Start | HundeführerIn

Tätigkeitsmerkmale

HundeführerInnen bilden Such-, Lawinen-, Spür- und Suchtgifthunde für bestimmte Einsätze, z.B. im Bereich Sicherheit, Rettungs-, Katastrophen- oder Lawinensuchdienste aus. Da die Hunde meist auch bei ihren HundeführerInnen leben, kümmern sich diese nicht nur um das Abrichten der Tiere, sondern auch um die tägliche Pflege und Versorgung. HundeführerInnen üben mit den Hunden bestimmte Befehle für die Fährtensuche oder Schutzaufgaben ein. An Orten, wo eine erhöhte Gefahr von Terroranschlägen gegeben ist, wie z.B. auf Flughäfen, Bahnhöfen, bei Sportveranstaltungen und anderen großen Events, patrouillieren sie mit ihrem Hund und untersuchen verdächtige Gegenstände, Gepäckstücke und Fahrzeuge nach Sprengstoff. Weiters setzen sie ihre Hunde bei der Suche nach vermissten oder verschütteten Personen, bei der Fahndung nach Drogen, Diebesgut, geschmuggelten Tabakwaren oder artgeschützten Tieren ein.
 

  • Bereitschaft am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft in den Abendstunden zu arbeiten
  • Durchsetzungsvermögen
  • Interesse für Tiere
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Körperliche Fitness
  • Reaktionsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Polizei
  • Österreichische Zollverwaltung
  • Österreichisches Bundesheer
  • Bergrettungsdienste
  • Österreichische Rettungsbrigade
  • Österreichisches Rotes Kreuz

In Österreich kommen bei der Polizei über 400 Diensthunde, im Heer mehr als 250 Militärhunde und beim Zoll zwischen 20 und 30 Spürhunde mit ihren HundeführerInnen zum Einsatz. Darüber hinaus verfügen auch die Bergrettungsdienste über zahlreiche Lawinen- und Suchhundeteams (die Bergrettung Tirol etwa über 60). Die Hunde werden dabei meist schon im Welpenalter von den HundeführerInnen übernommen und auf die spätere Ausbildung und Arbeit vorbereitet.

In den kommenden Jahren wird vor allem im Bereich der Exekutive mit einer Budget- und Personalaufstockung gerechnet. Die Nachfrage nach DiensthundeführerInnen könnte in diesem Bereich somit steigen. Beim Militär und in der Bergrettung ist dagegen von einem etwa gleichbleibenden Bedarf auszugehen. Insgesamt ergeben sich dadurch gute berufliche Perspektiven für HundeführerInnen. Allerdings müssen HundeführerInnen in diesen Bereichen üblicherweise bereits über eine entsprechende Ausbildung als PolizistIn, Zollbeamter/-beamtin, SoldatIn oder BergführerIn verfügen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Sicherheits- und Bewachungspersonal (m/w)", dem der Beruf "HundeführerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur HundeführerIn erfolgt in der Regel zusätzlich zum Hauptberuf entweder in Kursen bei der jeweiligen Institution selbst oder in Ausbildungszentren des öffentlichen Dienstes.
Die Ausbildung von DiensthundeführerInnen der Sicherheitsexekutive oder des Bundesheers ist durch die Diensthunde-Ausbildungsverordnung gesetzlich geregelt und an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Nachweis einer mindestens einjährigen Verwendung als DiensthundeführerIn bei der Sicherheitsexekutive oder beim Bundesheer
  • Erfolgreiche Verwendung als AusbilderIn im Rahmen von Ausbildungslehrgängen
  • Positive Beurteilung durch den/die für das Ausbildungszentrum oder durch den/die für die Hundeausbildung im Bereich der Sicherheitsexekutive oder des Bundesheeres verantwortlicheN LeiterIn
  • Erfolgreiche Teilnahme an zumindest einem vom Bundesministerium für Inneres oder vom Bundesministerium für Landesverteidigung durchzuführenden theoretischen und praktischen Lehrgang über Hundeausbildung sowie Absolvierung einer entsprechenden kommissionellen Prüfung
  • Regelmäßige Teilnahme an vom Bundesministerium für Inneres oder vom Bundesministerium für Landesverteidigung zu organisierenden Fortbildungsveranstaltungen
  • Schriftliche Ernennung zum/zur sachkundigen HundeausbilderIn durch den/die BundesministerIn für Inneres oder für Landesverteidigung

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