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Hinweis

Der Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Tätigkeitsmerkmale

RichterInnen führen als LeiterInnen von Gerichtsverhandlungen die Rechtsprechung auf den Gebieten der Zivilgerichtsbarkeit, Strafgerichtsbarkeit, Gerichtsbarkeit in Außerstreitverfahren sowie Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit durch. Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind RichterInnen an das Gesetz gebunden und treffen Entscheidungen nach ihrer eigenen Rechtsüberzeugung. Bei der Rechtsfindung und Rechtsprechung sind RichterInnen als unabhängiges, unversetzbares und unabsehbares Staatsorgan tätig.

RichterInnen leiten eigenständig die ihnen zugewiesenen Verfahren, führen Verhandlungen, legen Urteile und Strafmaße fest und verkünden und begründen diese in schriftlicher und mündlicher Form. Ehe ein Prozess eingeleitet wird, überprüfen sie die Akten des anstehenden Falls und stellen den gegebenen Sachverhalt fest. Sie befragen ZeugInnen, ziehen Sachverständige bei, führen Beweisaufnahmen durch und bereiten die Verhandlung vor. Weiters klären RichterInnen Sachverhalte auf, stellen Tatbestände fest, berechnen Fristen und bearbeiten Anträge, Beschwerden sowie Ein- und Widersprüche.

Im Gerichtsverfahren urteilen RichterInnen nach Anhörung der Parteien und Sachverhaltsaufklärung auf der Grundlage des geltenden Rechts und treffen anhand von Rechtsgrundlagen, wie Gesetzestexten und gesetzlichen Verordnungen, juristische Entscheidungen. Im Fall von Unklarheiten führen sie z.B. durch Lokalaugenscheine, Urkundenbeweise, Zeugenbeweise oder Sachverständigengutachten die Beweisaufnahme durch und stellen den Wahrheitsgehalt der erhobenen Beweise fest. Weiters übernehmen RichterInnen administrative und organisatorische Aufgaben wie die Verwaltung der Archive und die Führung von Datenbanken, Dokumenten und Protokollen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Gerichtsverfahren leiten
  • Juristische Urteile fällen
  • Strafmaß festlegen
  • Geld- und Freiheitsstrafen verhängen
  • ZeugInnen befragen
  • Prozesse vorbereiten
  • Urteile verkünden und begründen
  • Sachverhalte aufklären
  • Administrative und organisatorische Aufgaben übernehmen
Siehe auch:
  • Durchsetzungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen:

  • Bezirksgerichte
  • Landesgerichte
  • Oberlandesgericht
  • Oberster Gerichtshof
  • Arbeitsgerichte
  • Sozialgerichte
  • Sondergerichte

In den kommenden Jahren wird in Österreich in der öffentlichen Verwaltung mit einer Pensionierungswelle gerechnet. Auch im Bereich der Justiz wird voraussichtlich eine größere Anzahl an RichterInnen in den Ruhestand gehen. Es ist daher von einem anhaltenden Bedarf an RichterInnen zur Besetzung von Planstellen auszugehen.

Angesichts der zunehmenden Komplexität rechtlicher Vorgaben in vielen Bereichen steigt allgemein der Bedarf an juristischen Dienstleistungen. Es ist zu erwarten, dass sich Themen und Schwerpunkte im Rechtsbereich aufgrund internationaler und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie der fortschreitenden Digitalisierung weiterhin verändern werden. Der technologische Fortschritt wirkt sich auch direkt auf die Arbeit von RichterInnen aus – ein Beispiel ist die digitale Abwicklung von Amtshandlungen. Kenntnisse in den Bereichen E-Recht und im Umgang mit digitalen Akten werden daher immer wichtiger.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "JuristIn", dem der Beruf "RichterIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur RichterIn ist im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geregelt. 

Zunächst ist ein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium in den Fachgebieten Rechtswissenschaften oder Wirtschaftsrecht erforderlich. Die Ausbildung beinhaltet Themenbereiche wie Straf- und Prozessrecht, Verfassungsrecht, Europarecht, Zivilverfahrensrecht und Steuerrecht. Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung erlangt werden kann.

Nach Abschluss des Studiums erfolgt der Ausbildungsdienst zum/zur RichterIn im Umfang von insgesamt 4 Jahren. Voraussetzung zur Aufnahme in den richterlichen Ausbildungsdienst ist die österreichische Staatsbürgerschaft und eine 7-monatige Gerichtspraxis als RechtspraktikantIn. Nach Absolvierung der Gerichtspraxis folgt die Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst durch die Ernennung zum/zur RichteramtsanwärterIn. Um in den Vorbereitungsdienst aufgenommen zu werden, ist eine Bewerbung auf eine öffentliche Planstelle für RichteramtsanwärterInnen im Oberlandesgericht erforderlich. Dort findet eine Anhörung vor den RichterInnen, die während der Gerichtspraxis mit der Ausbildung beauftragt sind, statt. Zusätzlich müssen mündliche und schriftliche Prüfungen sowie ein psychologischer Eignungstest absolviert werden.

Nach erfolgreicher Aufnahme muss der richterliche Ausbildungsdienst bei folgenden Ausbildungsstationen geleistet werden:

  • mindestens 12 Monate bei einem Bezirksgericht
  • mindestens 12 Monate bei einem Landesgericht
  • mindestens 6 Monate bei einer Staatsanwaltschaft
  • mindestens 3 Wochen bei einer Anstalt zum Vollzug von Freiheitsstrafen
  • mindestens 4 Wochen bei einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin, einem/einer NotarIn oder bei der Finanzprokuratur
  • mindestens 2 Wochen bei einer Opferschutz- oder Fürsorgeeinrichtung

Ein Teil des Ausbildungsdienstes kann beim Oberlandesgericht, beim Obersten Gerichtshof und beim Bundesministerium für Justiz geleistet werden. Die praktische Ausbildung wird durch eine Vielzahl von Ausbildungsveranstaltungen zu juristischen und nicht-juristischen Themen unterstützt.

Am Ende des Ausbildungsdienstes steht die Richteramtsprüfung, die schriftlich und mündlich abzulegen ist. Nach bestandener Richteramtsprüfung und einer juristischen Berufserfahrung von insgesamt 5 Jahren ist eine Bewerbung für eine freie Richterplanstelle möglich.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für RichterInnen gibt es eine Reihe von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Lehrgängen an Universitäten, z.B. in den Bereichen Forensische Wissenschaften, Business Law, Wirtschaftsrecht, Strafrecht und Kriminologie.

Bei der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter können Fortbildungen in den Bereichen Familienrecht, Strafprozess, Jugendstrafrecht und Verfassungs- und Dienstrecht absolviert werden. Auch das Bundesministerium für Justiz bietet Seminare zu Themeninhalten wie Dienst- und Organisationsrecht, Gerichtsmanagement, Umweltstrafrecht, Erbrecht, Cybercrime und Bilanzstrafrecht.

Aufstiegsmöglichkeiten für RichterInnen bestehen innerhalb der Gerichtshierarchie. Sie können z.B. zum/zur AmtsdirektorIn oder PräsidentIn des jeweiligen Gerichts ernannt werden oder RichterIn an einem höheren Gericht werden, wie z.B. beim Oberlandesgericht oder beim Obersten Gerichtshof. RichterInnen können durch Zusatzqualifikationen auch in die Staatsanwaltschaft wechseln.

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