Start | LehrerIn für die Sekundarstufe Allgemeinbildung - Bildnerische Erziehung

Hinweis

Dieser Beruf ist eine Spezialisierung des Berufs LehrerIn für die Sekundarstufe Allgemeinbildung. Weiterführende Informationen finden Sie in der Beschreibung von LehrerIn für die Sekundarstufe Allgemeinbildung (UNI/FH/PH).

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

LehrerInnen für bildnerische Erziehung unterrichten SchülerInnen von der 5. bis zur 13. Schulstufe in theoretischen und praktischen Grundlagen in den Bereichen Kunst und Kultur. Sie unterrichten z.B. an Mittelschulen, allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) oder an berufsbildenden Schulen (BMHS). Sie vermitteln den SchülerInnen künstlerische Fertigkeiten, z.B. verschiedene Mal- und Zeichentechniken, und bringen ihnen auch die österreichische Kunstgeschichte und andere kulturelle Themen näher.

Das Unterrichtsfach "Bildnerische Erziehung" befasst sich mit der Kunst und Kultur in der Gegenwart und in vergangenen Epochen sowie mit künstlerischer Gestaltung, visuellen Eindrücken und der Rolle des Sinnlichen. LehrerInnen für bildnerische Erziehung versuchen, das Interesse der SchülerInnen an Kunst sowie ihre Fantasie und ihr Gestaltungsvermögen zu wecken und regen sie zur Wahrnehmung von Kunst und Kultur an. Sie bereiten den Unterricht entsprechend dem vorgegebenen Lehrstoff vor und planen den Einsatz verschiedener Kunstmaterialien und -methoden. Neben den unterschiedlichen Kunstpraktiken vermitteln sie zudem auch theoretisches Wissen über verschiedene künstlerische Themenfelder, wie z.B. Malerei, Grafik, Fotografie, Architektur oder Videokunst.

LehrerInnen für bildnerische Erziehung wenden in ihrem Unterricht verschiedene pädagogische und didaktische Methoden an, um die Kreativität der SchülerInnen, ihr kulturelles Bewusstsein sowie ihre kommunikativen Fähigkeiten zu stärken und sie in ihren individuellen Interessen und Möglichkeiten zu fördern. Sie organisieren Exkursionen in Museen und Kunstgalerien und planen gemeinsam mit den SchülerInnen künstlerische Aktivitäten und Projekte.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Unterrichtsmaterialien bereitstellen
  • Fachinhalte vermitteln
  • Praktische Tätigkeiten und Kunstprojekte anleiten
  • Ausflüge organisieren und durchführen
  • Aufzeichnungen zum Unterrichtsverlauf führen
  • Leistungen der SchülerInnen beurteilen
  • Besprechungen mit KollegInnen durchführen
Siehe auch:

LehrerInnen für bildnerische Erziehung unterrichten SchülerInnen von der 5. bis zur 13. Schulstufe in theoretischen und praktischen Grundlagen in den Bereichen Kunst und Kultur. Sie unterrichten z.B. an Mittelschulen, allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) oder an berufsbildenden Schulen (BMHS). Sie vermitteln den SchülerInnen künstlerische Fertigkeiten, z.B. verschiedene Mal- und Zeichentechniken, und bringen ihnen auch die österreichische Kunstgeschichte und andere kulturelle Themen näher.

Das Unterrichtsfach "Bildnerische Erziehung" befasst sich mit der Kunst und Kultur in der Gegenwart und in vergangenen Epochen sowie mit künstlerischer Gestaltung, visuellen Eindrücken und der Rolle des Sinnlichen. LehrerInnen für bildnerische Erziehung versuchen, das Interesse der SchülerInnen an Kunst sowie ihre Fantasie und ihr Gestaltungsvermögen zu wecken und regen sie zur Wahrnehmung von Kunst und Kultur an. Sie bereiten den Unterricht entsprechend dem vorgegebenen Lehrstoff vor und planen den Einsatz verschiedener Kunstmaterialien und -methoden. Neben den unterschiedlichen Kunstpraktiken vermitteln sie zudem auch theoretisches Wissen über verschiedene künstlerische Themenfelder, wie z.B. Malerei, Grafik, Fotografie, Architektur oder Videokunst.

LehrerInnen für bildnerische Erziehung wenden in ihrem Unterricht verschiedene pädagogische und didaktische Methoden an, um die Kreativität der SchülerInnen, ihr kulturelles Bewusstsein sowie ihre kommunikativen Fähigkeiten zu stärken und sie in ihren individuellen Interessen und Möglichkeiten zu fördern. Sie organisieren Exkursionen in Museen und Kunstgalerien und planen gemeinsam mit den SchülerInnen künstlerische Aktivitäten und Projekte.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Unterrichtsmaterialien bereitstellen
  • Fachinhalte vermitteln
  • Praktische Tätigkeiten und Kunstprojekte anleiten
  • Ausflüge organisieren und durchführen
  • Aufzeichnungen zum Unterrichtsverlauf führen
  • Leistungen der SchülerInnen beurteilen
  • Besprechungen mit KollegInne…
  • Auge-Hand-Koordination
  • Didaktische Fähigkeiten
  • Durchsetzungsvermögen
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gerne kreativ arbeiten
  • Interesse für Kunst und Kultur
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Sinn für Farben
  • Sinn für Formen
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen:

  • Mittelschulen (MS)
  • Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS)
  • Berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMS/BHS)
  • Kunstschulen
  • Öffentliche und private Tagesbetreuungseinrichtungen
  • Erwachsenenbildungseinrichtungen

Je nach Unterrichtsfach ist der Bedarf an LeherInnen unterschiedlich hoch. Zum Teil bestehen Aussichten auf eine Karriere in unterschiedlichen Bereichen, die einen Bildungsbezug aufweisen, etwa im Verlagswesen, in der Gestaltung von Medien für den Unterricht und für die Vermittlung von Kunst im außerschulischen Bereich.

LehrerInnen für das Fach Bildnerische Erziehung verfügen über wichtige Schlüsselkompetenzen. Sie haben die Fähigkeit zur Planung, Gestaltung, Beobachtung und Evaluation von Unterricht. Das umfasst auch Kenntnisse zur Anwendung der und die Vermittlung kunstwissenschaftlicher Methoden, sind auch in unterschiedlichen Bereichen stark gefordert, z.B. in der politischen Bildungsarbeit oder im Sozialwesen.

Außerdem gilt seit dem Schuljahr 2018/2029 der verordnete Lehrplan zur verbindlichen Übung "Digitale Grundbildung" in den österreichischen Schulen der Sekundarstufe 1. Auch hier können sich LehrerInnen engagieren. Diese Neuerung vergrößert nämlich den Bedarf an professionell ausgebildeten LehrerInnen für diesem Bereich. Zu den Kernbereichen der medienpädagogischen Arbeit gehört der Einsatz innovativer Unterrichtsformen. Ebenso müssen die LehrerInnen ihre SchülerInnen bei der Entwicklung digitaler Fertigkeiten und Kompetenzen unterstützen und fördern. Infos bietet z.B. auch die Website themen.schule.at und das Tiroler Bildungsservice.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "LehrerIn für die Sekundarstufe Allgemeinbildung", dem der Beruf "LehrerIn für die Sekundarstufe Allgemeinbildung - Bildnerische Erziehung" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Lehramtsausbildung der Sekundarstufe Allgemeinbildung mit dem Unterrichtsfach "Bildnerische Erziehung" erfolgt in Kooperation von Pädagogischen Hochschulen (PH), Universitäten und privaten Hochschulen. Das Studium ist in ein Bachelorstudium im Ausmaß von 240 ECTS-Punkten (mindestens 8 Semester) und ein Masterstudium im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten (mindestens 4 Semester) gegliedert. Neben dem Unterrichtsfach "Bildnerische Erziehung" muss im Rahmen des Lehramtsstudiums für die Sekundarstufe Allgemeinbildung noch ein zweites Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung gewählt werden. Nach dem LehrerInnen-Dienstrecht ist es für JunglehrerInnen notwendig, 5 Jahre nach ihrem Bachelorabschluss ein Masterstudium abzuschließen, um in ein unbefristetes Dienstverhältnis eintreten zu können.

Die allgemeine Voraussetzung für ein Bachelorstudium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. Um für das Lehramtsstudium zugelassen zu werden, müssen weiters Aufnahme- und Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen werden, in denen die studien- und berufsbezogene Eignung überprüft wird. Für das Lehramt im Unterrichtsfach "Bildnerische Erziehung" muss zudem eine fachliche Eignungsprüfung zur Feststellung der künstlerischen Eignung abgelegt sowie eine Präsentationsmappe mit eigenen künstlerischen Arbeiten vorgelegt werden.

Voraussetzung für ein Masterstudium für das Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung mit dem Unterrichtsfach "Bildnerische Erziehung" ist der Abschluss eines Bachelorstudiums für das Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung mit dem Unterrichtsfach "Bildnerische Erziehung".

Im ersten Dienstjahr werden LehrerInnen im Rahmen der sogenannten "Induktionsphase" in den Beruf eingeführt. Mehr Informationen dazu sowie zu Zugangsregelungen und Kooperation der verschiedenen Hochschulen finden Sie in der Beschreibung des Berufs LehrerIn für die Sekundarstufe Allgemeinbildung (UNI/FH/PH) im Abschnitt Ausbildung sowie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Ein weitere Möglichkeit, um als LehrerIn für die Sekundarstufe Allgemeinbildung tätig zu sein, bietet der Hochschullehrgang Quereinstieg, der ab dem Studienjahr 2023/2024 an den meisten Pädagogischen Hochschulen durchgeführt wird. An einigen Pädagogischen Hochschulen werden die Lehrgänge bereits im Wintersemester 2022/2023 angeboten. Der Hochschullehrgang dauert 4 bis 6 Semester und qualifiziert für ein bestimmtes Unterrichtsfach. Das Angebot der Hochschullehrgänge für den Quereinstieg richtet sich jeweils nach dem bestehenden Bedarf.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Hochschulen mit einem Diplom- oder Master-Abschluss bieten Doktoratsstudien an Universitäten, z.B. im Bereich Bildungswissenschaften. Zudem besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines sogenannten Erweiterungsstudiums ein zusätzliches Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung zu studieren. Diese Zusatzqualifikation berechtigt dazu, in diesem Unterrichtsfach oder dieser Spezialisierung zu unterrichten.

Für PflichtschullehrerInnen besteht in ganz Österreich eine verpflichtende Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von 15 Jahresstunden, die im Zusammenhang mit der Lehrtätigkeit stehen.

Berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten für alle Schulformen bieten vor allem die Pädagogischen Hochschulen und Universitäten in Form von Seminaren und Hochschullehrgängen an. Viele Lehrgänge sind zertifiziert und meist mit neuen Qualifikationen verbunden, die dazu berechtigen, erweiterte Aufgaben im Schulwesen zu übernehmen. Weiterbildungsinhalte an Hochschulen für LehrerInnen für bildnerische Erziehung sind z.B.:

  • Kunst
  • Bildwissenschaften
  • Fotografie
  • Malerei
  • Freizeitpädagogik
  • Theaterpädagogik
  • Schulmanagement
  • Fachdidaktik

Zudem können Weiterbildungen bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Konfliktmanagement, Legasthenie oder Lerncoaching.

Lehrpersonen können eine Position als Schulleiterin/Schulleiter anstreben. Zu einem sehr geringen Teil bestehen Beschäftigungsmöglichkeiten in den Bildungsdirektionen der Länder. LehrerInnen können bei der Gestaltung von Lehrmitteln mitwirken oder Gutachtertätigkeiten für Lehrmittel (z.B. Schulbücher) durchführen.

Grundsätzlich bestehen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen, z.B.

  • Bestellung zur/zum SchullleiterIn
  • Beruflicher Wechsel in die Landes- oder Bundesschulbehörde
  • Qualitätsmanagement: Mitarbeit bei der Gestaltung von Lehrmitteln
  • Gutachtertätigkeit für Lehrmittel (z.B. Schulbücher)
  • Bildungspolitik
  • Bildungsverwaltung
  • Sozialmanagement
  • Freizeitpädagogik

Die Bildungsdirektionen der Länder suchen manchmal Lehrpersonen für das Schulqualitätsmanagement. Entsprechende Stellenausschreibungen finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Darüber hinaus können Lehrpersonen, je nach Interesse und Qualifikation, in Wissenschaft und Forschung tätig sein.

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