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Tätigkeitsmerkmale

Das Anfertigen von Schmuck ist ein sehr altes Kunsthandwerk. SchmuckdesignerInnen fertigen Kunstschmuck oder Schmuckstücke und Ziergegenstände aus Edelmetallen, Holz und Edelsteinen.

Sie planen, entwerfen und gestalten künstlerische Unikate oder ganze Kollektionen. Sie erzeugen echten Schmuck oder Kunstschmuck (künstlich hergestellte Materialien) für eine serielle Produktion. Dabei orientieren sie sich an den Bedürfnissen der KundInnen.

Bei der Schmuck- und Bijouteriewarenerzeugung arbeiten sie entweder nach eigenen Entwürfen oder nach Auftrag. Sie skizzieren die Entwürfe von Hand. Dann präsentieren sie die Entwürfe den AuftraggeberInnen und legen gemeinsam die Schmuckmaterialien fest, z.B. Edelsteine, Glas, Kunststoff, Porzellan oder Metalle. Anschließend erstellen sie eine Fachzeichnung für die Ausführung des Entwurfes. Diese enthält genaue Angaben darüber, wie das Schmuckstück zu fertigen ist.

Sie kennen die verschiedenen Materialien und deren Verarbeitungsmöglichkeit. Sie nutzen moderne Werkmethoden wie Wasserstrahlschneiden, Galvanisieren und Lasern. Sie schleifen Edelsteine, formen die benötigten Blech- oder Drahtteile und verkleben oder verlöten sie zu komplexeren Gebilden. Zur Verzierung nutzen sie Techniken wie das Emaillieren, das Ziselieren und das Gravieren.

Durch ihr technisches Wissen können sie die Umsetzung planen, Kleinserien selbst herstellen oder in einem Betrieb für das Schmuckdesign tätig sein. Sie führen auch Reparatur- und Änderungsarbeiten an Schmuckstücken durch.

SchmuckdesignerInnen verfügen über Kenntnisse im Produktmarketing und Werbetheorie. Sie nutzen Software wie z.B. Adobe Illustrator und spezielle CAD -Programme.

  • Gestalterisches und künstlerisches Interesse
  • Formbewusstsein und Materialgefühl
  • Handgeschicklichkeit: Sägen, Bohren, Fräsen, Feilen, Lasern
  • Sehvermögen: Detailarbeiten
  • Form- und Raumgefühl: Plastische Gestaltung
  • Technisches Verständnis: Materialbearbeitung, industrielle Produktionsprozesse

SchmuckdesignerInnen bzw. SchmuckherstellerInnen arbeiten als Angestellte oder selbständig im eigenen Gewerbebetrieb. Sie arbeiten - je nach Qualifikation - als GoldschmiedIn, JuwelierIn oder DesignerIn.

Sie übernehmen Auftragsarbeiten als freischaffende KünstlerIn. Sie arbeiten als ModeschmuckdesignerIn im Fachhandel oder in der industriellen Schmuckproduktion. Im Gebrauchsgüterbereich sind sie z.B. als Material- und ProduktgestalterIn oder als Projektmanager tätig.

KunsthandwerkerInnen arbeiten zum Teil mit Galerien oder Museen zusammen, ansonsten auch im Einzel- und Großhandel.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Gold- und SilberschmiedIn und JuwelierIn", dem der Beruf "SchmuckdesignerIn, SchmuckherstellerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

In Österreich gibt es nur wenige Ausbildungen in diesem Bereich. Die Höhere Lehranstalt für Kunst und Design (HTL Ferlach) bietet den Ausbildungsschwerpunkt Schmuck und vermittelt eine qualifizierte handwerkliche Ausbildung und führt zur Matura.

Die Höhere Abteilung für Kunst und Design an der Ortweinschule in Graz führt den "Schmuck Metall Design" mit der einschlägigen Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz,

Darüber hinaus werden Ausbildungen im Bereich Design und Gestaltung, Produktdesign oder Industrial Design angeboten.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für KunsthandwerkerInnen bieten sich aber auch in Form von Kursen über verschiedene Bereiche und Techniken des Kunsthandwerks, die z.B. das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI), das Berufsförderungsinstitut (BFI), die Volkshochschulen und private Veranstalter bzw. Künstler abhalten.

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten z.B. Aufbaulehrgänge, Studienberechtigungsprüfungen, Meister- und Werkmeisterprüfungen. Darüber hinaus besteht - je nach Bildungsabschluss die Möglichkeit für Berufstätige - einer Höhere Lehranstalt für Berufstätige oder ein Kolleg für Berufstätige zu besuchen. Für FachschulabsolventInnen sowie sonstige Personen, die auf Grund ihres Bildungsabschlusses über keine Studienberechtigung verfügen, besteht die Möglichkeit eine Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfung abzulegen. Die Berufsreifeprüfung berechtigt zum Besuch aller Ausbildungsmöglichkeiten, die ab Maturaniveau angeboten werden, die Studienberechtigungsprüfung führt zu eingeschränkten Weiterbildungsmöglichkeiten innerhalb eines bestimmten Faches oder Bereichs: Ab Maturaniveau stehen prinzipiell alle Bachelorstudien und Diplomstudien, die an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen angeboten werden offen (für einige Studienrichtungen sind allerdings Aufnahmeverfahren zu absolvieren). Zum Besuch von Fachhochschul-Studiengängen sind grundsätzlich auch für Personen mit abgeschlossener Fachschul- oder Lehrberufsausbildung berechtigt (allerdings ist in der Regel ein erweitertes Aufnahmeverfahren zu absolvieren). Darüber hinaus gibt es ein umfangreiches Spektrum an Weiterbildungsmöglichkeiten von Seiten der Berufsbildungsinstitute sowie sonstiger Schulungs- und Erwachsenenbildungseinrichtungen. Ergänzend ist auch auf Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Fernschulen und Fernuniversitäten hinzuweisen.

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen durch den Besuch von Meisterschulen oder einer künstlerischen Universität oder Akademie (Meisterklassensystem). Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es darüber hinaus durch Universitätsstudien wie Industrial Design, Keramik, Metall, Textil, Bildhauerei, Mode, Produktgestaltung, Restaurierung und Konservierung sowie Medailleurkunst und Kleinplastik u.a.m.

Schmucksachverständige/r, GaleristIn, KuratorIn, Kustodin/Kustode

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