Start | SchadensreferentIn

Tätigkeitsmerkmale

SchadensreferentInnen bearbeiten Schadensfälle. Sie analysieren die Schadenssituation, prüfen den Sachverhalt, erheben den Schaden, schätzen die Schadenshöhe und ziehen bei komplexeren Fällen auch Sachverständige heran. Aufgrund ihrer Expertise erstellen sie ein Gutachten und prüfen, ob der Schaden durch die Versicherung gedeckt ist. Ist dies der Fall, sorgen sie für die weitere Schadensabwicklung und veranlassen die Auszahlung der Schadenssumme. SchadensreferentInnen beraten die KundInnen zudem bei Fragen und Problemen rund um ihre Versicherungen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Aussagen von VersicherungsnehmerInnen prüfen
  • Belege und Unterlagen analysieren
  • Schadensgutachten erstellen
  • Deckungsbeträge auszahlen
  • Kundenfragen entgegennehmen
  • Dokumente verwalten
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Organisationstalent
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Serviceorientierung
  • Sinn für Zahlen

Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen bei Versicherungsgesellschaften.
 

Die Versicherungsbranche steht unter einem hohen Konkurrenzdruck. Dies wirkt sich auch auf die Beschäftigungsaussichten von Versicherungsfachleuten aus. Zusätzliche Qualifikationen und Weiterbildungen, z.B. in den Bereichen IT, Datenmanagement, Customer Care und Produktmanagement, können die Chancen am Arbeitsmarkt verbessern.
 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Versicherungskaufmann/-frau", dem der Beruf "SchadensreferentIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Als Ausbildung kommen vor allem kaufmännische berufsbildende Schulen in Betracht. Eine weitere Zugangsmöglichkeit sind Lehrausbildungen im Bereich Versicherungswesen. Auch die Bildungsakademie der Österreichischen Versicherungswirtschaft bietet Ausbildungen, vor allem für QuereinsteigerInnen. Je nach Versicherungsbranche sind auch technische Kenntnisse, etwa im Bereich Bauwesen, Mechatronik oder Elektrotechnik vorteilhaft.
 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen und Handelsschulen bieten Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung, die den Zugang zu Kollegs und Universitäten ermöglichen. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen bieten auch Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie private Aus- und Weiterbildungsinstitute, z.B. in folgenden Bereichen:

  • Versicherungsrecht
  • Versicherungswirtschaft
  • Risk and Insurance Management

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in Funktionen wie Abteilungsleitung, Bereichsleitung, regionale Leitung oder Gebietsleitung.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des reglementierten Gewerbes "VersicherungsagentIn, VersicherungsmaklerIn und Beratung in Versicherungsangelegenheiten" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Lehrabschluss-, Meister- oder Unternehmerprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe.

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