Start | BerufskraftfahrerIn - Schwerpunkt Personenbeförderung

Hinweis

Der Lehrberuf "BerufskraftfahrerIn" kann mit folgenden Ausbildungsschwerpunkten erlernt werden:

  • Güterbeförderung
  • Personenbeförderung

Tätigkeitsmerkmale

BerufskraftfahrerInnen mit Schwerpunkt Personenbeförderung lenken Kraftfahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen, z.B. Busse. Die Personentransporte führen Sie sowohl im Nahverkehr (Inland) als auch im Fernverkehr (Ausland) durch. BerufskraftfahrerInnen überprüfen regelmäßig die Fahrtüchtigkeit ihrer Fahrzeuge und führen Wartungsarbeiten sowie kleinere Reparaturen daran durch. Sie planen die Fahrtrouten, führen die Fahrtenbücher und erledigen verschiedene Verwaltungsaufgaben, z.B. Zollformalitäten im grenzüberschreitenden Verkehr.

Die BerufskraftfahrerInnen mit Schwerpunkt Personenbeförderung führen neben den fahr- und verkehrstechnischen Aufgaben auch die Kundenbetreuung durch. Bei Busreisen (z.B. Tagesrundreisen) planen sie die Fahrtroute gemäß den Bedingungen des Auftrages (Besichtigungen, geplante Ziele usw.). Vor der Abfahrt betreuen sie die Fahrgäste, indem sie sich um die Gepäckverladung kümmern, die Sitzplätze zuteilen und die Fahrausweise bzw. Teilnahmescheine kontrollieren. Während der Fahrt übernehmen sie manchmal auch Reiseleitertätigkeiten, weisen auf Sehenswürdigkeiten hin und organisieren die Essens- und Fahrtpausen. Im Liniendienst ist die wichtigste Aufgabe der BerufskraftfahrerInnen die genaue Einhaltung der Fahrpläne und der Fahrtrouten.

Die BerufskraftfahrerInnen sorgen auch für die Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge. Dazu überprüfen sie regelmäßig alle Funktionen und Teile des Fahrzeuges wie die Reifen, die Bremsanlage, die elektrische Anlage bzw. das Beleuchtungssystem, den Motor, das Fahrgestell und die Karosserie. Falls sie die erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten nicht selbst durchführen können, veranlassen sie die Überholung des Fahrzeuges durch eine Reparaturwerkstatt.

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
BerufskraftfahrerIn - Schwerpunkt Personenbeförderung
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Private Autobusbetriebe: Der Kollektivvertrag enthält KEIN Lehrlingseinkommen! Dieses muss daher zwischen Lehrbetrieb und Lehrling frei vereinbart werden! (Angestellte+Arbeiter)
  • Physische Ausdauer: lange Fahrten im Fernverkehr;
  • Handgeschicklichkeit: Durchführen von Wartungs- und Reparaturarbeiten;
  • Auge-Hand-Koordination: Lenken des Fahrzeuges im Straßenverkehr;
  • Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit Schmier- und Reinigungsmitteln bei Wartungstätigkeiten;
  • räumliche Vorstellungsfähigkeit: Lenken großer Fahrzeuge im Stadtbereich;
  • mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Verkaufen von Fahrscheinen bei der Personenbeförderung;
  • technisches Verständnis: Erkennen von Schäden am Fahrzeug, Wartungstätigkeiten;
  • Organisationstalent: Planen von Terminen und Fahrtrouten;
  • Kontaktfähigkeit: Betreuen der Fahrgäste im Personenverkehr;
  • logisch-analytisches Denken: Erkennen von Fahrzeugschäden;
  • Reaktionsfähigkeit: Lenken des Fahrzeuges im Straßenverkehr;
  • Merkfähigkeit: Merken von Straßen- und Ortsnamen bzw. Fahrtrouten;
  • Selbständigkeit: Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten, Lenken des Fahrzeuges im Ausland;
  • psychische Belastbarkeit: Verantwortung für die Fahrgäste sowie für das Fahrzeug; Termindruck.

Betriebe/Lehrbetriebe:
BerufskraftfahrerInnen mit dem Schwerpunkt Personenbeförderung sind hauptsächlich in Personenbeförderungsunternehmen und bei Reiseveranstaltern beschäftigt. Auch öffentliche Verkehrsbetriebe, zum Beispiel die Österreichischen Bundesbahnen sowie die Österreichische Post, bieten Beschäftigungsmöglichkeiten.

Lehrstellensituation:
Im Lehrberuf "BerufskraftfahrerIn" ist die Zahl der Lehrlinge nicht besonders aussagekräftig, weil dieser Lehrberuf hauptsächlich von Erwachsenen (meist berufstätigen KraftfahrerInnen) in entsprechenden Kursen zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung erlernt wird. Die jährliche Gesamtzahl der Lehrlinge, die eine reguläre Lehre als BerufskraftfahrerInnen absolvieren, ist relativ gering (rund 35 bis 40 Personen, fast alle im Schwerpunkt "Güterbeförderung"). Der Lehrberuf wird relativ häufig in Doppellehre erlernt (von jedem fünften Lehrling), meist mit dem Lehrberuf "KraftfahrzeugtechnikerIn - Nutzfahrzeugtechnik", aber auch mit Lehrberufen wie "Betriebslogistikkaufmann/‑frau" oder "Bürokaufmann/‑frau".

Unterschiede nach Geschlecht:
In diesem Beruf arbeiten hauptsächlich Männer. Der Anteil der Frauen nimmt aber zu. Auch unter den Lehrlingen gibt es inzwischen mehr Frauen, wenn auch nur vereinzelt (derzeit 5 Frauen von insgesamt 36 Lehrlingen, das sind 15 Prozent).

Berufsaussichten: In Österreich ist der Personenverkehr in den Bereichen Autobuslinien- und Bahnverkehr am stärksten. Deren Verkehrsaufkommen hat in den letzten Jahren zugenommen. Die Berufsaussichten sind stabil.

Beschäftigungsaussichten: Die Beschäftigungsmöglichkeiten für FahrerInnen im Bereich der Personenbeförderung sind gut.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "BerufskraftfahrerIn in der Personenbeförderung", dem der Beruf "BerufskraftfahrerIn - Schwerpunkt Personenbeförderung" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
BerufskraftfahrerIn - Schwerpunkt Personenbeförderung (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 1 1 1 0 1 1 1 0 0 2
weiblich 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
gesamt 1 1 1 0 1 1 1 0 0 2
Frauenanteil 0,0% 0,0% 0,0% - 0,0% 0,0% 0,0% - - 0,0%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für BerufskraftfahrerInnen in den Handwerken "Kraftfahrzeugtechnik" oder "Metalltechnik für Land- und Baumaschinen" (Befähigungsnachweis erforderlich).

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