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Tätigkeitsmerkmale

FreizeitberaterInnen informieren und beraten TouristInnen und Hotelgäste über Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, z.B. über aktuelle sportliche, kulturelle oder musikalische Veranstaltungen. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, individuelle Freizeitangebote zu erstellen und an die jeweiligen Bedürfnisse der KundInnen anzupassen. Zudem vermitteln sie interessierten Personen Kontakte zu Vereinen und Klubs.

Weiters unterstützen FreizeitberaterInnen auch bei der Auswahl von möglichen Reisezielen und organisieren gegebenenfalls Urlaubs- oder Städteaufenthalte für ihre KundInnen. Sie stellen umfassende Informationen zu den jeweiligen Reisezielen zur Verfügung, z.B. über touristische Ausflugsziele, Museen oder Restaurants.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Freizeitangebote planen
  • Über Kulturangebote informieren
  • Bei der Wahl von Hotels beraten
  • Übernachtungen organisieren
  • Über Abendveranstaltungen informieren
  • Animations- und Sportprogramme erstellen
  • Schlechtwetterprogramm gestalten
Siehe auch:
  • Bereitschaft, an unterschiedlichen Orten zu arbeiten
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • Freude am Beraten
  • Interesse für Kunst und Kultur
  • Interesse für Tourismus
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Organisationstalent
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Überzeugungsfähigkeit

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Tourismusverbände
  • Hotels
  • Kulturbetriebe
  • Reiseveranstalter
  • Unterhaltungsbetriebe
  • Feriendörfer
  • Stadt- und Kulturämter

Die Tourismus- und Freizeitbranche zählt zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen Österreichs. Das Freizeitangebot wird immer vielfältiger und gesellschaftliche Entwicklungen wie ein zunehmendes Bedürfnis nach einer guten Work-Life-Balance begünstigen die Nachfrage nach Freizeitangeboten und -beratungen. Die Corona-Krise hat diese Branche allerdings stark getroffen. Ein verfrühtes Ende der Wintersaison, Reisebeschränkungen sowie die Schließung von Gaststätten und Nächtigungsbetrieben über viele Wochen hinweg haben viele Betriebe vor existenzielle Probleme gestellt.

Als Folge dieser Entwicklungen mussten viele Betriebe MitarbeiterInnen kündigen oder in Kurzarbeit schicken. Trotz der Öffnung vieler Grenzen zu europäischen Ländern und des bestehenden Wunsches der Menschen nach Ausflügen und Urlaubsreisen sind viele Gäste aufgrund der latenten Gefahrgesundheitlicher Folgen verunsichert. Hinzu kommt die Absage von Geschäftsreisen, Kongressen, Events und Kulturveranstaltungen. Die Berufsaussichten sind derzeit noch nicht abschätzbar, jedoch werden in diesen Branchen noch für längere Zeit schwierige Arbeitsmarktbedingungen erwartet.

Auch im Bereich Freizeitaktivitäten ist voraussichtlich noch für längere Zeit von einer geringen Nachfrage auszugehen. Im Tourismusbereich sind FreizeitberaterInnen meist nur saisonal angestellt. Zudem sind sie oftmals freiberuflich oder nebenberuflich tätig.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "AnimateurIn", dem der Beruf "FreizeitberaterIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Grundlage für diesen Beruf sind Ausbildungen an berufsbildenden mittleren und höheren Tourismusschulen. Auch manche Fachschulen sowie höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe bieten Ausbildungsschwerpunkte im Bereich Freizeitmanagement an. Viele schulische Ausbildungen beinhalten neben allgemeinen und wirtschaftlichen Fächern auch das Erlernen von zwei lebenden Fremdsprachen sowie die Vermittlung von Kompetenzen in den Bereichen Kommunikation, Marketing und Projektmanagement. Zudem ist auch ein mehrwöchiges Pflichtpraktikum Teil der Ausbildung.

Eine weitere Zugangsmöglichkeit bieten Lehrausbildungen im Bereich Tourismus. Außerdem kann dieser Beruf auch auf akademischem Niveau erlernt werden, siehe den Beruf FreizeitberaterIn (UNI/FH/PH).

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs, z.B. im Bereich Tourismus, oder zu Universitäten, z.B. im Bereich Sport- und Bewegungswissenschaften. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Eventmanagement
  • Freizeitpädagogik
  • Tourismusmanagement
  • Wellnessmanagement
  • Fremdsprachen
  • Betriebswirtschaft
  • Outdoor Training
  • Rechnungswesen
  • Projektmanagement

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten sowie Aufstiegschancen für FreizeitberaterInnen bestehen je nach Qualifikation z.B. im Veranstaltungsmanagement, im Gesundheits- und Therapiebereich, in der Sportartikelindustrie, im Freizeitjournalismus oder allgemein im Tourismusbereich.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des freien Gewerbes "Planung einer sinnvollen Freizeitgestaltung (Animation)" möglich. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der freien Gewerbe.

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