Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.
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Ältere Berufsbezeichnung(en): TextilveredlerIn, StoffdruckerIn
TextilchemikerInnen bleichen, färben und appretieren textile Rohmaterialien. Durch diese verschiedenen Verfahren der Textilverarbeitung erhalten pflanzliche, tierische oder synthetische textile Rohmaterialien die für den speziellen Verwendungszweck (z.B. Bodenbeläge, technische Textilien, Bekleidungsstoffe) geforderten Eigenschaften (z.B. Waschechtheit, Knitterfestigkeit) sowie das gewünschte Aussehen (Farbe, Oberflächenstruktur). Die Textilien veredeln sie entweder in unversponnenem Zustand (als Flocke), als Garn oder als Gewebe (Web-, Strick- und Wirkwaren).
Die Aufgaben der TextilchemikerInnen werden in zwei Abteilungen, der Färbeabteilung und der Appreturabteilung, ausgeführt. Die Färbeabteilung umfasst den Bereich der Vorbehandlung und Färbung von Rohtextilien; die Appreturabteilung das Appretieren (= mechanische oder chemische Behandlung von Geweben zur Erzielung von Glätte, Glanz, größerer Festigkeit u.ä.) von Rohtextilien.
In der Färberei färben die TextilchemikerInnen naturfarbene bzw. gebleichte Stoffe in Färbemaschinen ein. Dabei wenden sie verschiedene Färbeverfahren an. Grundsätzlich ist zwischen dem Auszieh- und dem Foulardverfahren zu unterscheiden. Beim Ausziehverfahren ziehen sie den zu färbenden Stoff durch eine wässrige Farbstofflösung, beim Foulardverfahren tragen sie die Farbstofflösung mit Walzen auf die Stoffoberfläche auf. Die Farbe fixieren sie anschließend durch Dampf, Hitze und Chemikalien in den Fasern.
Auf einer Laufkarte sind alle für die Färbung notwendigen Informationen, wie der gewünschte Farbton, das anzuwendende Färbeverfahren und das Farbrezept verzeichnet. Entsprechend diesen Angaben stellen die TextilchemikerInnen aus Farbstoffen und anderen chemischen Zusätzen eine Farblösung her, füllen diese in den Behälter der Färbemaschine und erhitzen sie. Sie ziehen die Stoffbahn, die auf einen Holzdorn aufgewickelt ist, in die Färbemaschine ein. Nun durchläuft der Stoff mehrmals die Farbstofflösung. Die TextilchemikerInnen überwachen den Färbevorgang und fügen der Farbstofflösung eventuell noch Farbstoffe hinzu. Nach der Färbung spülen sie den Stoff ab, rollen ihn wieder auf den Holzdorn auf und leiten ihn zur Appretur und Trocknung weiter.
In der Appreturabteilung führen die TextilchemikerInnen oberflächenverändernde und Eigenschaften beeinflussende Ausrüstungsarbeiten durch. Beim Appretieren bringen sie eine Appreturlösung (Chemikalien) auf den Stoff auf, die den "Griff" des Gewebes verändert, sodass der Stoff je nach Wunsch entweder weicher und schmiegsamer oder kräftiger und steifer wird.
Die TextilchemikerInnen arbeiten an zwei verschiedenen Maschinen, die hintereinander angeordnet sind. Die Stoffbahn läuft dabei zuerst durch den "Foulard" (= Maschine mit Walzensystem), in dem die Appretur aufgetragen wird, und danach in den Spannrahmen, wo die Trocknung erfolgt. Dadurch werden Appretieren und Trocknen in einem Arbeitsgang durchgeführt. Die TextilchemikerInnen mischen die Appreturlösung, füllen die Mischung in den Appreturtank des "Foulards" und ziehen den Spannrahmen auf die gewünschte Spannbreite. Dann lassen sie den Stoff bis zum Spannrahmen vorlaufen und befestigen die Stoffbahn an den Befestigungsvorrichtungen des Spannrahmens. Nun heizen sie die Trockenanlage des Spannrahmens auf und schalten das Antriebswerk von "Foulard" und Spannrahmen ein. Sie kontrollieren laufend diesen Vorgang und füllen - falls erforderlich - Appreturlösung nach. Schließlich, nach der Trocknung, rollen sie den Stoff wieder auf den Holzdorn auf und leiten den Stoff in die Endkontrolle weiter.
Es gibt auch Spezialappreturen, wie z.B. eine schmutzabweisende Ausrüstung, eine "Pflegeleichtausrüstung", die das Bügeln des Stoffes erleichtert, oder eine flammhemmende Ausrüstung (z.B. für Brandschutzanzüge). Stoffe für wetterfeste Oberbekleidung, Wassersportartikel, Zelte u.a. werden von den TextilchemikerInnen imprägniert bzw. beschichtet, um sie wasserundurchlässig zu machen. Beim Imprägnieren durchtränken sie den Stoff mit bestimmten Chemikalien, beim Beschichten schmelzen sie eine Kunststoffmasse auf die Stoffoberfläche auf.
Um eine samtartige Oberfläche zu erzielen, müssen die TextilchemikerInnen den Stoff in einer Aufraumaschine aufrauen. Je nach Raustärke lassen sich mit dieser Methode von Flanellstoffen bis zu Plüschstoffen ganz unterschiedliche Stofftypen herstellen.
Beim "Kalandern" führen die TextilchemikerInnen die Stoffbahn durch zwei Metallwalzen, von denen eine beheizt ist. Durch den Druck und die Hitze wird der Stoff glatt, glänzend und geschmeidig. Beim "Gouffrieren" prägen die TextilchemikerInnen auf die Stoffoberfläche eine Musterung auf. Dabei tränken sie den Stoff in Kunstharz und bringen in einem Prägekalander mit gravierten Walzen unter Druck und Hitze das Muster auf.
Nach den Veredlungsverfahren wird der Stoff getrocknet. Die TextilchemikerInnen spannen den Stoff auf die benötigte Länge und Breite in einen Spannrahmen der Trockenanlage ein, heizen die Anlage auf und kühlen sie langsam ab. Dadurch wird der Stoff in der gewünschten Größe fixiert und erhält seine Formbeständigkeit.
Wegen der arbeitsteiligen Organisation der Betriebe sind die TextilchemikerInnen üblicherweise nur auf einen Teilbereich der Textilveredlung spezialisiert.
Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)
| TextilchemikerIn | |||||||||||||||||||||||
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| Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) | 1. Lj | 2. Lj | 3. Lj | 4. Lj | gültig ab | ||||||||||||||||||
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Textilgewerbe Österreichs mit Ausnahme von Vorarlberg (Sticker, Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer und Seiler) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2026
Sonderregelung bei 2-JÄHRIGER Lehrzeit (z.B. bei Lehrzeitverkürzung durch Anrechnung von anderen Ausbildungszeiten)
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812 | 1.004 | 1.175 | - | 01.01.2026 | ||||||||||||||||||
| Sonderregelung bei 2-JÄHRIGER Lehrzeit (z.B. bei Lehrzeitverkürzung durch Anrechnung von anderen Ausbildungszeiten) | 812 | 1.175 | - | - | 01.01.2026 | ||||||||||||||||||
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Textilgewerbe Vorarlbergs (Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer und Seiler) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2026
Sonderregelung bei 2-JÄHRIGER Lehrzeit (z.B. bei Lehrzeitverkürzung durch Anrechnung von anderen Ausbildungszeiten)
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922 | 1.085 | 1.309 | 1.455 | 01.01.2026 | ||||||||||||||||||
| Sonderregelung bei 2-JÄHRIGER Lehrzeit (z.B. bei Lehrzeitverkürzung durch Anrechnung von anderen Ausbildungszeiten) | 922 | 1.232 | - | - | 01.01.2026 | ||||||||||||||||||
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Textilindustrie (Arbeiter)
gültig ab 01.04.2026
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
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916 | 1.116 | 1.417 | 1.743 | 01.04.2026 | ||||||||||||||||||
| Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt | 1.124 | 1.481 | 1.829 | 2.108 | 01.04.2026 | ||||||||||||||||||
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Textilindustrie - bei 2-JÄHRIGER Lehrzeit (z.B. bei Lehrzeitverkürzung durch Anrechnung von anderen Ausbildungszeiten) (Arbeiter)
gültig ab 01.04.2026
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
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916 | 1.246 | - | - | 01.04.2026 | ||||||||||||||||||
| Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt | 1.124 | 1.616 | - | - | 01.04.2026 | ||||||||||||||||||
Betriebe/Lehrbetriebe:
TextilchemikerInnen arbeiten meist in Veredelungsabteilungen der Textilindustrie sowie in Veredelungsbetrieben.
Lehrstellensituation:
Dieser Lehrberuf wird nur mehr relativ selten erlernt. In den letzten Jahren ist die jährliche Gesamtzahl der TextilchemikerIn-Lehrlinge von früher rund 45 bis 55 Personen auf rund 25 Personen gesunken. Lehrstellen gibt es derzeit größtenteils nur in Vorarlberg (zwei Drittel); in den anderen Bundesländern gibt es nur ganz wenige oder gar keine Lehrstellen.
Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird überwiegend von Männern erlernt, auch wenn in den letzten Jahren der Anteil der weiblichen Lehrlinge zeitweise auf über 45 Prozent gestiegen ist. Derzeit liegt er bei 42 Prozent.
Berufsaussichten:
Die Berufsaussichten in der Textil- und Bekleidungsindustrie sind generell eher schlecht. Gründe dafür sind die zunehmende Verlagerung der Produktionsstätten in Länder, in denen kostengünstiger produziert werden kann, die wachsende internationale Konkurrenz und die immer weiter voranschreitende Automatisierung. Zuletzt konnte die Branche der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie allerdings eine stabile Entwicklung vorweisen und den Export von heimischen Produkten ins Ausland steigern. Modische Innovationen, Produkte von hoher Qualität und technischer Funktionalität sind zentrale Erfolgsfaktoren für die positive Entwicklung der Branche.
Beschäftigungsaussichten:
Durch die allgemein schwierige Lage der Textilindustrie sind die Beschäftigungsmöglichkeiten für TextilchemikerInnen schlechter als früher. Gute EDV-, Steuer- und Regelungstechnikkenntnisse sowie eine fundierte textiltechnische Ausbildung verbessern die Chancen am Arbeitsmarkt wesentlich.
Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.
| Lehre Textilchemie (öffnen) Lehre |
|
|---|---|
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Landesberufsschule Schrems (öffnen) 3943 Schrems, Dr.-Theodor-Körner-Platz 1 Tel.: +43 (0)2853 760 16, https://lbsschrems.ac.at/ |
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| Lehre Textilchemie (öffnen) Lehre |
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|---|---|
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Landesberufsschule Dornbirn 2 (öffnen) 6850 Dornbirn, Eisplatzgasse 5 Tel.: +43 (0)5572 243 17, Fax: +43 (0)5572 243 17 80, https://lbsdo2.snv.at/ |
|
| TextilchemikerIn (inkl. Doppellehren) | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anz./Jahr | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| männlich | 27 | 28 | 39 | 32 | 24 | 17 | 14 | 13 | 17 | 14 |
| weiblich | 18 | 19 | 18 | 14 | 11 | 15 | 11 | 11 | 11 | 10 |
| gesamt | 45 | 47 | 57 | 46 | 35 | 32 | 25 | 24 | 28 | 24 |
| Frauenanteil | 40,0% | 40,4% | 31,6% | 30,4% | 31,4% | 46,9% | 44,0% | 45,8% | 39,3% | 41,7% |
| Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich | ||||||||||
| TextilchemikerIn | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verwandte Lehrberufe | LAP-Ersatz * | |||||||||
| ChemieverfahrenstechnikerIn | nein | |||||||||
| LabortechnikerIn - Hauptmodul Biochemie und Biotechnologie | nein | |||||||||
| LabortechnikerIn - Hauptmodul Chemie | nein | |||||||||
| TextilreinigerIn | nein | |||||||||
| Textiltechnolog(e)in | nein | |||||||||
|
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz |
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Folgende berufsbildende Schulen bieten eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:
Fachschule für Textilchemie; Höhere Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung, Ausbildungsschwerpunkt "Strick- und Wirkmode"; Höhere Lehranstalt für Chemieingenieurwesen (Ausbildungsschwerpunkte "Chemische Betriebstechnik", "Textilchemie", "Umwelttechnik"); Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen (Ausbildungszweige "Bekleidungstechnik", "Textilmanagement", "Textiltechnik").
Die Weiterbildungsmöglichkeiten für TextilchemikerInnen beschränken sich größtenteils auf innerbetriebliche Kurse/Schulungen.
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
Aufstiegsmöglichkeiten:
TextilchemikerInnen können zu MaschinenführerInnen, SchichtführerInnen, WerkmeisterInnen, AbteilungsleiterInnen, ArbeitsvorbereiterInnen und LeiterInnen der Qualitätskontrolle aufsteigen.
Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für TextilchemikerInnen in den reglementierten Gewerben "Chemische Laboratorien" und "TextilreinigerIn (ChemischreinigerIn, WäscherIn und WäschebüglerIn)" (Befähigungsnachweis erforderlich).
Weiters können TextilchemikerInnen im freien Gewerbe "FärberIn" tätig sein. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.