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Tätigkeitsmerkmale

Öko-AuditorInnen erstellen sogenannte Öko-Bilanzen. Sie befassen sich mit der Planung und Durchführung von prozessorientierten Umweltaudits gemäß den gesetzlichen Anforderungen.

Öko-Bilanzen wurden analog zu den staatlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen für den betrieblichen Bereich entwickelt zur Analyse und Bewertung von Umweltproblemen. In diesem Rahmen prüfen Öko-AuditorInnen die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien zu Umweltschutz, Abfall- und Abwasserentsorgung sowie Recycling.

Für ein Geschäftsjahr werden alle einfließenden Stoff- und Energieströme wie Rohstoffe und Vorprodukte, Elektrizität und Prozesswärme sowie alle ausfließenden Schadstoffe, Abwärme und Müll erfasst. Dazu erfassen sie alle einfließenden Rohstoffe, Stoff- und Energieströme (Wasser, Elektrizität, Prozesswärme) sowie alle ausfließenden Stoffe (Abwärme, Müll, Schadstoffe). Sie messen Emissionswerte z.B. aus Abwässern und Industrieschornsteinen. Öko-Bilanzen können für einzelne Produkte wie auch für gesamte Produktionsstandorte erstellt werden.

Auf Basis der erfassten Daten ermitteln bzw. kontrollieren Öko-AuditorInnen die Ökobilanz des Betriebes. Entsprechend den Ergebnissen stellen sie Prüfbescheinigungen, Mahnungen oder Zertifikate aus.

Öko-AuditorInnen kennen Inhalte und Anforderungen des Umweltmanagements. In verschiedenen Projekten arbeiten sie mit Fachkräften und SpezialistInnen zusammen.
Außerdem gehört es zu ihrem Aufgabengebiet, die ökologische Ausrichtung eines Unternehmens positiv zu kommunizieren um eine Vorbildwirkung zu erzeugen. Öko-Bilanzen finden nämlich Eingang in die Werbemaßnahmen eines Unternehmens.

Siehe auch die Berufe BetrieblicheR UmweltbeauftragteR, UmwelttechnikerIn oder den Lehrberuf Entsorgungs- und Recyclingfachmann/-frau.

  • Bereitschaft an unterschiedlichen Orten zu arbeiten
  • Kommunikationsfähigkeit: Beratungstätigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Analytisches Denkvermögen
  • Organisationsgeschick
  • Problemlösungsfähigkeit

UmwelttechnikerInnen sind in fast allen technisch-industriellen Betrieben gefragt, insbesondere in Produktionsbetrieben und im Anlagenbau. Aufgrund des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes ist es erforderlich, dass jeder Betrieb (ab 100 MitarbeiterInnen) den Behörden eineN betrieblicheN AbfallbeauftragteN bekannt gibt.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "UmweltanalytikerIn", dem der Beruf "Öko-AuditorIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

AuditorInnen müssen sich in dem jeweiligen Beschäftigungsbereich (Umweltschutz, -rechtrecht, -technik) sehr gut auskennen, damit sie qualifizierte Bewertungen und Analysen abgeben können.

Grundsätzlich wird beim Berufseinstieg eine Audit-Zertifizierung gemäß der EMAS-Verordnung (Öko-Audit-Verordnung) erwartet. Infos bietet die Website der EU Eco-Management and Audit Scheme: EMAS.

Allerdings ist dies kein erlernbarer Beruf, sondern eine Funktion, welche üblicherweise Berufserfahrung im spezifischen Bereichen voraussetzt.

 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Viele der notwendigen Kenntnisse und Befähigungen (z.B. Öko-Auditing) werden berufsbegleitend erworben. Lehrgänge wie Umweltmanagement, Management und Umwelt oder Projektmanagement bieten Weiterbildungsmöglichkeiten in diesem Gebiet an. Immer wichtiger werden Kenntnisse im Bereich Recht (Umweltrecht, Patentrecht usw).

Aufstiegsmöglichkeiten: GruppenleiterIn oder ManagerIn, Abteilungsleitungsfunktionen oder Tätigkeiten im strategischen Controlling (strategisches Controlling wird in der Regel in Stabfunktionen ausgeübt).

Weitere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bestehen im Wirtschaftsprüfungsbereich oder auch als Personal-ControllerInnen in allen Bereichen von Wirtschaft und Verwaltung insbesondere in Unternehmensberatungen.

Die selbstständige Ausübung des Berufs UnternehmensberaterIn gehört zum sogenannten reglementierten Gewerbe. Die gesetzlich geregelten Voraussetzungen finden sich in der aktuellen Unternehmensberatungs-Verordnung.

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