Start | Staatsanwalt/Staatsanwältin

Tätigkeitsmerkmale

Staatsanwälte und Staatsanwältinnen vertreten das öffentliche Interesse im Namen des Staates. Sie beurteilen ob Delikte gerichtlich zu verfolgen sind, stellen Strafanträge oder erheben öffentliche Anklage. Sie sind in Strafprozessen als AnklagevertreterInnen tätig. Sie gelten jedoch nicht als Anklagende, sondern als Rechtswahrende.

In dieser Funktion erstellen sie Stellungnahmen zu Rechtsmitteln, die von Angeklagten sowie StaatsanwältInnen erhoben wurden (z.B. Berufung, Nichtigkeitsbeschwerden) und vertreten die von den Staatsanwaltschaften erhobenen Rechtsmittel bei Gerichtsverhandlungen am Obersten Gerichtshof.

Staatsanwälte/Staatsanwältinnen überprüfen die von den Sicherheitsbehörden oder von Privatpersonen einlangenden Anzeigen daraufhin, ob ein gerichtlich zu verfolgender, strafbarer Tatbestand vorliegt oder nicht. Darüber hinaus wird die Staatsanwaltsschaft auch aus eigenem Ermessen tätig (ohne dass eine Anzeige seitens Dritter vorliegt), wenn ihrer Einschätzung nach eine gerichtlich strafbare Handlung vorliegt.

Ein weiterer Aufgabenbereich der Staatsanwaltschaft ist die Stellungnahme zu Anträgen (z.B. von Strafgefangenen auf Haftunterbrechung, von Untersuchungshäftlingen auf Enthaftung oder zu Anträgen auf Ratenzahlung bei verhängten Geldstrafen).

Siehe auch die Berufe RichterIn und Rechtsanwalt/Rechtsanwältin.

  • Zahlenaffinität und abstraktes Denkvermögen
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Souveränes Auftreten und Kommunikationsstärke
  • Strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise
  • Psychische Stabilität und Belastbarkeit
  • Fremdsprachenkenntnisse: z.B. Englisch

 

Formale Voraussetzungen für die Ausübung juristischer Kernberufe sind z.B:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft (Beruf gehört zum Kernbereich der staatlichen Hoheitsverwaltung)
  • Volle Handlungsfähigkeit
  • Uneingeschränkte persönliche und fachliche Eignung
  • Erforderliche sozialen Fähigkeiten für die mit der Ausübung des Amtes verbundenen Aufgaben

Staatsanwälte/Staatsanwältinnen können sich um eine öffentliche ausgeschriebene Planstelle bewerben. Sie arbeiten bei einer der Staatsanwaltschaften, die bei jedem für Strafsachen zuständigen Landesgericht eingerichtet sind, bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, bei den Oberstaatsanwaltschaften (eingerichtet bei den vier Oberlandesgerichten), der Generalprokuratur und beim Bundesministerium für Justiz.

Bei jedem für Strafsachen zuständigen Landesgericht besteht eine Staatsanwaltschaft.

Im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz justiz.gv.at erarbeiten StaatsanwältInnen Gesetzesvorschläge und bearbeiten die von den Oberstaatsanwaltschaften sowie der Generalprokuratur einlangenden Berichte.

Ein späterer Wechsel von dem einen zum anderen Amt im Kernbereich der Rechtspflege (von der Staatsanwaltschaft zum Richteramt) ist zulässig. Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis auch immer wieder Gebrauch gemacht. Die rechtliche Verantwortlichkeit der StaatsanwältInnen entspricht jener der RichterInnen (vgl. Broschüre Rechtsberufe in Überblick des Bundesministeriums für Justiz). Diese Broschüre wird allerdings jährlich aktualisiert.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "JuristIn", dem der Beruf "Staatsanwalt/Staatsanwältin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Staatsanwälte/Staatsanwältinnen haben grundsätzlich die gleiche Ausbildung wie RichterInnen.

Voraussetzung für die Zulassung zum/r Staatsanwalt/anwältin ist, wie für alle juristischen Kernberufe, die Absolvierung eines entsprechenden Diplom- oder Masterstudiums an einer Universität in Österreich:

  • Rechtswissenschaften (Fakultäten in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck)
  • Jus an der Sigmund-Freud-Privatuniversität (Spezialisierung: z.B. Privatrechte Rechtsgestaltung oder Hoheitliche Schutzgewähr)
  • Wirtschaftsrecht (WU Wien) - dieses Studium befugt ebenso für den unbe­schränkten Zugang zu den juris­ti­schen Kern­be­rufen

 

Zum Staatsanwalt/zur Staatsanwältin kann nur ernannt werden, wer die Erfordernisse für die Ernennung zum/zur RichterIn erfüllt und eine zumindest einjährige Praxis als RichterIn bei einem Gericht oder – in einer früheren Funktion – als Staatsanwalt/Staatsanwältin aufweist.

Die Broschüre Rechtsberufe in Überblick kann in ihrer jährlich aktualisierten Form kostenlos als PDF auf der Website des Bundesministeriums für Justiz abgerufen werden. Infos zum Rechtspraktikum unter justiz.gv.at.

Die bloße Absolvierung eines Bachelorstudiums eröffnet nicht den Zugang zu einem juristischen Kernberuf!

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten werden in Form von Vorträgen, Seminaren und Tagungen angeboten. Zudem gibt es postgraduale Lehrgänge: Z.B. Wirtschaftskriminalität und Recht (WU-Wien), Wirtschaftskriminalität & Cyber Crime (FH Wr. Neustadt).

MedUni Wien: Forensische Wissenschaften (Master of Forensic Science). Zielgruppe: JuristInnen, ExekutivbeamtInnen bzw. PolizistInnen, AnwärterInnen für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige in Gesundheitsberufen und andere.

Aufstiegsmöglichkeiten für Staatsanwälte/Staatsanwältinnen bieten sich durch die Berufung in die Generalprokuratur: Der/Die GeneralprokuratorIn und die GeneralanwältInnen unterstützen den Obersten Gerichtshof.

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