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Tätigkeitsmerkmale

SchiffsmaschinistInnen sind für den reibungslosen Betrieb der Antriebsmaschinen und weiteren Maschinen von Personen- und Frachtschiffen verantwortlich. Beispiele dafür sind Schiffsmotoren, Steuerungseinrichtungen, Hebeanlagen, Sicherheitseinrichtungen oder Heizungs- und Kühlsysteme. Sie nehmen Schiffsmaschinen in Betrieb, stellen diese ein und bedienen sie während der Schifffahrt.

Weiters kontrollieren SchiffsmaschinistInnen laufend die Funktionstüchtigkeit sowie die Mess-, Steuerungs- und Regelungssysteme der verschiedenen Maschinen an Bord und führen in regelmäßigen Abständen Wartungsarbeiten durch. Bei Störungen und Fehlermeldungen versuchen sie diese, insbesondere während der Schifffahrt, so schnell wie möglich zu beheben.

SchiffsmaschinistInnen in leitenden Positionen übernehmen auch organisatorische Aufgaben, wie z.B. die Einlagerung von Treibstoffen und Schmiermitteln, das Bestellen von Ersatzteilen, das Einteilen der MitarbeiterInnen sowie die Führung von Stundenlisten. Sie sorgen dafür, dass alle benötigten Materialien und Ersatzteile für die Schiffsmaschinen bereitstehen. Dafür berechnen sie z.B. auch den Kraftstoff- und Betriebsmittelverbrauch sowie weitere technische Daten.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Schiffsmaschinen und technische Anlagen in Betrieb nehmen, bedienen und kontrollieren
  • Montage- und Installationspläne lesen und umsetzen
  • Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen
  • Kontrollgänge durchführen
  • Fehleranalysen durchführen und diagnostizieren
  • Defekte Maschinenteile austauschen
  • Mess- und Regelungssysteme einstellen
  • Wartungsprotokolle führen
  • Störungsmeldungen entgegennehmen
Siehe auch:
  • Auge-Hand-Koordination
  • Bereitschaft, in den Abendstunden zu arbeiten
  • Handwerkliche Geschicklichkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Physische Ausdauer
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Reisebereitschaft
  • Technisches Verständnis
  • Unempfindlich gegen Lärm sein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Schifffahrtsgesellschaften, die z.B. Fahrten auf der Donau oder auf österreichischen Seen durchführen.

Der Schifffahrtsverkehr wächst tendenziell. Viele Unternehmen, die Flussschifffahrtsreisen in Österreich anbieten, sind im Ausland ansässig. Die meisten Frachtschifffahrtsbetriebe sind Familienbetrieben, die oft nur über ein Schiff verfügen. Somit bieten in Österreich im Wesentlichen Ausflugsschiffe auf Flüssen und Seen Beschäftigung für SchiffsmaschinistInnen. Da die Zahl der österreichischen Schiffsausflugsunternehmen stagniert, sind die Berufsaussichten für SchiffsmaschinistInnen eingeschränkt.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "MaschinenbautechnikerIn", dem der Beruf "SchiffsmaschinistIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bildet eine technische Ausbildung an Fachschulen, z.B. in den Bereichen Maschinenbau oder Mechatronik. Maschinenbautechnische Ausbildungen umfassen meist Fächer wie Konstruktion und Projektmanagement, Mechanik und Maschinenelemente, Fertigungs- und Produktionstechnik sowie Elektrotechnik und Automatisierungstechnik. Zudem werden im Rahmen der Ausbildung an vielen Schulen Kenntnisse in den Bereichen Regelungstechnik, Schweißen, Qualitätssicherung sowie CNC- (Computer Numerical Control) und CAM-Technik (Computer Aided Manufacturing) vermittelt. Weiters werden praktische Erfahrungen in schuleigenen Werkstätten und Laboratorien sowie im Rahmen von mehrwöchigen betrieblichen Pflichtpraktika erworben.

Neben einer schulischen Ausbildung, bietet auch eine Lehre im metalltechnischen Bereich eine Zugangsmöglichkeit zu diesem Beruf, siehe dazu z.B. die Berufe MetalltechnikerIn - Hauptmodul Maschinenbautechnik (Lehre) oder MetalltechnikerIn - Hauptmodul Schweißtechnik (Lehre).

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs und Universitäten, z.B. im Bereich Maschinenbau. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ablegung einer Werkmeisterprüfung.

Zudem können Weiterbildungen bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Mechatronik
  • Elektronik
  • Technische Qualitätskontrolle
  • Schiffstechnik
  • Navigationssysteme
  • Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Schweißtechnik

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in der Leitung eines Teams aus SchiffsmaschinistInnen.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der reglementierten Gewerbe "MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik; MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung; MechatronikerIn für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)", "Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk)" und "Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn; Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes Handwerk)" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe.

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