Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.
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HafenmeisterInnen beaufsichtigen Hafenanlagen. Dabei überwachen sie die Bewegung der Schiffe und sind für die Sicherheit und die Verwaltung der Häfen zuständig. HafenmeisterInnen sind über Schiffe und Ladung informiert und achten darauf, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Ebenso teilen sie das Personal zum Be- und Entladen der Schiffe ein, überwachen die geltenden Verwaltungsvorschriften und berechnen die Gebühren, die sie dann mit der zuständigen Behörde verrechnen.
Das Bild zeigt eine Person in einem Sicherheitsfahrzeug.
© AMS / Das MedienstudioAuf dem Bild ist eine Person zu sehen, die eine Sicherheitsinformation an einem Aufzug anbringt, was auf eine Tätigkeit im Bereich Sicherheit hindeutet.
© AMS / Das MedienstudioAuf dem Bild ist eine Person zu sehen, die eine Leiter hinaufklettert.
© AMS / Das MedienstudioHinweis: Die gezeigten Fotos stammen aus einem Berufsfeld und können daher vom beschriebenen Einzelberuf abweichen.
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:
Der Schiffsverkehr nimmt allgemein zu. Bedeutende österreichische Häfen, wie etwa die Wiener Häfen, haben gute Umsatzzahlen und werden regelmäßig erweitert. Dennoch gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Stellen für HafenmeisterInnen. Aufgrund der gewandelten Organisationsstruktur der Häfen werden HafenmeisterInnen weniger nachgefragt.
Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.
HafenmeisterInnen werden von der Behörde geprüft, bestellt und vereidigt. Voraussetzung für ihre Bestellung sind eine EWR-Staatsangehörigkeit, die erforderliche geistige und körperliche Eignung und persönliche Verlässlichkeit. Weiters müssen sie durch eine Prüfung belegen, dass sie mit den Verwaltungsvorschriften über die Schifffahrt und die Reinhaltung der Gewässer vertraut sind. HafenmeisterInnen müssen einen Befähigungsausweis für das betreffende Gewässer, an dem der Hafen liegt, vorweisen können.
Das Bild zeigt eine Person in einem Sicherheitsfahrzeug.
© AMS / Das MedienstudioAuf dem Bild ist eine Person zu sehen, die eine Sicherheitsinformation an einem Aufzug anbringt, was auf eine Tätigkeit im Bereich Sicherheit hindeutet.
© AMS / Das MedienstudioAuf dem Bild ist eine Person zu sehen, die eine Leiter hinaufklettert.
© AMS / Das MedienstudioHinweis: Die gezeigten Fotos stammen aus einem Berufsfeld und können daher vom beschriebenen Einzelberuf abweichen.