Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.
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GerichtsvollzieherInnen führen Pfändungen und Versteigerungen von beweglichen Sachen durch. Beispiele dafür sind Fernseher, Schmuck oder Kunstgegenstände. Wenn SchuldnerInnen zahlungsunwillig oder -unfähig sind, übernehmen sie nach einem richterlichen Beschluss den Ausgleich von offenen Forderungen. Als Vollziehungs- und ZustellungsbeamtInnen der Gerichte sind ihre Amtshandlungen gesetzlich genau geregelt. Darüber hinaus beschreiben und schätzen sie Grundstücke und Gebäude für mögliche Versteigerungen, notieren die InteressentInnen und übergeben schließlich die Immobilien den neuen EigentümerInnen. Der Kontakt mit den SchuldnerInnen kann oft emotional oder konfliktträchtig verlaufen, daher sollten GerichtsvollzieherInnen gefestigte Persönlichkeiten sein, die schwierige Situationen gut bewältigen.
Das Bild zeigt eine Person in einem Büro, die Dokumente überprüft, was auf eine Tätigkeit im juristischen Bereich hindeutet.
© AMS / DoRo FilmproduktionHinweis: Die gezeigten Fotos stammen aus einem Berufsfeld und können daher vom beschriebenen Einzelberuf abweichen.
Gerichtsvollzieher arbeiten im öffentlichen Dienst. Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:
Die Berufsaussichten sind stabil. GerichtsvollzieherInnen arbeiten meist sehr eigenverantwortlich und unter Zeitdruck, daher sind Selbstständigkeit und gute organisatorische Kompetenzen wichtig. Aufgrund der Ausnahmesituationen, in denen sich SchuldnerInnen im Rahmen einer Pfändung oder Versteigerung befinden, sollten GerichtsvollzieherInnen auch eine hohe soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen sowie eine gefestigte Persönlichkeit mitbringen.
Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.
GerichtsvollzieherInnen werden amtsintern ausgebildet. Es kann eine Grundausbildung zum Gerichtsvollzieherdienst in Entlohnungsgruppe v4 und darauf aufbauend eine Ausbildung zum Gerichtsvollzieherfachdienst in Entlohnungsgruppe v3 absolviert werden. Voraussetzung für die Ausbildung ist die Grundausbildung zum Kanzleidienst in Entlohnungsgruppe v4 bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften. Die amtsinterne Gerichtsvollziehergrundausbildung umfasst 224 Unterrichtsstunden, die Schulung am Arbeitsplatz dauert 150 Arbeitstage. Die Ausbildung endet mit einem Onlinetest, einer Klausurarbeit und einer mündlichen Prüfung. Für weitere Informationen siehe die Ausbildungsverordnung Kanzlei- und GerichtsvollzieherInnen.
Das Bild zeigt eine Person in einem Büro, die Dokumente überprüft, was auf eine Tätigkeit im juristischen Bereich hindeutet.
© AMS / DoRo FilmproduktionHinweis: Die gezeigten Fotos stammen aus einem Berufsfeld und können daher vom beschriebenen Einzelberuf abweichen.