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Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

WirtschaftsprüferInnen sind für die unabhängige Kontrolle der Finanzberichterstattung von Unternehmen verantwortlich. Sie prüfen, ob die Buchführung, Jahresabschlüsse und weitere Finanzberichte den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dabei achten sie insbesondere darauf, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden und dass der Jahresabschluss die tatsächliche Finanz- und Vermögenssituation des Unternehmens vermittelt.

Zunächst führen WirtschaftsprüferInnen Gespräche mit den EigentümerInnen bzw. der Geschäftsleitung, um sich einen Überblick über die finanzielle und wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu verschaffen. Anschließend sammeln sie relevante Daten und Berichte, prüfen Unternehmenskennzahlen und führen Berechnungen durch. In einem abschließenden Bericht fassen sie die Ergebnisse der Wirtschaftsprüfung zusammen und besprechen diese mit der Geschäftsleitung. 

WirtschaftsprüferInnen unterstützen Unternehmen auch bei finanziellen und unternehmensbezogenen Fragen. Sie sind zudem dazu berechtigt, die Buchführung von Unternehmen durchzuführen, Geschäftsfälle aufzuzeichnen oder Geschäftsbücher zu führen und zu revidieren. Teilweise erledigen sie auch Steuererklärungen von Unternehmen und sind zudem dazu befugt, ihre KlientInnen vor der Steuerbehörde zu vertreten. Sie können auch Treuhandaufgaben und die Verwaltung von Vermögenschaften – mit Ausnahme der Verwaltung von Gebäuden – übernehmen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Betriebsbücher und Jahresabschlüsse prüfen
  • Vermögens- und Steuerbescheide überprüfen
  • Unternehmen beraten
  • Unternehmen vor Ort besichtigen 
  • Betriebliche Prozesse analysieren 
  • Gespräche mit der Unternehmensleitung führen
  • Berichte und Gutachten verfassen
  • Recherchen durchführen
  • Berechnungen durchführen
  • Rentabilität von Unternehmen beurteilen
  • Vermögen verwalten
Siehe auch:
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Freude am Beraten
  • Interesse für wirtschaftliche Themen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Zahlen
  • Unternehmerisches Denken
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Institutionen:

  • Wirtschaftsprüfungskanzleien
  • Wirtschaftstreuhand- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
  • Revisionsverbände
  • Unternehmensberatungen
  • Steuerberatungskanzleien
  • Große Unternehmen aller Branchen
  • Banken und Versicherungen 
  • Öffentliche Institutionen, z.B. Behörden

Die zunehmende Professionalisierung in vielen Unternehmensbereichen sowie steigende Anforderungen an das Reporting führen zu einer erhöhten Komplexität in der Unternehmensführung. Betriebswirtschaftliche Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen sind daher sehr gefragt. Unternehmen mit bestimmten Rechtsformen sowie in speziellen Situationen, wie z.B. bei einer Unternehmensübernahme, sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Abschlussprüfung von externen, unabhängigen AbschlussprüferInnen, wie z.B. von WirtschaftsprüferInnen, durchführen zu lassen.

Zudem bieten WirtschaftsprüferInnen ein breites Spektrum an wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Dienstleistungen an, die oftmals eine wichtige Basis für betriebliche Entscheidungen liefern. Sie sorgen für ein gesetzeskonformes und transparentes Rechnungswesen, bieten professionelle Beratung in allen Unternehmensphasen und vertreten gegebenenfalls auch die Rechte ihrer KlientInnen vor Behörden und Gerichten, wodurch sie für viele Unternehmen unverzichtbar sind. Die Berufsaussichten für WirtschaftsprüferInnen sind daher gut. Sehr gute Kenntnisse in den Bereichen Jahresabschluss und Rechnungslegung sowie auch eine Spezialisierung auf bestimmte Unternehmensformen können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zusätzlich erhöhen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "WirtschaftstreuhänderIn", dem der Beruf "WirtschaftsprüferIn " zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zu diesem Beruf ist im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz gesetzlich festgelegt. Zunächst muss ein facheinschlägiges Studium an einer Universität oder Fachhochschule im Ausmaß von 180 ECTS absolviert werden, z.B. in den Bereichen Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften oder Sozialwissenschaften.

Voraussetzung für ein Bachelorstudium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums muss eine 18-monatige Praxiszeit als BerufsanwärterIn bei einem/einer Berufsberechtigten, z.B. bei einer Wirtschaftstreuhand- oder Steuerberatungskanzlei oder bei einem anerkannten Revisionsverband, absolviert oder die Fachprüfung als GenossenschaftsrevisorIn erfolgreich abgelegt werden. Danach ist die Zulassung zur Fachprüfung möglich. Diese besteht aus 3 Klausuren zu den Themen Betriebswirtschaftslehre, Rechnungslegung und Rechtslehre. Hinzu kommt eine schriftliche Spezialprüfung sowie eine mündliche Prüfung für WirtschaftsprüferInnen, die Fächer zu den Themen Berufsrecht, Betriebswirtschaftslehre, Rechnungslegung und Rechtslehre beinhaltet. 

Auch für öffentlich bestellte BilanzbuchhalterInnen mit einer mindestens 3,5-jährigen Berufspraxis ist der Zugang zur Berufsanwärterpraxis und in weiterer Folge die Zulassung zur Fachprüfung möglich. Spätestens bei der Bestellung als WirtschaftsprüferIn ist der Nachweis eines facheinschlägigen Hochschulstudiums nachzuweisen. 

Für die Bestellung zum/zur WirtschaftsprüferIn sind das erfolgreich absolvierte facheinschlägige Studium (mind. 180 ECTS), die erfolgreich abgelegten Prüfungen für WirtschaftsprüferInnen sowie die 3-jährige Praxiszeit als BerufsanwärterIn nachzuweisen, wobei mindestens 2 Jahre davon hauptberuflich eine wirtschaftsprüfende Tätigkeit geleistet worden sein muss. 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Dieser Beruf unterliegt der gesetzlichen Fortbildungspflicht. WirtschaftsprüferInnen sind demnach verpflichtet, sich jeweils innerhalb von 3 Jahren im Ausmaß von 120 Stunden fortzubilden, wobei pro Jahr zumindest 30 Stunden absolviert werden müssen. Von den 120 im Durchrechnungszeitraum zu erbringenden Fortbildungsstunden sind mindestens 60 Stunden in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung nachzuweisen.

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen an Universitäten und Fachhochschulen, z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie Rechnungswesen, Bilanzierung, Controlling, Finanzrecht, Risikomanagement und Wirtschaftsrecht. 

Die Akademie der SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen (ASW) bietet ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm zu verschiedenen berufsspezifischen Fachthemen wie Bilanzierung und Jahresabschluss, Betriebswirtschaft, Unternehmensbewertung oder Steuer- und Unternehmensrecht.

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI oder WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Mediation, Konfliktmanagement und Zeitmanagement.

WirtschaftsprüferInnen haben die Möglichkeit, sich auf Branchen oder Fachgebiete zu spezialisieren, z.B. auf bestimmte Unternehmensarten oder Kundengruppen. Zudem ist es mit entsprechender Berufserfahrung möglich, eine Wirtschaftstreuhandkanzlei zu gründen oder eine Partnerschaft in einer größeren Kanzlei zu übernehmen. Bei vorhandender Qualifikation sowie durch Eintragung in die Liste der MediatorInnen nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz besteht zudem die Möglichkeit, als WirtschaftsmediatorIn tätig zu sein. Insbesondere in großen Kanzleien stehen WirtschaftsprüferInnen mitunter internationale Karrieremöglichkeiten offen.

Eine selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen der freien Berufe "SteuerberaterIn", "WirtschaftsprüferIn", "BilanzbuchhalterIn", "BuchhalterIn" und "PersonalverrechnerIn" möglich.

Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

Zudem ist eine selbstständige Berufsausübung z.B. im Rahmen des reglementierten Gewerbes "Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation" möglich. Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe.

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