Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.
Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.
DekorateurInnen gestalten Schaufenster, Verkaufsräume, Ausstellungsräume und Messestände. Sie verbinden dabei Produktinformation mit ansprechender Präsentation. Im Gespräch mit den AuftraggeberInnen klären sie, welche Käuferschichten angesprochen, welche Produkte vorgestellt und welche Informationen vermittelt werden sollen. Anschließend zeichnen sie einen Entwurf, stellen Modelle her und setzen die Werbeideen vor Ort um. Sie stellen Dekorationselemente meist selbst her. Dabei verarbeiten sie Materialien wie Stoffe, Metall, Holz, Kunststoff oder Papier. Sie verwenden auch verschiedenste Gegenstände, um die Produkte ansprechend zu präsentieren.
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:
Die Beschäftigungssituation und die Berufsaussichten sind stabil. DekorateurInnen können sowohl angestellt als auch selbstständig erwerbstätig sein, z.B. im freien Gewerbe "Ausstellungsgestaltung".
Handwerkliches Geschick und Reisebereitschaft können die Berufsaussichten für DekorateurInnen verbessern. Das gilt ganz besonders für DekorateurInnen, die in den Bereichen Messen und Verkaufsausstellungen tätig sind.
Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.
Neben schulischen Angeboten können die benötigten Kenntnisse und Fertigkeiten auch betriebsintern oder durch einschlägige Kurzausbildungen erlernt werden, z.B.:
| WIFI - Lehrgang Dekoration / Schaufensterdesign / Visual Merchandising (öffnen) Lehrgang |
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WIFI Niederösterreich (öffnen) 3100 St. Pölten, Mariazeller Straße 97 Tel.: +43 (0)2742 / 851 -20000, https://www.noe.wifi.at/ |
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| WIFI - Lehrgang Dekoration / Schaufensterdesign / Visual Merchandising (öffnen) Lehrgang |
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WIFI Oberösterreich (öffnen) 4021 Linz, Wiener Straße 150 Tel.: +43 (0)5 7000 -77, Fax: +43 (0)5 7000 -7609, http://www.ooe.wifi.at/ |
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| WIFI - Lehrgang Dekoration / Schaufensterdesign / Visual Merchandising (öffnen) Lehrgang |
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WIFI Salzburg (öffnen) 5020 Salzburg, Julius-Raab-Platz 2 Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411, Fax: +43 (0)662 / 88 32 14, https://www.wifisalzburg.at/ |
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| WIFI - Lehrgang Dekoration / Schaufensterdesign / Visual Merchandising (öffnen) Lehrgang |
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WIFI Tirol (öffnen) 6020 Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 116 Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000, Fax: +43 (0)5 90 905 -57777, https://www.tirol.wifi.at/ |
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| WIFI - Lehrgang Dekoration / Schaufensterdesign / Visual Merchandising (öffnen) Lehrgang |
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WIFI Vorarlberg (öffnen) 6850 Dornbirn, Bahnhofstraße 24 Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425, Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171, https://www.vlbg.wifi.at/ |
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| Höhere Lehranstalt für Art und Design - Interior- und Surfacedesign (öffnen) Berufsbildende höhere Schule (BHS) |
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Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie und Informatik Wien (öffnen) 1050 Wien, Spengergasse 20 Tel.: +43 (0)1 546 15 -0, https://www.spengergasse.at/ |
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| WIFI - Lehrgang Dekoration / Schaufensterdesign / Visual Merchandising (öffnen) Lehrgang |
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WIFI Wien (öffnen) 1180 Wien, Währinger Gürtel 97 Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555, Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588, https://www.wifiwien.at/ |
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DekorateurInnen können je nach beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikation zu Abteilungs- und TeamleiterInnen aufsteigen.
Eine berufliche Höherqualifizierung ist auch über den Besuch eines Vorbereitungs- und Aufbaulehrgangs an einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige möglich, z.B. im Bereich Modemarketing und Visual Merchandising.
Darüber hinaus können DekorateurInnen selbstständig in einem freien Gewerbe tätig sein, z.B. im Gewerbe "Ausstellungsgestaltung".
Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes. Genauere Informationen zu den Gewerbetätigkeiten finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.