein | |||||||||
Garten- und GrünflächengestalterIn - Schwerpunkt Greenkeeping | nein | |||||||||
Garten- und GrünflächengestalterIn - Schwerpunkt Landschaftsgärtnerei | nein | |||||||||
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz |
Landwirtschaftliche Fachschule, Fachrichtung Gartenbau; Höhere Lehranstalt für Gartenbau (Ausbildungszweige "Garten- und Landschaftspflege" oder "Erwerbsgartenbau").
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
Aufstiegsmöglichkeiten:
Friedhofs- und ZiergärtnerInnen können zu PartieführerInnen, ObergärtnerInnen und GärtnermeisterInnen aufsteigen. Im öffenlichen Dienst bei kommunalen Friedhofsgärtnereien bestehen zusätzliche Aufstiegsmöglichkeiten zu BetriebsinspektorInnen und BetriebsoberinspektorInnen.
Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für Friedhofs- und ZiergärtnerInnen im Handwerk "GärtnerIn, FloristIn" (verbundenes Handwerk, Befähigungsnachweis erforderlich).
Weiters können Friedhofs- und ZiergärtnerInnen das freie Gewerbe "Friedhofsgärtnerei" ausüben.
Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.