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Tätigkeitsmerkmale

AufsichtsökonomInnen arbeiten in der Finanz- und Bankenaufsicht und beschäftigen sich mit der Überwachung und Analyse von Finanzinstituten wie Banken, Versicherungen oder Kapitalanlagegesellschaften. Ihre Aufgabe ist es, die Stabilität und Sicherheit des Finanzsystems zu gewährleisten und Risiken frühzeitig zu erkennen und diesen vorzubeugen. Zudem achten sie darauf, dass Banken und andere Finanzdienstleistungsunternehmen den gesetzlichen Regelungen entsprechend wirtschaften. Dafür überprüfen AufsichtsökonomInnen deren wirtschaftliche Lage und analysieren ihre Bilanzen.

Sie bereiten die Prüfungen der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen vor und begleiten die Kontrollen. Abschließend verfassen sie Berichte, in denen sie die einzelnen Finanzinstitute bewerten und Empfehlungen abgeben. Weiters arbeiten AufsichtsökonomInnen an der Weiterentwicklung von Standards und Regeln für die Finanz- und Bankenaufsicht mit und entwerfen Frühwarnsysteme und Risikomodelle.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Finanzinstitute überwachen und kontrollieren
  • Einhaltung von gesetzlichen Regelungen prüfen
  • Bilanzen analysieren
  • Prüfungen vorbereiten und begleiten
  • Berichte verfassen
  • Finanzinstitute bewerten
  • Frühwarnsysteme und Risikomodelle entwickeln
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Englischkenntnisse
  • Interesse für wirtschaftliche Themen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Sinn für Zahlen
  • Überzeugungsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Kontrollbanken
  • Finanzmarktaufsicht
  • Wirtschaftsprüfungsunternehmen

Die gesetzlichen Anforderungen an Banken und Finanzinstitute werden zunehmend komplexer. Strengere regulatorische nationale und internationale Gesetze, Vorschriften und Richtlinien sollen mehr Transparenz und Finanzstabilität ermöglichen und auch Delikte wie Cyberkriminalität, Geldwäsche und Finanzbetrug eindämmen. Diese Vorgaben erfordern eine verstärkte Kontrolle durch AufsichtsökonomInnen. 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "WirtschaftswissenschafterIn", dem der Beruf "AufsichtsökonomIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden Bachelor- und Masterstudiengänge an Universitäten oder Fachhochschulen in den Bereichen Bank- und Finanzwirtschaft sowie Volkswirtschaftslehre. Ebenso besteht die Möglichkeit, ein Doktoratsstudium zu absolvieren.

Studien im Bereich Bank- und Finanzwirtschaft umfassen meist Ausbildungsinhalte wie Controlling, Finanzmathematik, Statistik, Finanzmärkte, Unternehmensfinanzierung und -bewertung, Management, Wirtschaft, IT und Englisch.

Voraussetzung für ein Bachelorstudium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen. 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen insbesondere an Universitäten und Fachhochschulen, z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie Compliance, Risikomanagement sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. 

Weiterbildungsmöglichkeiten können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI oder WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Projektmanagement oder Qualitätsmanagement. 

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in Funktionen wie Abteilungs- oder Teamleitung. Entwicklungsmöglichkeiten bieten zudem die Bereiche Compliance und Risikomanagement. 

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des reglementierten Gewerbes "Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe

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