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Tätigkeitsmerkmale

HR ist die Abkürzung für "Human Resources". HR-ManagerInnen befassen sich mit der Personalplanung, Personalbeschaffung sowie dem Personaleinsatz und der Personalentwicklung. Dabei ermitteln sie den aktuellen und zukünftigen Arbeitskräftebedarf und planen Ausschreibungen und Stellenanzeigen. Sie werten Bewerbungsschreiben aus und führen Vorstellungsgespräche. HR-ManagerInnen stellen auch die fachliche Weiterbildung der MitarbeiterInnen sicher und erstellen passende, individuelle Schulungsmaßnahmen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Personalentscheidungen treffen
  • Einschulung von neuen MitarbeiterInnen organisieren
  • Personalentwicklungspläne erarbeiten
  • Kosten überprüfen
  • Besprechungen abhalten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gerne im Büro arbeiten
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Organisationstalent
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Sinn für Zahlen
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Unternehmen aller Branchen
  • Öffentliche Organisationen
  • Banken und Versicherungen
  • Personalberatungsunternehmen

Die Berufsaussichten für HR-ManagerInnen sind gut. Mitarbeiterbindung und die Gewinnung von neuem, qualifiziertem Personal sind wichtige Themen quer durch alle Branchen. Da viele Unternehmen auf unterschiedliche Rekrutierungskanäle setzen, sind für HR-ManagerInnen Zusatzqualifikationen wie Social-Media-Kenntnisse vorteilhaft.
 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Human-Resources-ManagerIn", dem der Beruf "HR-ManagerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Grundlage für diesen Beruf bieten berufsbildende Schulen mit wirtschaftlichem oder kaufmännischem Schwerpunkt. Weiters sind vertiefende Qualifikationen in den Bereichen Management, Human Resource Management und Personalentwicklung vorteilhaft.
 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung, die den Zugang zu Kollegs und Universitäten ermöglichen. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Personalrecht
  • Controlling
  • Diversity Management
  • Change Management
  • Mediation
  • Wissensmanagement
  • Personalverrechnungswesen

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in Funktionen wie Abteilungsleitung. Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bieten auch die Bereiche Coaching, Betriebsberatung oder Karriereberatung.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der reglementierten Gewerbe "Überlassung von Arbeitskräften" und "Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation" oder des freien Gewerbes "Arbeitsvermittlung" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe und der Liste der freien Gewerbe.

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