Start | SachbearbeiterIn im Zahlungsverkehr

Tätigkeitsmerkmale

SachbearbeiterInnen im Zahlungsverkehr sind für die Verwaltung, Abwicklung und Überwachung von finanziellen Transaktionen in einem Unternehmen verantwortlich. Sie überprüfen, ob alle Zahlungseingänge und -ausgänge vollständig, ordnungsgemäß und zum richtigen Zeitpunkt erfolgt sind. Dazu zählen z.B. die Durchführung und Überwachung von Überweisungen, Rechnungen, Lastschriften und Daueraufträgen.

Weiters übernehmen SachbearbeiterInnen im Zahlungsverkehr verschiedene administrative Tätigkeiten, wie z.B. die Verwaltung der Kundenstammdaten sowie die Kommunikation mit den KundInnen und internen Abteilungen zu Zahlungsanfragen oder Rückfragen. Zudem erstellen sie Auswertungen und Reports mit Übersichten über Zahlungsströme, die z.B. für das Controlling relevant sind. Bei ihren Tätigkeiten nutzen sie spezielle elektronische Zahlungsverkehrsplattformen, wie z.B. ERP-Systeme oder Online-Banking-Systeme.  

Im Bankbereich unterstützen SachbearbeiterInnen im Zahlungsverkehr die Erstellung von Zahlungsplänen, verwalten Bankverbindungen, führen Kontenabstimmungen durch und achten auf die Einhaltung der internen und gesetzlichen Richtlinien in Bezug auf den Zahlungsverkehr. Zudem unterstützen sie die KundenbetreuerInnen bei der Erstellung und Bearbeitung von Kreditanträgen. 

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Zahlungsverkehr vorbereiten und kontrollieren
  • Zahlungseingänge und -ausgänge überwachen 
  • Geschäftsvorfälle bearbeiten, kontieren und verbuchen
  • Rechnungen prüfen
  • Konten abstimmen
  • Mahnungen versenden
  • Kundenstammdaten verwalten
  • Berichte schreiben
Siehe auch:
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gute Kenntnisse in Mathematik
  • Kommunikationsfähigkeit 
  • Logisch-analytisches Denken
  • Organisationstalent
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen: 

  • Finanz- und Kreditinstitute 
  • Versicherungen 
  • Handelsunternehmen aller Branchen
  • Industriebetriebe aller Branchen, z.B. in den Bereichen Maschinenbau, Chemie oder Fahrzeugtechnik
  • Dienstleistungsunternehmen, z.B. in den Bereichen Logistik oder IT
  • Öffentliche Verwaltung und Behörden
  • Non-Profit-Organisationen

Für Büro- und Verwaltungsberufe besteht insgesamt eine stabile Nachfrage, z.B. in der Industrie, im Gewerbe oder in der öffentlichen Verwaltung. Unternehmen verschiedener Branchen benötigen zuverlässige Fachkräfte zur Abwicklung von Zahlungen, insbesondere bei international tätigen Betrieben mit komplexen finanziellen Transaktionen. 

Die Berufsaussichten für SachbearbeiterInnen im Zahlungsverkehr sind daher stabil. Durch die zunehmende Digitalisierung sind insbesondere Kenntnisse über digitale Zahlungssoftware-Programme sowie ein versierter Umgang mit digitalen Bezahlmethoden, z.B. im Bereich E-Commerce, vorteilhaft. Zudem sind Erfahrungen im Bereich Buchhaltung gefragt. 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "BankangestellteR im Zahlungsverkehr", dem der Beruf "SachbearbeiterIn im Zahlungsverkehr " zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bildet eine kaufmännische oder wirtschaftliche Ausbildung an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen. Im Rahmen einer kaufmännischen Ausbildung werden meist Fächer in den Bereichen Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Wirtschaftsinformatik, Controlling sowie Informations- und Officemanagement vermittelt. Zudem werden praktische Erfahrungen im Rahmen von Übungsfirmen und mehrwöchigen betrieblichen Pflichtpraktika erworben. 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Universitäten, z.B. im Bereich Wirtschaft. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive.

Private Bildungseinrichtungen, wie z.B. die Fachakademie für Finanzdienstleister (FAF) oder das Bankenkolleg bieten Weiterbildungen im Bank- und Finanzbereich an.

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Controlling
  • Finanzmanagement
  • Compliance
  • Bankrecht
  • ERP-Systeme
  • E-Finance
  • Datensicherheit
  • Versicherungswesen

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit, den akademischen Titel "Bachelor Professional (BPr)" oder "Master Professional (MPr)" zu erwerben. 

Für die Zulassung zu einem Bachelor-Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

SachbearbeiterInnen im Zahlungsverkehr können in leitende Positionen aufsteigen, z.B. zur AbteilungsleiterIn. Zudem bestehen bei entsprechender Qualifikation Entwicklungsmöglichkeiten in den Bereichen Controlling, Finanzbuchhaltung und Finanzmanagement. 

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des reglementierten Gewerbes "VersicherungsagentIn, VersicherungsmaklerIn und Beratung in Versicherungsangelegenheiten" und des Rechtkraftgewerbes "Gewerbliche Vermögensberatung einschließlich Berechtigung zur Versicherungsvermittlung" sowie des freien Gewerbes "Handelsgewerbe" möglich. 

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Bei Rechtskraftgewerben benötigt man zusätzlich die Genehmigung durch die Gewerbebehörde. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe und der Liste der freien Gewerbe.

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