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Tätigkeitsmerkmale

VeranstaltungstechnikerInnen sind für den Auf- und Abbau sowie für die Bedienung, Wartung und Lagerung von technischen Aufbauten und Anlagen zuständig, die bei Veranstaltungen aller Art benötigt werden, z.B. bei Theateraufführungen, Konzerten, Festakten, Sportveranstaltungen oder Tagungen. Sie bauen Bühnen und Kulissen auf, installieren Ton-, Licht- und Multimedia-Anlagen, stellen die Energieversorgung sicher, montieren Dekorationen und führen Wartungs- und Reparaturarbeiten durch.

Weiters stellen VeranstaltungstechnikerInnen alle Anlagen zur Beleuchtung und Beschallung ein, positionieren Mikrofone und setzen bei Bedarf Spezialeffekte ein, z.B. Rauch oder Nebel. Während der Veranstaltung sorgen sie für den reibungslosen Betrieb aller bühnentechnischen Anlagen, wie z.B. der Ton- und Lichtanlagen, indem sie diese steuern, regeln und überwachen.

Nach Ende der Veranstaltung bauen sie die Anlagen wieder ab und führen fallweise Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten durch. Bei allen Auf- und Abbauarbeiten müssen sie für die sachgerechte Sicherung, Transportweise und Lagerung der Bauten, Dekorationen und Anlagen sorgen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Aufbauten, wie z.B. Bühnenelemente, herstellen
  • Beleuchtungs- und Beschallungspläne erstellen
  • Beleuchtungs-, Projektions- und Beschallungseinrichtungen aufbauen und installieren
  • Kabelleitungen anschließen
  • Technische Zeichnungen und Pläne lesen
  • Mischpulte bedienen
  • Licht- und schalltechnische Größen messen
  • Kameras montieren
Siehe auch:
  • Bereitschaft, an unterschiedlichen Orten zu arbeiten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gutes räumliches Vorstellungsvermögen
  • Handwerkliche Geschicklichkeit
  • Interesse für Elektrotechnik
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Organisationstalent
  • Physische Ausdauer
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Technisches Verständnis

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Agenturen für Veranstaltungsorganisation, z.B. Konzert- oder Event-Agenturen
  • Unternehmen im Bereich Veranstaltungstechnik
  • Theater und Opernhäuser
  • Konzerthäuser
  • Kultur- und Kongresszentren
  • Messeveranstalter
  • Film- und Fernsehstudios

Berufe in den Bereichen Kunst und Medien besitzen generell eine hohe Anziehungskraft, sodass die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt relativ groß ist. Viele Berufe im Medienbereich werden häufig auf freiberuflicher bzw. selbstständiger Basis ausgeübt, auch sogenannte prekäre Arbeitsverhältnisse sind keine Seltenheit. Die wirtschaftliche Situation hat sich auch in diesen Bereichen durch die Corona-Krise deutlich verschlechtert. Vor allem selbstständig Tätige sind von der Corona-Krise besonders betroffen, da Absicherungsmodelle wie Kurzarbeit oder Arbeitslosenversicherung nicht greifen.

Besonders die Kunst- und Kulturbetriebe stehen aufgrund der Corona-bedingten vorübergehenden Schließung von Museen, Galerien und kulturellen Veranstaltungsstätten vor existenzbedrohenden Herausforderungen. Hinzu kommen Einbußen aufgrund der Sicherheitsmaßnahmen mit deutlich reduzierten Besucherzahlen bei Veranstaltungen sowie die vergleichsweise geringe Zahl von TouristInnen, wodurch insgesamt mit deutlich geringeren Umsätzen gerechnet werden muss. Die finanziellen Folgen der Corona-Krise werden sich vorrausichtlich noch länger negativ auf die Berufsaussichten von Beschäftigen im Veranstaltungsbereich auswirken.

Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung der auf Bühnen eingesetzten Technologien müssen VeranstaltungstechnikerInnen über gute Kenntnisse im Umgang mit computergesteuerten Geräten und Maschinen verfügen und über die neuesten Produkte der Veranstaltungstechnik auf dem Laufenden sein, um konkurrenzfähig zu bleiben. Zudem ist der Besitz eines Führerscheins vorteilhaft.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "VeranstaltungstechnikerIn", dem der Beruf "VeranstaltungstechnikerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden technische Ausbildungen an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, z.B. im Bereich Elektrotechnik. Beispiele für Ausbildungsinhalte sind Energiesysteme, Informationstechnik, energietechnische Anlagen, Steuerungs- und Regelungstechnik oder Automatisierungstechnik. Im Rahmen von Werkstätten werden verschiedene elektrotechnische Fähigkeiten erprobt. Zudem beinhalten die Ausbildungen ein 8-wöchiges Pflichtpraktikum.

Eine weitere Zugangsmöglichkeit bietet die Lehrausbildung zum/zur VeranstaltungstechnikerIn, siehe den Beruf VeranstaltungstechnikerIn (Lehre).
 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs und Universitäten, z.B. im Bereich Elektrotechnik. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ablegung einer Werkmeisterprüfung.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Audio- und Videotechnik
  • Elektronik
  • Eventmanagement
  • Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Anlagentechnik
  • Technische Informatik
  • Lichttechnik

Personen mit technischer Ausbildung und mehrjähriger Berufstätigkeit können den Berufstitel "IngenieurIn" erwerben. Es handelt sich dabei um einen international vergleichbaren Bildungsabschluss, der seit Inkrafttreten des Ingenieurgesetzes 2017 als berufliche Qualifikation, entsprechend dem Bachelor-Niveau (NQR 6), anerkannt ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Verbands Österreichischer Ingenieure sowie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in leitenden Positionen, wie z.B. in der Einsatzleitung oder Partieführung, sowie im Bereich Eventmanagement.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der reglementierten Gewerbe "Technisches Büro - Ingenieurbüros (Beratende IngenieurInnen)", "MechatronikerIn für Elektronik, Maschinen- und Fertigungstechnik" oder "MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung" und des Rechtkraftgewerbes "Elektrotechnik" sowie der freien Gewerbe "Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen (Eventmanagement)", "Erzeugung statisch nicht belangreicher Bühnendekorationen sowie Beschallungs-, Dekorations- und Beleuchtungstätigkeiten für Veranstaltungen" und "Beratung über Lichteffekte und Ausleuchtungen, sowie Erstellung von Lichtkonzepten" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Bei Rechtskraftgewerben benötigt man zusätzlich die Genehmigung durch die Gewerbebehörde. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe und der Liste der freien Gewerbe.

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