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Hinweis

Mit der Berufrechtsnovelle WTBG 2017 wurden die beiden Wirtschaftstreuhandberufe SteuerberaterIn und WirtschaftsprüferIn entkoppelt.

Tätigkeitsmerkmale

SteuerberaterInnen beraten ihre KlientInnen in steuerlichen Angelegenheiten und geben Hilfeleistung z.B. auf dem Gebiet des Abgabenrechts und der Rechnungslegung.

Je nachdem ob sie zur selbständigen Ausübung des Wirtschaftstreuhandberufes SteuerberaterIn berechtigt sind, können sie verschiedene Aufgaben übernehmen:

Sie bringen Beratungsleistungen in sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten: Steuerberatung, Steuererklärung, Buchhaltung und Bilanzierung, Abgabenwesen (z.B. die Anlage, die Führung und der Abschluss unternehmerischer Bücher), Ausarbeitung von steuerlichen Gestaltungsvorschlägen, Sanierungsberatung und Mediation.

Sie bieten die Vertretung in Abgabe- und Abgabestrafverfahren vor den zuständigen Behörden und vor dem Verwaltungsgerichtshof (Verteidigung in Finanzstrafverfahren). Sie übernehmen die Beratung und Vertretung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen, einschließlich der Vertretung vor den Verwaltungsgerichten.

Im Rahmen der Steuerrechtsberatung (Arbeitsrecht, Insolvenzrecht) begleiten sie ihre KlientInnen auch bei Umgründungen, bei der Unternehmensbewertung sowie beim Unternehmenskauf und -verkauf.

SteuerberaterInnen übernehmen zudem Treuhandaufgaben und die Verwaltung von Vermögenschaften (mit Ausnahme der Verwaltung von Gebäuden).

Siehe auch die Berufe WirtschaftsprüferIn, Treasury-ManagerIn und Tax-ManagerIn.

Analytisches Denkvermögen, gute Beobachtungsgabe, Sorgfalt, Diskretion (Verschwiegenheitspflicht), eigenverantwortliche und unabhängige Arbeitsweise.

Die Befugnis zur selbstständigen Berufsausübung als SteuerberaterIn wird aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erworben, Voraussetzungen:

  • Volle Handlungsfähigkeit
  • Besondere Vertrauenswürdigkeit (z.B. keine strafbaren Handlungen)
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Aufrechte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
  • Ein Berufssitz

 

Nähere und detaillierte, tagesaktuelle Infos bietet das österreichische Rechtsinformationssystem RIS.

Dieser Beruf unterliegt der regelmäßigen Fortbildungspflicht!

Für die öffentliche Bestellung als SteuerberaterIn wird die entsprechende Fachprüfung, eine bestimmte Praxiszeit als BerufsanwärterIn sowie eine 2-jährige steuerberatende Tätigkeit vorausgesetzt - Tagesaktuelle rechtliche Infos bitte beim österr. Rechtsinformstionssystem - RIS einholen!

Der aktuelle Berechtigungsumfang von SteuerberaterInnen ist jeweils im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz - WTBG geregelt (aktuell im WTBG_2017). Die jeweils aktuellste Version steht im Bundesgesetzblatt.

Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen vor allem in Steuerberatungsunternehmen. Darüber hinaus können SteuerberaterInnen in arbeitstechnischen Fragen und in Rechtsangelegenheiten beraten (soweit diese mit den für die AuftraggeberInnen durchzuführenden wirtschaftstreuhänderischen Arbeiten unmittelbar zusammenhängen).

Sie können auch Treuhandaufgaben übernehmen und die Verwaltung von Vermögenschaften (mit Ausnahme der Verwaltung von Gebäuden).

Seit der Novelle 2017 sind die Befugnisse der SteuerberaterInnen bei der Errichtung von Verträgen und bei der Rechtsvertretung von KlientInnen erweitert.

Die Nachfrage nach qualifizierten SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen ist - nicht zuletzt aufgrund neuer Gesetze, z.B. internationale Rechnungslegungsgrundsätze und Verordnungen, vor allem im Bereich Korruption und Geldwäsche eher steigend (Stand: 2019).

Neuordnung der Berufsgruppen seit September 2017 (BGBl I 2017/137)

Mit dem neuen WTBG 2017 wurde eine umfassende Überarbeitung des WT-Berufsrechts vorgenommen. Traditionell waren die Wirtschaftstreuhandberufe bisher stufenmäßig aufgebaut und die Befugnisse wurden nacheinander erworben.

Die Wirtschaftsprüferbefugnis umfasste bisher sämtliche Steuerberater-Befugnisse. Dieser bisherige Stufenbau SteuerberaterIn – WirtschaftsprüferIn nun aufgehoben, sodass es jetzt zwei Wirtschaftstreuhandberufe gibt.

SteuerberaterInnen sind unverändert Fachleute für alle Angelegenheiten des Steuerrechts, sowohl als Beratende als auch als Parteienvertretende. Der Berechtigungsumfang der SteuerberaterInnen ist im § 2 WTBG 2017 geregelt [Stand: 2019].

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "WirtschaftstreuhänderIn", dem der Beruf "SteuerberaterIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Berufrechtsnovelle (WTBG 2017) führte zu Änderungen bzw. Ergänzungen, z.B. im Berechtigungsumfang. Mit der Neuordnung der Berufsgruppen erfolgt auch eine Neugestaltung der Prüfungsverfahren bzw. Fachprüfungen.

SteuerberaterInnen verfügen über ein facheinschlägiges Universitäts- oder Fachhochschulstudium. Über die erforderliche Facheinschlägigkeit von Studien für die Zulassung zur Fachprüfung zum/zur SteuerberaterIn informieren die Ausbildungsinstitutionen und die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer KSW.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Dieser Beruf unterliegt der regelmäßigen Fortbildungspflicht!

Es gibt verschiedene Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, z.B. in Bezug auf rechtswissenschaftliche Fachbereiche wie Kosten- oder Investitionsrechnung, Steuerrecht (Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Jahresabschluss, Gewinnermittlung), Abgabenrecht, Buchhaltung/Lohn- und Gehaltsverrechnung, doppelte Buchführung, Bundesabgabenordnung, Finanzstrafrecht, Recherchemöglichkeiten zu steuerrechtlichen Fragestellungen, Arbeits- und Sozialrecht sowie Dienst- und Berufsrecht der WirtschaftstreuhänderInnen.

Die Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer www.akademie-sw.at ist das offizielle Aus- und Weiterbildungsinstitut der Kammer der SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen www.ksw.or.at.

Neben der Gruppenleitung, Abteilungsleitung oder Aufgaben der Organisation können sie z.B. als BuchhalterIn, BilanzbuchhalterIn, Accounting ManagerIn oder als WirtschaftsmediatorIn tätig sein (nach Eintragung in die Liste der MediatorInnen), Infos der WKO.

In Österreich ist Mediation überwiegend gesetzlich geregelt. Das „Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtsachen“ (ZivMediatG 2004) schafft den Rahmen für die Ausübung der Mediation als Instrument der Konfliktregelung in Österreich.

Das Bundesministerium für Justiz führt eine Liste mit Bildungseinrichtungen, die Ausbildungslehrgänge für Mediation anbieten dürfen, darunter auch die Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer www.akademie-sw.at.

SteuerberaterInnen können - je nach Qualifikation - auch bestimmte Sachverständigengutachten auf den Gebieten des Buchführungs- und Bilanzwesens, des Abgabenrechts und auf jenen Gebieten, zu deren fachmännischer Beurteilung Kenntnisse des Rechnungswesens oder der Betriebswirtschaftslehre erforderlich sind.

Wirtschaftstreuhandberufe (SteuerberaterInnen, WirtschaftsprüferInnen) können grundsätzlich selbstständig, als freie Berufe ausgeführt werden; (vgl. Österr. Rechtsinformationssystem RIS).

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